18. März – Tag des politischen Gefangenen Demo und internationaler Kongress am 21.03.2009 in Berlin

Vortreffpunkt für Magdeburg: Samstag, 21. März 2009, 10:45 Uhr ZOB (seid pünktlich, der Zug fährt 11:03Uhr)

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Der diesjährige Frühling wird wohl kein Frühling für revolutionäre Bewegungen innerhalb Europas im Besonderen, aber auch für die linken und Befreiungsbewegungen weltweit werden. In Berlin, Stuttgart-Stammheim sowie Mailand nähern sich die Urteile in den Verfahren gegen militante gruppe (mg), DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei –front) und PCpm (Kommunistische Partei, politisch-militärisch). Ebenso stehen weiterhin die linke Unabhängigkeitsbewegung im Baskenland, die Volksbefreiungsbewegungen in Kurdistan und Kolumbien, die Rote Hilfe International (RHI) in der Schweiz, Belgien und Frankreich, sowie eine ganze Reihe anderer Kleingruppen oder anderer Zusammenhänge unter mit den bisherigen Verhältnissen verglichen starkem Repressionsdruck.

Gegen all diese wird im Zuge einer EU-Strategie immer häufiger die Waffe der „terroristischen Vereinigungsdelikte“ eingesetzt. Dies bringt allerorts eine Legalisierung und Legitimation umfassender Ermittlungsmethoden, wie Komplettüberwachung und Beschattung, Spitzel und Informanten, Hausdurchsuchungen, Untersuchungshaft in Isolation, sowie die Ausdehnung all dieser Maßnahmen auf weite Personenkreise, mit sich.
Gegen Gruppierungen wie beispielsweise die mg, DHKP-C und PCpm zielen diese Maßnahmen auf die Zerschlagung kommunistischer und revolutionärer Organisationen. Im Baskenland, Kurdistan und Kolumbien hingegen werden sie massenhaft gegen alle Teile dieser Befreiungsbewegungen eingesetzt um sie zu zerschlagen. Blutige Folter ist hierbei eine häufig angewandte Methode.
Doch werden die Vereinigungsparagraphen auch gegen punktuell-temporäre Widerstandsbewegungen eingesetzt, wobei allerdings häufig die Vereinigungen erstmal vom Repressionsapparat selbst konstruiert werden müssen. Diese Vereinigungskonstrukte sind in den letzten zwei Jahren immer wieder durch breit gefächerte Öffentlichkeitskampagnen zu Fall gebracht worden. Als Beispiel hierfür kann das Vorgehen gegen die G8-Proteste 2007 in Heiligendamm gelten, aber auch die derzeitige Scharade der französischen Regierung die sogenannte Anarcho-Autonome Bewegung in Frankreich in das Muster einer solchen „terroristischen Organisation“ zu pressen.

Aktuelle Staatsschutzverfahren in der BRD…

In Berlin wird derzeit vor dem Kammergericht der Vorwurf der „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“, der militanten gruppe, gegen drei im Sommer 2007 verhaftete Genossen verhandelt. Gegen sie war zuerst wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§129a StGB)“ ermittelt worden. Nach ihrer Verhaftung und vier Monaten in Untersuchungshaft wurde dieser Vorwurf jedoch vom Bundesgerichtshof heruntergestuft, und als Verfahren gegen eine „Kriminelle Vereinigung – §129 StGB“ vor dem Berliner Kammergericht eröffnet.
In den bisher über 20 Verhandlungstagen zeichnet sich deutlich ab, dass der Prozess vom Bundesamt für Verfassungsschutz inszeniert wird, das seine Informationen von der Bundesanwaltschaft als Ermittlungsergebnisse des Bundeskriminalamtes präsentieren lässt. Dass den „Ermittlungen“ die das BKA geführt haben soll hierbei häufig der logische Zusammenhang oder selbst das formale Prozedere der Behörde fehlen und die als Zeugen geladenen Beamten sich nicht an diese „Ermittlungen“ erinnern können, wird vom willfährigen Richter Hoch gedeckt. Dieser lässt den BKA-Zeugen mit Verweis auf deren „eingeschränkte Aussagegenehmigung“ grundsätzlich die Wahl, was sie auszusagen gedenken, und wozu sie nicht aussagen dürfen/wollen/können. Auch interessiert ihn nicht, dass die Zeugen des BKA sich gemeinsam bezüglich ihrer Aussagen absprechen; und dies vor Gericht zugeben!
Es ist zu vermuten, dass eine derart dünne Beweisführung, mit den riesigen Lücken, die der Verfassungsschutz in der Inszenierung gelassen hat, ohne vorgefertigtes Urteil nie zu einer Verurteilung der betroffenen Genossen ausreichen würde. Doch hierfür haben sich die Intendanten der deutschen Klassenjustiz ein letztes Schmankerl ausgedacht: Eine geheime Quelle des Bundesamtes für Verfassungsschutz hat nach den Verhaftungen im Sommer 2007 bestätigt, dass es sich bei den Dreien um die mg handelt. Das Urteil wird hier in Berlin im Frühjahr erwartetet.

