Am Dienstag, den 18. Mai, um 9.00 Uhr wird infolge eines erneuten Antrags des türkischen Staates der Prozess gegen vermeintliche Mitglieder der linken Bewegung aus der Türkei DHKP-C im Kassationsgerichtshof in Brüssel fortgesetzt.
Das Gericht soll untersuchen, ob dem Berufungsgericht bei seinem letzten Urteil ein Verfahrensfehler unterlaufen ist oder nicht.
Zuletzt hatte das Berufungsgericht am 23. Dezember 2009 eine Verurteilung der Revolutionäre aus der Türkei nach dem Anti-Terrorgesetz abgelehnt. Das Urteil begründet sich auf Mangel an Beweisen und darauf, dass die politischen Aktivitäten der Angeklagten unter den Begriff der Meinungsfreiheit fallen. In der Konsequenz wurde 3 der 6 Angeklagten Besitz gefälschter Dokumente und Waffen sowie „Bandenbildung“ vorgeworfen. Die drei weiteren Angeklagten wurden freigesprochen.
Im Anschluss an das Urteil erklärte die Bundesanwaltschaft, der das Recht auf Einspruch innerhalb von 2 Wochen zusteht, dass sie gegen das Urteil nicht in Berufung gegen werde.
Die Bundesanwaltschaft, die seit Jahren ihre Szenarien wiederholt, hatte erläutert: „Wir denken, es ist an der Zeit
diesen Fall abzuschließen“.
Inzwischen hat die Oligarchie in der Türkei mit großer Arroganz alle Hebel in Gang gesetzt, um den Prozess als Nebenkläger
zum Berufungsgericht zu bringen. Schließlich wurde das Regime in der Türkei von den Revolutionären geschädigt und versucht nun sein „Recht“ durchzusetzen und Entschädigung von den Revolutionären zu bekommen.
Somit wird auf Antrag des türkischen Staates der Prozess gegen die DHKP-C vom belgischen Berufungsgericht erneut behandelt.
Das im Strafgericht von Brugge beginnende Gerichtsverfahren kam mit den Berufungsverfahren in Gent, Antwerpen und Brüssel
dreimal vor den Kassationsgerichtshof und wurde im Prinzip bereits 7 Mal aufgerollt.
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