Düsseldorf: § 129 Prozess – eine Farce

In Isolationhaft ist das angebliche DHKP-C-Mitglied Faruk Ereren seit nahezu drei Jahren eingesperrt. Isolation heißt, 23 Stunden am Tag auf Zelle, keine Gesprächspartner, keinen Kontakt zu anderen Gefangenen, Briefe werden beschlagnahmt – erneute Folter bedeutet diese Situation für einen Menschen, der in türkischen Knästen zu Zeiten der Militärchunta nachweislich schwerste psychische Schäden durch Folter erlitt.
Faruk bezeichnet dieses umfassende Isolationsprogramm als „Weiße Folter“ mit dem Ziel, „uns zu zermürben.“
Die überlange Untersuchungshaft zu verantworten

hat der Vorsitzende des 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts, Berthold Klein.
Unter seiner Führung gerät das Verfahren nun vollends zur Justizfarce. Am letzten Prozesstag, 3.2.2010 war der Zuschauersaal gut gefüllt und die für 10.30 Uhr angesetzte Verhandlung begann erst um 11 Uhr, die zahlreichen Zuschauer sahen sich einer Reihe Polizisten gegenüber, die man offensichtlich eilends herbeigeholt hatte.
Dafür erschien der geladene Zeuge vom BKA dann nicht. Und der Vorsitzende Richter des 2. Strafsenates Berthold Klein beschränkte sich darauf, aus BND Akten zu zitieren, nachdem er mitgeteilt hatte, dass Mustafa Atalay, einer der fünf Angeklagten im § 129b- Prozess vor dem Oberlandesgericht Stuttgart, seine Revision zurückgezogen habe.
Einige Kostproben aus den vorgetragenen und unbewiesenen Erkenntnissen des BND: „Faruk Ereren soll seit 1990 verschiedenen marxistisch-leninistischen Gruppen, unter anderem der DHKP-C (Devrimci Halk Kurtulus Partisi/-Cephesi – Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front), angehört haben … er soll Decknamen wie Malik benutzt haben … er hatte Kontakt zu der für Deutschland verantwortlichen Nurhan Erdem…“
Durchweg handelte es sich bei dem verlesenen Schriftstück um unbewiesene Behauptungen oder Aussagen mit dem Beginn „Faruk Ereren soll …“, was unbewiesenen Behauptungen gleichkommt.
Dann wollte Richter Klein eine CD im Verhandlungsaal abspielen, angeblich versagte da die Technik und so mussten die zahlreichen Zuschauer den Verhandlungssaal verlassen und auf diese Weise draußen ausgesperrt mehr als eine Stunde warten. Ein Blick in den Verhandlungssaal zeigte ihnen dann aber, dass die Technik sehr wohl funktionierte.
Nach der überlang empfundenen Wartezeit in der Verhandlungspause vor dem Saal wurden die Zuschauer dann eingelassen.
Jedoch bestimmte Richter Klein dann nur noch den nächsten Verhandlungstag:
24.2. – dann geht es um 10.30 Uhr weiter – vielleicht, für Faruk Ereren ist die Zeit lang!
Die Sitzungen finden im Prozessgebäude des Oberlandesgerichts, Kapellweg 36, 40221 Düsseldorf, statt.
Das Prozessgebäude des OLG liegt etwa 4,4 Kilometer von dem Hauptgebäude entfernt. Ab Düsseldorf Hauptbahnhof mit den S-Bahnen
S 8 Richtung Mönchengladbach Hbf/Europaplatz,
S 11 Richtung Bergisch-Gladbach,
S 28 Richtung Kaarster See
bis Haltestelle „Völklinger Straße“
mit der Straßenbahn-Linie 708 Richtung Düsseldorf-Hamm bis zur Haltestelle „Hemmersbachweg“, sodann jeweils über die Plockstraße zum Kapellweg 36.
Weitere Verhandlungstermine: 3.3., 4.3., 10.3., 11.3., 18.3.,24.3., 25.3.
Weitere Infos
http://www.scharf-links.de/
http://www.political-prisoners.net/
http://www.no129.tk

Permanent link to this article: http://zusammenkaempfen.bplaced.net/2010/02/dusseldorf-%c2%a7-129-prozess-eine-farce/