Oberster Gerichtshof der USA hat neues Verfahren abgelehnt. Staatsanwaltschaft will die Hinrichtung.
Gespräch mit Robert R. Bryan
Interview: Jürgen Heiser
Robert R. Bryan ist Hauptverteidiger des 1982 in den USA zum Tode verurteilen schwarzen Bürgerrechtlers Mumia Abu-Jamal
Der Oberste Gerichtshof der USA hat ein neues Verfahren für Mumia Abu-Jamal abgelehnt. Wie lautet diese Entscheidung?
Kommentar des U.S. Supreme Court am Montag neben dem Geschäftszeichen unseres Berufungsantrages: »Abgelehnt«. In 98 Prozent aller Fälle nennt dieses Gericht keine Gründe. Es lehnt ab. Basta.
Worauf bezieht sich die Ablehnung?
Wir haben es hier mit zwei voneinander getrennten Berufungsverfahren zu tun. In dem einen geht es um unseren Vorwurf, daß 1982 im Urteilsprozeß rassistische Motive beim Ausschluß schwarzer Geschworener vorlagen. In der anderen Berufung geht es um die Todesstrafe. Das Gericht hat nun zunächst die Wiederaufnahme des Verfahrens wegen des Rassismusvorwurfs abgelehnt.
Wie haben Sie spontan reagiert?
Wir waren überrascht und enttäuscht. Überrascht deshalb, weil wir im März 2008 zumindest das Minderheitsvotum des Bundesrichter Ambro gegen seine beiden Richterkollegen hatten. Dieser konservative weiße Richter war entsetzt über das rassistische Verhalten der Staatsanwaltschaft von Philadelphia und hat deshalb in der Entscheidung vom 27. März 2008 klar gesagt, daß meinem Mandanten eigentlich ein neues Verfahren gewährt werden müsse, weil der gezielte Ausschluß von Geschworenen wegen ihrer Hautfarbe einen Verfassungsverstoß darstelle. Wir hatten erwartet, daß sich der Oberste Gerichtshof auf der Basis seiner eigenen Rechtsprechung aus dem Jahre 1986 im Fall Batson gegen den Bundesstaat Kentucky der Meinung des Bundesrichters anschließen muß.
Warum hat der Oberste Gerichtshof jetzt offensichtlich gegen seine eigenen Grundsatzentscheidungen verstoßen?
Mumia hat sich als engagierter Kritiker des Unrechts einen Namen gemacht, deshalb wurde gegen ihn entschieden. Das stinkt nach Politik.
Konnten Sie schon mit Ihrem Mandanten über die Entscheidung sprechen?
Wir haben sofort telefoniert. Er ist sehr aufgebracht und sagt, daß das Gericht eine Chance vertan hat, das Recht auf ein faires Verfahren hochzuhalten. Eine positive Entscheidung hätte sich nicht nur auf seinen Fall, sondern auch auf viele andere ausgewirkt. Wörtlich hat er gesagt: »Recht ist Politik mit anderen Mitteln. Die US-Verfassung ist deshalb vor allem für Schwarze bedeutungslos. Das Recht auf eine faire Jury ist hohl.«
Wie paßt das alles zu der Aufbruchstimmung, die der neue US-Präsident überall durch sein bloßes Erscheinen auslöst?
Auch Barack Obamas Präsidentschaft kann nicht über Nacht das ganze Land verändern. Wir leben in einer sehr rassistischen Gesellschaft.
Wie werden Sie juristisch darauf reagieren?
Wir haben jetzt 25 Tage Frist, um zu beantragen, daß sich der Oberste Gerichtshof erneut mit der Frage des Rassismus befaßt.
Wenn der Gerichtshof bei seiner Entscheidung bleibt, wird es also keinen neuen Prozeß geben?
Wir haben bedeutende neue Beweise für die Unschuld meines Mandanten und werden nichts unversucht lassen, damit vor eine neue Jury treten zu können.
Wann wird sich das Gericht zur Frage der Todesstrafe äußern?
Wir haben vor den Bundesgerichten insofern Erfolg gehabt, daß meinem Mandanten eine Verhandlung über das Strafmaß vor einer neuen Jury über die Frage Todesstrafe oder lebenslange Haft in Aussicht gestellt wurde. Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Berufung eingelegt und will die Hinrichtung. Die obersten Richter haben sich dazu noch nicht geäußert. Vielleicht entscheiden sie noch vor der Sommerpause.
Besteht die Gefahr eines neuen Hinrichtungsbefehls?
Nicht unmittelbar, solange die Frage der Todesstrafe noch nicht vom Obersten Gerichtshof entschieden ist. Wenn aber alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind, kann Mumia hingerichtet werden. Gouverneur Rendell aus Pennsylvania wartet nur auf die Gelegenheit, die Exekution anordnen zu können. Deshalb brauchen wir jetzt jede Unterstützung. Die Lage ist sehr, sehr ernst.
Was kann die Öffentlichkeit jetzt tun?
Wir werden in Absprache mit meinem Mandanten schon bald im Internet eine Petition in Umlauf bringen, die sich an Barack Obama richtet. Auch wenn er keinen direkten Einfluß auf das Verfahren hat, sprechen wir ihn darin als jemanden an, der für Recht und Gesetz in den USA steht und internationalen Respekt genießt.
junge Welt 08.04.2009
Infos: www.freedom-now.de