Presseerklärung: Journalistin Heike Schrader zu Bewährungsstrafe verurteilt

Göttingen,10.12.2008
Die auf drei Tage angelegte Hauptverhandlung im Düsseldorfer § 129a-Prozess gegen Heike Schrader endete wider Erwarten bereits nach zwei Verhandlungstagen. Die heute in Griechenland lebende linke Journalistin wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten Haft auf drei Jahre verurteilt.
Außerdem hat sie die Gerichtskosten zu übernehmen. Ihr wurde vorgeworfen, in den 1990er Jahren für die in Deutschland seit 1998 verbotene türkische DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) aktiv gewesen zu sein und einer „terroristischen Vereinigung“ innerhalb der DHKP-C angehört zu haben, der verschiedene Straftaten angelastet werden. Die konkrete Beteiligung an dieser „terroristischen Vereinigung“ konnte ihr freilich nicht nachgewiesen werden.
Auch wenn das Gericht unter der Forderung der Bundesanwaltschaft (BAW) blieb, die eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren Haft auf drei Jahre zuzüglich einer Geldstrafe von 5000 Euro gefordert hatte, protestiert die Rote Hilfe e. V. entschieden gegen dieses reine Gesinnungsurteil, das internationalistisches Engagement gegen das reaktionäre türkische Regime Jahre später kriminalisiert.
Die kriegerischen Handlungen der türkischen Armee gegen bestimmte, als „staatszersetzend“ angesehene Bevölkerungsgruppen blieben im Prozessverlauf ebenso unerwähnt wie die anhaltenden systematischen Menschenrechtsverletzungen und die Unterdrückung linker Opposition in der Türkei.
Hierzu Matthias Krause vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.: „Einmal mehr wird der bundesrepublikanische Schnüffel- und Kriminalisierungsparagraph genutzt, um das Regime in Ankara zu unterstützen. Insbesondere internationalistische Politik soll mit diesem Urteil im Nachhinein abgestraft werden.“ Heike Schrader betonte besonders die Notwendigkeit linker Solidarität im Falle staatlicher Repression. Es sei für angeklagte AktivistInnen enorm wichtig, zu wissen, von der linken Bewegung unterstützt zu werden. VertreterInnen verschiedener linker Medien und Organisationen waren dem Aufruf zur Prozessbeobachtung gefolgt.
Die Rote Hilfe e.V. fordert die sofortige Einstellung aller Ermittlungen und Verfahren wegen §§ 129 ff. gegen linke AktivistInnen und die Einstellung der Amtshilfe für den türkischen Folterstaat.
Matthias Krause für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V.

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