Noch fadenscheiniger als im Berliner §129-Vefahren ist die Beweislage im Stuttgart-Stammheimer §§129-129a-129b-Verfahren. Die anatolischen Genossen, denen im Stammheimer Prozess-Bunker das Staatsschutz-Schauspiel gemacht wird, sollen Mitglieder, sogar Kader der türkischen „Revolutionäre Volksbefreiungspartei – front DHKP-C“ sein. Doch ist hier keine deutsche Produktion zu sehen, sondern ein Gastspiel des türkischen Staatsschutzes und Inlandsgeheimdienstes MIT.
Hier liegen von Seiten der deutschen Ermittlungsbehörden eigentlich gar keine Beweise vor, wenn man davon absieht, dass durch die langjährige Totalüberwachung der Angeklagten und deren Freunden und Verwandten ein Schema von Bekanntschaften (mit Spitznamen!) „ermittelt“ wurde. Dieses ist dann auch gleich Grundlage und Gegenstand der Zeugenvorladungen. Doch den wahren Kern der Anklage bilden die Informationen des türkischen Geheimdienstes MIT.
Tatsächlich bestehen dessen Akten, die der deutschen Justiz übergeben wurden größtenteils aus unter Folter gewonnenen „Geständnissen“. Zynischerweise wird hier also Angeklagten, die in Deutschland aufgrund der in türkischen Gefängnissen erlittenen Folter Asyl erhielten, mit „Geständnissen“ aus eben diesen Folterkellern der Prozess gemacht. Hier fällt der blumige Vorhang der Menschenrechte, zertrennt von der scharfen Klinge der deutschen Klassenjustiz.
Doch wird an diesem Prozess gleichzeitig noch eine andere Klinge geschärft, nämlich die der internationalen Klassenjustiz. Denn der Prozess in Stuttgart-Stammheim ist für die deutschen Justizbehörden ein Präzedenzfall einer Verurteilung nach „§129b StGB – Bildung einer ausländischen terroristischen Vereinigung“, die auf Grundlage von unhinterfragten Informationen ausländischer Geheimdienste zustande kommt. Nach der Verurteilung, die ebenfalls für diesen Frühling erwartet wird, werden dann wohl auch andere Prozesse gegen linke Befreiungsbewegungen aus anderen Teilen der Welt nach Paragraph 129b StGB geführt werden, die bisher, wie gegen die DHKP-C, nach §129 StGB verurteilt wurden, beispielsweise die kurdische PKK oder die kolumbianische FARC-EP.

So stehen die nächsten Prozesse gegen die DHKP-C nun auch schon praktisch vor der Tür: Am Mittwoch, den 05. November 2008, wurden in Dortmund, Duisburg und Köln zeitgleich zwei Wohnungen und drei Vereine durchsucht und drei Personen festgenommen. Auch ihnen wird die „Unterstützung und Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung“ – der DHKP-C nach §129b vorgeworfen. Nach den bisherigen Informationen bezieht sich die Anklage, wie in Stuttgart-Stammheim, auf das Sammeln von Spendengeldern, legalen Vereinstätigkeiten und Waffenschmuggel.
Des Weiteren begann am 15. Januar dieses Jahres vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht gegen den Genossen Faruk Ereren ein Prozess wegen Mitgliedschaft im ZK der DHKP-C (§129 b).

