Anfang Dezember wurden 2 im exilkurdischen und antifaschistischen Widerstand aktive Genossen aus Stuttgart unter Vorwänden inhaftiert. Sie sitzen jetzt seit mehreren Wochen im Stammheimer Knast in Untersuchungshaft. Auch wenn die ihnen nun vorgeworfenen Taten scheinbar in keinem politischen Kontext stehen, muss festgestellt werden dass dieser Repressionsschlag in Zusammenhang mit einer langjährigen Kriminalisierung ihres politischen und sozialen Engagements gestellt werden muss, zumal dieser Bogen auch juristisch gespannt wird.
Die Inhaftierung der Genossen reiht sich in eine lang andauernde Kriminalisierungswelle gegen politisch aktive MigrantInnen ein. Mit abwegigen Begründungen wurden und werden immer wieder politisch Aktive in Untersuchungshaft genommen und in politischen Verfahren zu Geld- und Haftstrafen verurteilt. Insbesondere antifaschistisches Engagement wird zunehmend kriminalisiert und dient als Anlass Personen und Strukturen einzuschüchtern. Einhergehend damit trifft die Repression in einem Großteil der Fälle Kurdinnen und Kurden, die sich in Stuttgart seit jeher auch an antifaschistischen Aktivitäten beteiligen.
So wurde bspw. im Oktober diesen Jahres ein kurdischer, Stuttgarter Antifaschist über drei Wochen in Untersuchungshaft genommen, da Neonazis behaupteten ihn als Beteiligten an einer Auseinandersetzung erkannt zu haben. Bei einem Haftprüfungstermin entpuppte sich diese Behauptung als unhaltbar und der Inhaftierte musste freigelassen werden.
In einem anderen Fall wurden sieben Antifaschisten, davon ebenfalls einige kurdische Genossen, vor dem Amtsgericht Böblingen zu teilweise mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, da Indizien darauf hindeuteten, dass ein Teil von Ihnen an einer Auseinandersetzung mit Neonazis im Rahmen eines Konzertes der faschistischen NPD beteiligt gewesen sei. Gegen dieses skandalöse Urteil wurde Berufung eingelegt – der Folgeprozess vor dem Stuttgarter Landgericht steht noch aus.
Dies sind nur zwei besonders drastische Beispiele der staatlichen Kriminalisierung von politisch aktiven MigrantInnen in der Region. Es würde den hier gegebenen Rahmen sprengen die alltägliche Repression gegen Linke und insbesondere migrantische Linke bspw. bei Demonstrationen in Form von Schikanen, Anzeigen und direkten Angriffen, oder durch willkürliche und rassistische Personenkontrollen aufzuführen.
Kurdistan ist überall!
Dass insbesondere im Umfeld von linken Exilorganisationen aktive Kurdinnen und Kurden von der Repression betroffen sind, ist kein Zufall. In der Türkei sind diese tagtäglich mit massiver staatlicher und faschistischer Gewalt konfrontiert. Neben der rassistischen Unterdrückung bspw. durch das Verbot die eigene, kurdische Sprache zu sprechen, wird jeder fortschrittliche Organisierungsversuch, der für ein Ende der Unterdrückung der KurdInnen und für eine gerechtere und demokratischere Gesellschaft in der Türkei steht, den KurdInnen konsequent verwehrt und vehement bekämpft. Erst kürzlich wurde die ins türkische Parlament gewählte DTP wegen angeblicher Nähe zur kriminalisierten Arbeiterpartei Kurdistans, der PKK, verboten.
Auch in den deutschsprachigen EU-Staaten wird die Solidarisierung mit dem kurdischen Widerstand und dessen Strukturen mit Hilfe sogenannter Antiterrorgesetze (§129 ff) kriminalisiert.
Die guten Beziehungen zwischen der BRD und der Türkei führen zu einer grenzübergreifenden Kurdenverfolgung.
Unser Widerstand ist Notwendig!
Wir fordern die sofortige Freilassung unserer in Untersuchungshaft gesperrten Genossen und aller anderen politischen Gefangenen!
Unsere Aufgabe muss es nun sein Solidarität mit den von Repression Betroffenen aufzubauen. Der Widerstand gegen die herrschenden Verhältnisse – in Deutschland, Kurdistan und Überall – ist notwendig und legitim, Kriminell sind diejenigen die für Imperialismus, Krieg und die Aufrechterhaltung der Ausbeutungs- und Unterdrückungsverhältnisse verantwortlich sind.
Der Repression entgegentreten!
Hoch die internationale Solidarität!
Ein Bericht von:
Kurdische Jugend Stuttgart, Antifaschistische Aktion (Aufbau) Stuttgart, Komitee gegen die Paragraphen 129 und Repression