Aus dem Schreiben des LKA Hamburg vom 17.09.2009:
„Vorladung
Sehr geehrter Herr Lettow,
die Polizei ermittelt zurzeit gegen Sie
wegen folgender Straftat
Verleumdung gemäß § 187 StGB
Strafanzeige durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf gegen Sie als Verantwortlichen im Sinne des Presserechts wegen Verleumdung. Gegenstand: Artikel im Gefangenen Info vom Juli 2009 mit dem Titel: „Nuri Eryüskel: Blind in Beugehaft“
Anmerkungen:
Der besagte Artikel ist im GI 348 auf Seite Seite 5 abgedruckt, den die Rote Hilfe Mönchengladbach/Düsseldorf/Neuss verfaßt hat.
Mein Rechtsanwalt Jürgen Schneider hat Akteneinsicht beantragt.
Zur Vorladung am 30.9. beim LKA werde ich nicht erscheinen.
Wolfgang