…und europaweit…

Vor über einem Jahr begann in Mailand der Prozess gegen 15 GenossInnen, die im Februar 2007 während einer groß angelegten Razzia namens „Tramonto“, die sich gegen die Konstituierung der PC p-m (politisch-militärisch kommunistische Partei) richtete, festgenommen wurden. Sieben der GenossInnen befinden sich immer noch in Gefangenschaft, andere stehen unter Hausarrest. Am 6. Oktober 2008 wurde der Prozess nach einer Sommerpause fortgesetzt. Vorgeworfen wird den Angeklagten der Aufbau der PC p-m, die Herausgabe der verbotenen Zeitschrift „Aurora“ (Sonnenaufgang), sowie in diesem Zusammenhang auch die Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung.
Die Bedingungen vor Gericht sind für die Angeklagten noch weitaus schlimmer als in Berlin: während der gesamten Verhandlung sind sie in Gitterkäfige gesperrt, deren Stäbe so eng zusammenstehen, dass die Menschen hinter ihnen kaum zu erkennen sind. Zeugen der Anklage sagen hinter Stellwänden und vermummt aus. Wie in anderen Prozessen auch, ist die Beweislage dünn. Vorsichtigen Schätzungen der italienischen GenossInnen zufolge wird der Prozess voraussichtlich in diesem Frühling enden. Trotz mangelnder Beweislage ist zu erwarten, dass schwere Urteile gefällt werden. Im Zusammenhang mit den Durchsuchungen am 12. Februar 2007 in Italien war aufgrund eines Rechtshilfeersuchens durch den italienischen Staat auch eine Aktivistin der Rote Hilfe International in der Schweiz betroffen(www.rhi-sri.org). Auch gegen sie wird nach wie vor ermittelt.

Das Europa hinsichtlich der Repression keine Grenzen kennt, zeigt auch der Repressionsschlag gegen die RHI durch die belgische Justiz Anfang Juni letzten Jahres: 6 GenossInnen wurden festgenommen. Zurückzuführen sind die Festnahmen auf eine 1 ½ – jährige Überwachung, die aufgrund von Informationen der italienischen Polizei nach den Festnahmen der GenossInnen in Italien begann. Man hatte damals bei einer Durchsuchung in einem Gemüsegarten vier Fotos belgischer KommunistInnen gefunden. Es standen Personendaten auf der Rückseite der Fotos, die in der Nähe eines Behälters mit einer Waffe gefunden wurden. Diese Informationen wurden an die belgische Polizei weitergegeben. Obwohl die Überwachung keine konkreten Hinweise lieferten, schlug die belgische Justiz zu. Doch auch die Hausdurchsuchungen waren eine totale Schlappe. Mittlerweile sind alle wieder in Freiheit, der Vorwurf der „ Beteiligung an einer terroristischen Aktivität“ bleibt bestehen und die Ermittlungen gehen weiter.

Im Baskenland sind diese Methoden nichts Neues. Hier werden schon seit Jahrzehnten Personen Aufgrund ihrer politischen Tätigkeit in der abertzalen Linken (linke Unabhängigkeitsbewegung) willkürlich verhaftet, eingesperrt und gefoltert und vor den Sondergerichtshof Audiencia Nacional in Madrid gezerrt. Laut dem dortigen Untersuchungsrichter Baltasar Garzón wird jeder als ETA-UnterstützerIn eingesperrt, der sich für die baskische Unabhängigkeit einsetzt.
Nach diesem Schema wurden erst jüngst erneut Parteien und Organisationen als Batasuna-Nachfolgeorganisationen oder ETA-befürwortend verboten. Es handelt sich hier um die EHAK (Kommunistische Partei) und die EAE/ANV (Baskische Nationalistische Partei), die vom spanischen Staat auch gleich auf die EU-Terrorliste gesetzt wurden. Die Anzahl der baskischen Gefangenen hat sich auf ein bisher unerreichtes Ausmaß gesteigert, mehr als zu Francos Zeiten. Um diese Verhaftungswellen legitimierend zu unterstützen gibt der spanische Staat vor, in den letzten Monaten mehrfach die ETA enthauptet zu haben. Er geht dafür nach folgendem Schema vor: sobald er ein ETA-Mitglied im Untergrund aufgespürt hat, wird die betreffende Person in den Medien als der neue Kopf der ETA lanciert, und nach etwas Vorlaufzeit (1 Monat) anschließend verhaftet.
Mit den baskischen Gefangenenkollektiven zusammen, jedoch auch auf eigene Initiative kämpfen in den Knästen des spanischen Staates auch die Gefangenen der PCE(r) und GRAPO für die Amnestie. Ihr aktueller unbefristeter Ketten-Hungerstreik jede Woche am Freitag ist ein Kampfmittel gegen die verschärften Haftbedingungen unter denen sie leiden und gegen die Scheinprozesse, durch die ihre Gefangenschaft wiederholt verlängert wird.

