Neues Deutschland 17.2. 2010
Am gestrigen Dienstag wurde vor dem Amtsgericht Krefeld der Widerspruch des Online-Portals „Scharf Links“ gegen eine Verleumdungsklage des Oberlandesgerichts Düsseldorf verhandelt. Das OLG Düsseldorf warf der verantwortlichen Herausgeberin von „Scharf Links“ Edith Bartelmus-Scholich vor, eine Erklärung der Roten Hilfe e. V. veröffentlicht zu haben, mit der sich diese zur Beugehaft gegen den aus der Türkei stammenden linken Aktivisten Nuri Eryüksel äußerte. Über 30 solidarische Prozeßbeobachter konnten mitverfolgen, wie die Angeklagte Edith Bartelmus-Scholich und ihr Anwalt, die Verleumdungsklage zerpflückten. Eine Verleumdung im Sinne der Anklage liegt laut Rechtsprechung nämlich erst dann vor, wenn die verantwortliche Redakteurin wissentlich falsche Aussagen verbreitet hätte. Die angestrengte Verleumdungsklage über den von allen Seiten als überdimensional bezeichneten Geldbetrag von 12.000 Euro ging ins Leere, da die Betroffene Online-Redakteurin weder der Ursprung der inkriminierten Meldung war, noch selbst bei dem im Bericht behandelten Prozeßtermin anwesend war. Selbst die Staatsanwaltschaft kam nicht umhin auf Freispruch zu plädieren. Von dieser Tatsache ausgehend ist es zwar immer noch möglich aber eher unwahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschaft ein Revisionsverfahren anstrebt. Im März wird in Berlin auf der Grundlage des selben Sachverhalts ein Widerspruch des Gefangenen Info-Herausgebers Wolfgang Lettow verhandelt.
Carsten Ondreka