Hungerstreik in griechischen Gefängnissen

Die Gefangenen in 21 (von 24) Gefängnissen in Griechenland verweigern ab heute, Montag, 3. November, das Gefängnisessen. Eine nicht unbeträchtliche Zahl von Gefangenen verweigert gleichzeitig jede andere Nahrungsaufnahme, tritt also in den Hungerstreik. Für weitere Infos: achim.athen@gmx.com

Übersetzung der Erklärung der „Initiative für die Rechte der Gefangenen“

DIE SKLAVEN ERHEBEN SICH GEGEN DIE BARBAREI

Als Reaktion auf die seit mindestens einem Jahrzehnt anhaltende Verschaukelung durch wechselnde Justizministerien haben die Gefangenen in den zeitgenössischen Höllenverliesen beschlossen, sich ein weiteres Mal kraftvoll zur Wehr zu setzen. Mit der Verweigerung des Gefängnisessens und Hungerstreik. Ihr Ziel ist es, über die Erfüllung ihrer Forderungen hinaus, die Mauer des Schweigens zu brechen, herauszuschreien, dass die Menschenwürde nicht verhandelbar ist, dass sie nicht fatalistisch ihre verminte Zukunft hinnehmen, dass Eingesperrtsein nicht bedeutet, Sklave zu sein.

Sowohl die Gefangenen selbst als auch wir, die wir solidarisch ihren Kampf für menschliche Überlebensbedingungen begleiten, sind überzeugt davon, dass den in den griechischen Gefängnissen Eingesperrten der Krieg erklärt wurde. Wie sonst lässt sich die Justizvollzugspolitik der letzten Jahre deuten (die immer strenger werdende Justiz mit ihren Anträgen auf Untersuchungshaft und vernichtenden Strafen, das „große Wegsperren“ von wegen Drogendelikten Verurteilten mit Absitzen von mindestens 4/5 der Strafe, die dramatische Verschlechterung der Haftbedingungen, die Verweigerung von Maßnahmen wie Gewährung von Hafturlaub, Entlassung unter Auflagen, Erlass der Reststrafe, Freigang, Farmgefängnissen etc.)? [Farmgefängnisse sind landwirtschaftliche Gefängnisse, in denen die Gefangenen tagsüber unter relativ lockerer Bewachung auf Feldern arbeiten. Hierher werden Gefangene verlegt, bei denen Flucht nicht zu befürchten ist bzw. die nur noch einen relativ geringen Teil ihrer Strafe abzusitzen haben.]

In diesem trotz der permanenten Rügen der Europäischen Kommission gegen die Folter und anderer Organisationen und Institutionen mit unverminderter Heftigkeit geführten Krieg zählen wir bereits viele Opfer. Dutzende von Gefangenen verlieren jedes Jahr ihr Leben, sei es durch verbrecherische Fahrlässigkeit der Wärter, sei es, weil ihnen keine Form von Krankenfürsorge gewährt wird, sei es, weil sie die Hölle nicht ertragen, zu der sie dieses menschenfressende System verurteilt hat.

Für den Tod eines jeden Gefangenen sind die Herrschenden im Justizministerium verantwortlich, das ihre „Bewachung und Betreuung“ übernommen hat. Bevor wir also weitere Opfer staatlicher Morde betrauern müssen, tut Justizminister Hatzigakis gut daran, die notwendigen Reformen auf der Basis der Forderungen der Gefangenen einzuleiten. Forderungen, die gerecht und realistisch sind und auf treffende Weise die unerträgliche derzeitige Situation aufzeichnen. Was uns, als Kämpfer für eine Gesellschaft ohne Gefängnisse angeht, so stehen wir an der Seite der Gefangenen und kämpfen mit ihnen für ihre und unsere Würde.

SOLDARITÄT MIT DEM KAMPF DER GEFANGENEN

Initiative für die Rechte der Gefangenen

Nachbemerkung d. Übers.:
Gefängnisverwaltungen und Justizministerium reagierten bereits im Vorfeld auf ihre Weise auf den am Montag Morgen übergebenen Forderungskatalog der Streikenden. In den letzten Tagen wurden gezielt und massenhaft Gefangene in andere Anstalten verschoben, andere mit dem Entzug von Rechten oder Disziplinarstrafen bedroht.

FORDERUNGSKATALOG DER GEFANGENEN

Wir, die Gefangenen in den Verliesen des Griechischen Staates, die euphemistisch Gefängnisse genannt werden, müde der verlogenen Versprechungen aller Justizminister der letzten 10 Jahre hinsichtlich einer Verbesserung der Haftbedingungen, des Strafgesetzbuchs und des Strafverfahrensgesetzes, haben beschlossen, kraftvoll zu agieren, um unsere gerechten Forderungen zu stellen.

