*Erklärung zur Freilassung der Gefangenen vom 17.* *Januar*

Nach fast zwei Wochen Haft sind am Freitag dem 30. Januar die beiden
Gefangenen vom 17. Januar entlassen worden. Die beiden Jugendliche
wurden vor dem Büro der Jugendstaatsanwaltschaft in Zürich von
zahlreichen Freunden, GenossInnen und Angehörigen lautstark begrüsst.

Im Rahmen einer Grosskontrolle in der Innenstadt von Zürich nach einem
Farbanschlag gegen die UBS am Paradeplatz wurden die beiden sowohl
zeitlich wie auch örtlich weit vom Paradeplatz entfernt festgenommen.
Nachdem die Gefangenen konsequent die Aussage bei den Einvernahmen
verweigerten, ordnete die Jugendstaatsanwaltschaft Beugehaft an, um
Aussagen zu erpressen: Wenn die beiden Aussagen machen würden, würden
sie freikommen, liess die zuständige Jugendstaatsanwältin Müller verlauten.

Während der Haft bekamen die beiden nur einen Bruchteil dessen, welches
in den Knast vorbeigebracht wurde: Ein paar Kleider, einige Briefe und
Schulbücher erreichten die beiden Gefangenen im Knast. Die
Jugendstaatsanwaltschaft sorgte dafür, dass der ganze Rest der
Solidaritätsbekundungen in Form von Briefen und Postkarten wie auch
zahlreich vorbeigebrachte Bücher nicht bei den beiden Gefangenen ankam.
Mit der Aussage von der Jugendstaatsanwältin Müller betreffend des
Besuchrechts nahm man es dann doch nicht so genau: Während der Haft
bekam einer der beiden nur eine Stunde Besuchszeit pro Woche erlaubt,
während beim anderen insgesamt etwa drei Besuche stattfanden: Von einem
generellen Besuchsrecht für die Familie kann also nicht die Rede sein.
Auch wurde ein Fax eines Anwalts an seinen Mandanten im Knast nicht
weitergeleitet, wo das Fax blieb ist unklar…

Ausserhalb des Knastes entwickelte sich eine breite
Solidaritätsbewegung, die mit Plakaten, Flugblättern, Klebern und
diversen Aktionen auf sich aufmerksam machte (Einzelheiten unter
www.rjz.ch). Beweis für die breite Solidarität mit den beiden Gefangenen
liefert der Aufruf für die Freilassung der beiden, welcher von 49
Organisationen und diversen Einzelpersonen unterschrieben wurde.

Den beiden Genossen geht es trotz den zahlreichen Schikanen der Bullen
und der Jugendstaatsanwaltschaft gut, sie gehen gestärkt aus dieser
Erfahrung hinaus. Trotz der mageren Beweislage kann es noch zu einer
Anklage kommen und so ist es wichtig, dass die Solidarität weiter
erhalten bleibt und die beiden nicht vergessen gehen.

Weiterhin im Knast sitzt Martin, ein Genosse des Revolutionären Aufbau,
welcher am 20. Januar nach einer Hausdurchsuchung festgenommen wurde.
Genauere Informationen zu seinem Fall findet man unter www.aufbau.org
Ihm gilt weiterhin unsere volle Solidarität!

Es ist nicht zu überschauen, dass in dieser Zeit der wirtschaftlichen
Krise der Staat versucht mit diesen Verhaftungen Exempel zu statuieren,
um den revolutionären Widerstand im Keim zu ersticken und mit den
Verhaftungen dafür sorgen will, dass das Image der sauberen, sicheren
Schweiz auch während Grossanlässen, wo das mediale Interesse an der
Schweiz besonders gross ist wie dem diesjährigen Weltwirtschaftsforum
(WEF), erhalten bleibt.

Während am WEF in Davos sich die Kriegsherren und Bonzen dazu Gedanken
machten, wie sie die Welt nach der Krise für sie noch positiver
gestalten können und sich dabei auch noch darüber austauschen konnten,
wofür sie ihre Millionenlöhne ausgeben wollen, werden Personen, die
ihren Unmut gegen das kapitalistische System ausdrücken, verhaftet und
Demonstrationen gegen die selbsternannte Elite in Davos mit präventiven
Festnahmen, Gummischrot und Tränengas verhindert.

RAUS MIT DEN POLITISCHEN GEFANGENEN – REIN MIT DEN KAPITALISTEN!

WEG MIT DER KRISE HEISST WEG MIT DEM KAPITALISMUS!

Revolutionäre Jugend Zürich
www.rjz.ch
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