Pressemitteilung zum begonnenen Verfahren in Magdeburg zu Oury Jalloh und der Vernehmung des ehemals angeklagten Polizeibeamten März

Am Mittwoch, dem 12.1.2011, hat 6 Jahre nach dem Tod von Oury Jalloh der Revisionsprozess in Magdeburg begonnen. Bei den ersten Befragungen der beiden Frauen, die die Polizei am 7.1.2005 in Dessau gerufen haben, wurde bald wie schon im ersten Prozess ihre Einstellung deutlich (am Telefon zur Polizei: ´Da belästigt uns ein Ausländer´), die sodann von den anrückenden Beamten tatkräftig umgesetzt wurde (´das übernehmen jetzt wir, sagte der eine Polizist´). Morgen, den 14.1., soll nun einer der Beamten erscheinen, die Oury Jalloh festgenommen und anschließend durchsucht haben, Hans Ulrich März, diesmal nicht als Angeklagter, sondern als Zeuge. Die Initiative im Gedenken an Oury Jalloh ist gespannt, an was er sich noch erinnern kann.

Wie schon am Mittwoch werden auch die Prozessbeobachter anwesend sein, die von der Initiative eingeladen worden sind, um das Verhalten und die Vorgehensweisen der ProzessteilnehmerInnen kritisch zu bewerten und hinsichtlich der Ansprüche und Vorgaben des Verfahrens zu betrachten. Sie sind mit ähnlichen Ereignissen und deren juristischen Bearbeitung vertraut und eigens für diesen Prozess angereist. Zu ihnen zählen Eddie Bruce-Jones, Dozent für europäisches Recht in London, Nestor Zinsou, Schriftsteller und Mitglied der AfroManif Allemagne, Mutombo Kanyana, Jurist und Direktor der afrikanischen Volkshochschule in Genf, Kofi Folikpo, Linguist und Gründer der Schweizer Organisation pyramid of yewe, Senfo Tonkam, Mitglied des SOS Struggles of Students, Mario Angelelli, Anwalt und Präsident des Progetto Diritti in Rom, Wolf-Dieter Narr, Mitbegründer des Komitee für Grundrechte und Demokratie sowie wechselnde Mitglieder der Kritischen JuristInnen der FU Berlin. Sie werden jederzeit über die Initiative für Anfragen und Einschätzungen zur Verfügung stehen.

Mit dem Verfahren in Dessau sind die wesentlichen Fragen zu dem Geschehen am 7.1. 2005 offen geblieben. Das lag nicht nur an dem Aussageverhalten der Zeugen und Zeuginnen sowie den eingebrachten Beweismitteln, sondern auch an der Zielsetzung der Ermittlungen. Mit den Ergebnissen aus dem ersten Prozess, den Anmerkungen des Bundesgerichtshofs sowie den Voraussetzungen des aktuellen Verfahrens werden die ersten Eindrücke Aussagen darüber zulassen, welche Richtungen hier erkennbar und welche Fragestellungen zugelassen sind. Die Initiative sowie die ProzessbeobachterInnen sind daran interessiert, die zugrunde liegenden Geschehnisse, die Aussagen während der nächsten Tage sowie die justizielle Umsetzung mit dem Bedürfnis nach Aufklärung und einer Gesamtbetrachtung zu verbinden.

Berlin / Magdeburg, den 13.01.2011

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