Unsere Forderungen:

1. Abschaffung der Disziplinarstrafen. Änderung der Paragraphen 68, 69, 70, 71 des Strafvollzugsgesetzes. [Εs handelt sich dabei um die Vorschriften, die die Anordnung und den Vollzug von Disziplinarmaßnahmen betreffen; d. Übers.] In jedem Falle müssen die Disziplinarstrafen nach ihrer Verbüßung getilgt werden, dürfen sie nicht zusammengerechnet und dürfen sie nach Beendigung nicht berücksichtigt werden bei Lockerungen und Urlaub, bei Arbeit, Ausbildung und Strafaussetzung der Reststrafe zur Bewährung.
2. Verkürzung der Mindestdauer der Strafverbüßung bis zur Strafaussetzung zur Bewährung von 3/5 auf 3/7. Umgehende Abschaffung der verfassungswidrigen Verordnung, mit der die Mindestdauer der Strafverbüßung bei Betäubungsmittelvergehen auf 4/5 erhöht wurde.
3. Pauschale Minderung aller Strafen um 3 Jahre, um die Strafaussetzung zur Bewährung und den Abbau der Überbelegung in den Gefängnissen zu erleichtern. Nein zu den neuen Totalüberwachungsgefängnissen, isoliert und weitab von den Städten errichtet.
4. Abschaffung der Jugendgefängnisse. Einrichtung offener Schutz- und Fürsorgestrukturen für Jugendliche und Heranwachsende.
5. Herabsetzung des „Deckels“ [Obergrenze] von 25 Jahren ununterbrochenen Vollzuges. Verkürzung der Mindestdauer der Strafverbüßung bis zur Strafaussetzung zur Bewährung im Fall der Lebenslänglichen auf 12 Jahre von den 16, die heute gelten, im Wege der Harmonisierung mit der europäischen Gesetzgebung.
6. Automatische Gewährung ohne Unterschied und Ausnahmen von Lockerungen und Urlaub, Vollzugsunterbrechungen und sonstigen Erleichterungen mit den gesetzlichen Voraussetzungen als alleinigem Kriterium und Verkürzung der Mindestdauer der Strafverbüßung bis zu ihrer erstmaligen Gewährung.
7. Beendigung des Mißbrauchs des Mittels der U-Haft und Verkürzung ihrer Höchstdauer auf 12 Monate.
8. Es ist bekannt, daß in den letzten 8 Jahren die Hysterie um die paragerichtlichen Kreise [es handelt sich dabei um einen Gerichtsskandal großen Ausmaßes, in dem mit Bestechung und Begünstigung eine Reihe von Richter den jeweiligen Beschuldigten und Angeklagten, in der Regel aus wohlsituierten bzw. bürgerlichen Kreisen, günstig gestimmt wurden. Aus Angst, in den Skandal verwickelt zu werden, haben nun viele Richter harte und härteste Strafen verhängt, nur um ihre angebliche Unbestechlichkeit zu beweisen; d. Übers.] zu vernichtenden Rachestrafen geführt hat. Wir fordern angemessene Strafen sowie breite Anwendung der Maßnahmen des Strafaufschubs und der Strafaussetzung zur Bewährung.
9. Umfassende, dauerhafte Gesundheitsfürsorge rund um die Uhr und respektvolle Behandlung der Kranken. Einrichtung und Verbesserung ausreichender Hygieneorte (Bäder und Toiletten). Sofortige Eingliederung des Krankenhauses und der Psychiatrie des Korydallos-Gefängnisses [das Athener Gefängnis; d. Übers.] in das Nationale Gesundheitssystem, Einrichtung von Flügeln für Frauen und Minderjährige, die heute nicht existieren. Sofortige Überführung der Kranken in öffentliche Krankenhäuser, mit Krankenwagen und nicht in Polizeifahrzeugen, die Hände auf dem Rücken gefesselt.
10. Gewährung des Rechts auf die Strafdauer vermindernde Arbeit, Studium, Schulbesuch auf dem 2. Bildungsweg, Arbeit in den Berufswerkstätten und auf Teilnahme an verschiedenen Programmen, für alle Gefangenen in Analogie und ohne jede Diskriminierung. Gewährung von Lockerungen und Bildungsurlaub für alle Gefangenen, die die Voraussetzungen für eine Ausbildung außerhalb der Gefängnisse erfüllen, und für alle Ausbildungsgänge sowie alle Stufen technischer beruflicher Ausbildung. Wesentliche Ausweitung der therapeutischen Programme in allen Gefängnissen.
11. Abschaffung des Zugangsverbots zu den Gefängnissen. Freier Zutritt für soziale und politische Träger, Anwaltskammern, die Gesamtgriechische Ärztekammer, die Krankenhausärzte-Vereinigung Athen-Piräus, Menschenrechtsorganisationen, Nichtregierungs- und internationale Organisationen. Freier Vertrieb politischen Schrift- und Bildungsmaterials, ohne jegliche Ausnahme.
12. Einrichtung alternativer Haftformen, Erweiterung der Institution der Farmgefängnisse und Praktizieren der Institution des freien Vollzuges sowie der gemeinnützigen Arbeit.
13. Erweiterung des Besuchsrechts unter menschenwürdigen Bedingungen, unter Achtung der Persönlichkeit und der Würde der Gefangenen sowie der Besucher. Besonderer abgeschlossener Raum für die Zusammenkunft mit unserem Lebensgefährtene.
14. Arbeit und Zugang zu produktiver Beschäftigung für alle. Die Strafdauer vermindernde Anrechnung der Beschäftigungstage.
15. Wahlweise Verbüßung der Strafe im Herkunftsland für die ausländischen Gefangenen, wenn und sofern diese es wünschen.
16. Vermenschlichung der Transportbedingungen mit Verbesserung der Räumlichkeiten in den inakzeptablen Transportmitteln der griechischen Polizei. Vorsorge für häufigere Stopps, Verbesserung der Hafträume in den elenden „Transportabteilungen“ und unsere schnellere Verlegung in die Gefängnisse.

Komitee der Gefangenen in den griechischen Gefängnissen

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