Die Verfassungsschutzbehörde (VSB) in Sachsen-Anhalt ist eine Abteilung des Ministeriums für Inneres und Sport (MIS), das nun den aktuellen Verfassungsschutzbericht für 2024 [1] herausgegeben hat.
Laut Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) dient der Verfassungsschutz dem „Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder“. Bei Gefahr hat der Verfassungsschutz die Landesregierung und deren Exekutivorgane zu informieren, damit diese die erforderlichen Maßnahmen ergreifen können. Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung gehört laut VerfSchG-LSA auch das Recht auf Bildung (§ 5 (2) c) und in seinem Urteil vom 17. Januar 2017 legte das Bundesverfassungsgericht fest, dass dies gemäß dem Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 1 u. 2 Grundgesetz) auch die „Möglichkeit gleichberechtigter Teilnahme aller Bürgerinnen und Bürger am Prozess der politischen Willensbildung“ umfasst.
Heraus zum 3.Oktober: Demonstration, 14 Uhr, Olvenstedter Platz Magdeburg
Aufruf zur Demonstration: 16. AUGUST 2025 – 15:00 UHR
Ausstellung Heart of Gaza
DONNERSTAG, 15.05.25 – 18 UHR ALTER MARKT, Magdeburg