Über den europäischen Tellerrand hinaus…

Der historische Prozess von kapitalistischer Ausplünderung und Akkumulation in Kolumbien befindet sich heute in seiner letzen Konsolidierungsetappe, vorangetrieben vom Mini-Führer und Narko-Paramilitär (Verwicklungen in Drogengeschäfte) Alvaro Uribe Vélez und dessen faschistoider Partei „Demokratische Sicherheit“. Die Bilanz seiner sechs Jahre andauernden Präsidentschaft, in denen er die Repression verstärkt hat, liest sich wie folgt:
Einkerkerung von 7500 Aktivisten der Volkskämpfe; Ermordung von 450 Gewerkschaftern; Kolumbien ist nun das Land, das mit 4 Millionen Vertriebenen den zweiten Platz in der Welt an Binnenflüchtlingen einnimmt; Ausweisung von Volkskämpfern wie Sonia und Simon Trinidad in die USA; Verletzung der Souveränität von Nachbarländern durch die Bombardierung ihrer Territorien.
Im weltweiten Vergleich erfährt die kolumbianische Befreiungsbewegung eine der derzeit stärksten Repressionen. Nicht umsonst steht der kolumbianische Staat weltweit an dritter Stelle in Sachen Militärhilfe aus den USA und führt einen als antiterroristisch bezeichneten Kreuzzug gegen die FARC-EP. Die US-amerikanische Strategie, revolutionäre Bewegungen und Organisationen unter dem Banner des „War on Terror“ international zu bekämpfen wurde im kolumbianischen Bürgerkrieg geboren, und aus dieser Region, die die USA seit jeher als ihren Hinterhof betrachten, in alle Welt exportiert. So wurde beispielsweise die Taktik, die FARC-EP als Drogenmafia propagandistisch zu diffamieren mittlerweile auf die PKK übertragen.
Die organisierte Volksbewegung in Kolumbien, in ihren verschiedensten Erscheinungsformen des sozialen Kampfes und des Aufstandes, leistet Widerstand und hat sich das Ziel gestellt, den humanitären Gefangenenaustausch und die Lösung des politisch-militärischen Konflikts zu erreichen. Dabei nehmen sie Bezug auf die von Venezuela angestoßene Bolivarische Integration, die sich gegenwärtig in Lateinamerika entwickelt.

Eine weitere Befreiungsbewegung, die weltweit im Fadenkreuz der internationalen „Antiterror“-Repression steht ist die kurdische. Seit der türkischen Invasion des Nord-Irak in der Winteroffensive 2007 hat sich das Niveau der Repression, nicht nur gegen die Guerilla, sondern auch gegen die sozialen Bewegungen, nochmals drastisch gesteigert. Nach dem Verbot der kurdischen Partei DTP, die vielerorts Bürgermeister und Stadträte stellte, der neuen Guerilla-Offensive und des erneuten Volksaufstandes hat die kurdische Bewegung nun so viele Gefangene wie noch nie zuvor.

