Am Mittwoch, den 5.11., gegen 06.00 Uhr wurden in Köln, Dortmund und Duisburg zeitgleich mehrere Wohnungen und demokratische Vereine durchsucht, Geld und Gegenstände beschlagnahmt und drei Personen festgenommen.
Bei den Festgenommenen handelt es sich um:
– Ahmet Istanbullu
– Cengiz Oban
– Nurhan Erdem
Allen drei wird die „Unterstützung und Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung“ nach §129b vorgeworfen. Die Festgenommenen sind nach letzten Angaben nach Karlsruhe gebracht worden, um dem Bundesgerichtshof vorgeführt zu werden. Bei den durchsuchten Vereinen handelt es sich um:
– Anatolisches Volks- und Kulturhaus Köln
– Anatolisches Kulturzentrum Dortmund
– Anatolisches Bildungs- und Kulturzentrum Duisburg
Des weiteren wurden nach bisherigen Informationen zwei Wohnungen durchsucht, in denen sämtliches Geld und Datenträger sowie Computer beschlagnahmt wurden. Den Angehörigen der Festgenommenen sei von den Beamten gesagt worden, dass „die Angelegenheit länger dauern würde“. Auch dieser Repressionsschlag reiht sich ein in einer Welle von staatlichen Angriffen gegen revolutionär-demokratische Einrichtungen und Personen, die insbesondere in der letzten Zeit massiv zugenommen hat.
Presseerklärung zum Repressionsschlag am 05. November 2008 in NRW
Am heutigen Mittwoch, den 05. November 2008, wurden nach aktuellen Angaben zwischen 6 und 12 Uhr in Dortmund, Duisburg und Köln zeitgleich zwei Wohnungen und drei Vereine durchsucht und drei Personen festgenommen. Letzten Informationen zufolge wurde sämtliches sich dort befindliches Geld, sowie Datenträger und Computer beschlagnahmt. Bei von den Durchsuchungen betroffenen Vereinen handelt es sich um das Anatolische Volks- und Kulturhaus Köln, das Anatolische Kulturzentrum Duisburg und das Anatolische Bildungs- und Kulturhaus Dortmund. Angaben zufolge wurde das Türschloss des Kölner Vereins ausgewechselt.
Die drei Festgenommenen Ahmet Istanbullu, Nurhan Erdem und Cengiz Oban wurden nach ihrer Festnahme nach Karlsruhe gebracht und sollen einem Bundesrichter vorgeführt werden.
Ihnen wird die Unterstützung und Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung – der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) – nach §129b vorgeworfen. Nach den bisherigen Informationen bezieht sich die Anklage, wie auch im aktuellen Prozess in Stuttgart Stammheim, auf das Sammeln von Spendengeldern, legalen Vereinstätigkeiten und Waffenschmuggel, weitere Details sind bisher noch nicht bekannt.