Das Land mit den meisten Gefangenen weltweit, sowohl in absoluten Zahlen als auch in prozentualem Verhältnis zur Bevölkerung, bleibt jedoch ein Land, in dem es gar keine bewaffnete Bewegung gibt: die USA. Dort sitzen heute über 2,3 Millionen Menschen im Gefängnis.
Diese immense Anzahl an Inhaftierungen wird von BürgerrechtlerInnen und AktivisInnen der Gefangenenbewegung, wie Angela Davis, mit der weit fortgeschrittenen Privatisierung des Gefängnissystems in Zusammenhang gebracht. Die privatisierten Gefängnisse werden von Unternehmen geführt, die die Gefangenen für „Löhne“ ausbeuten (bsp.: 13cent/stunde), die viele von einer Kontinuität der Sklaverei in Nordamerika sprechen lassen. Die Entdeckung der Rentabilität von Repression hat sich schon längst über die ganze Welt ausgebreitet. Nicht immer geht sie mit der Ausbeutung der Arbeitskraft der Gefangenen einher, wie in Lateinamerika, wo Knäste aus Kapazitätsgründen schon vor einiger Zeit an private Unternehmen abgetreten wurden. Doch auch in Europa ist die Knast-Privatisierung bereits angekommen: Vor den Toren Berlins, in Großbeeren wird bereits an einem Knast gebaut, der an das US-Vorbild angelehnt ist. Auch in Deutschland lässt sich ein Anstieg der Inhaftierungen verzeichnen, der, ähnlich wie in den USA, in den meisten Fällen auf Bagatelldelikte wie Diebstähle oder Schwarzfahren zurückzuführen ist.
Vor allem aber müssen wir die USA nach wie vor als das Land der Todestrakte erwähnen. Hier möchten wir das Augenmerk besonders auf den Fall des Genossen Mumia Abu-Jamal lenken, der nach mittlerweile 27 Jahren im Todestrakt wieder akut von der Todesstrafe bedroht ist.

Heraus zum 18.März!

Gegen die weltweite Repression setzen wir auch an diesem 18. März ein Zeichen der internationalen Solidarität.
Mit der Repression müssen wir offensiv umgehen, wir dürfen nicht zulassen, dass Betroffene von den Bewegungen isoliert werden. Wer glaubt, sich vor der Repression schützen zu können, indem er den Kontakt mit von Repression Betroffenen abbricht, entsolidarisiert sich nicht nur mit ihnen, sondern auch mit ihren Zielen.
Die staatliche Repression trifft jeden, der sich nicht dem Schema der kapitalistischen Ausbeutung beugt; diejenigen, die den Kapitalismus direkt bekämpfen trifft sie zuallererst!
Revolutionäre Bewegungen sind von vornherein Ziel der Repression des kapitalistischen Staates, sie werden es nicht erst durch ihre Solidarisierung mit revolutionären Gefangenen. Wenn der Selbstschutzmechanismus eines Staates zu arbeiten beginnt (nicht umsonst: Staatsschutz), dann weil sich der Staat angegriffen fühlt. Wer gegen den Kapitalismus und die bestehenden Verhältnisse kämpft, bekämpft notwendigerweise den kapitalistischen Staat. Staatsfeind zu sein ist also für RevolutionärInnen eine Selbstverständlichkeit (nicht umsonst: Wir sind ALLE 129A)!

Selbst die von den kapitalistischen Staaten als Erfolge propagierten gezielten Morde an AktivistInnen der Befreiungskämpfe führen weder zu einer Vernichtung der Bewegungen, noch stoppen sie die Offensiven der bewaffneten Organisationen. Sie legitimieren hauptsächlich die Repression gegen die sozialen Bewegungen, die die Basis der militanten und bewaffneten Kämpfe bilden. Die Erinnerung an unsere ermordeten GenossInnen durch die Fortführung ihrer Kämpfe wach zu halten ist für uns nicht nur eine Pflicht, unsere Wut und Trauer geben uns auch Kraft weiterzumachen!

Kampf der Kriminalisierung linker revolutionärer Politik!
Freiheit für alle politischen Gefangenen weltweit! Solidarität ist unsere Waffe!

Bündnis „18.März – Tag des politischen Gefangenen“, Berlin

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