Verleumdungsklage der Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf gegen Edith Bartelmus-Scholich geht am 20. Januar 2011 in die zweite Runde
Verhandlung am 20.01.2011, 11.00 Uhr
Landgericht Krefeld, EG Sitzungssaal 70,
Nordwall 131, 47798 Krefeld
Am 16.02.2010 war ‚scharf-links‘-Redakteurin Edith Bartelmus-Scholich vor dem Amtsgericht Krefeld vom Verdacht der Verleumdung freigesprochen worden. Vorausgegangen war eine Klage der Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Mit der Klage hatte das OLG Düsseldorf auf einen in ‚scharf-links‘ veröffentlichten Bericht der Roten Hilfe Mönchengladbach/Düsseldorf zum Prozess gegen Faruk Ereren reagiert. Dem Angeklagten wird nach § 129b vorgeworfen Mitglied einer verbotenen ausländischen Organisation zu sein. Beanstandet wurde, dass ein dem Richter zugeschriebener Satz anlässlich der Verhängung von Beugehaft gegen einen Zeugen so nicht gefallen sei. Anstatt gegen die vermeintliche falsche Tatsachenbehauptung mit einer Gegendarstellung oder einer Unterlassungsklage vorzugehen, wie presserechtlich üblich, reichte das OLG Düsseldorf eine Verleumdungsklage gegen Edith Bartelmus-Scholich als Herausgeberin von ‚scharf-links‘ ein. Bereits im Ermittlungsverfahren war klar, dass kein Mitglied der ‚scharf-links‘-Redaktion der Verhandlung gegen Frauk Ereren beigewohnt hatte. Die Voraussetzung für den Straftatbestand Verleumdung, nämlich das sichere Wissen, dass es sich bei der verbreiteten Behauptung um eine Unwahrheit handle, war somit nicht erfüllt. Dennoch erließ die Staatsanwaltschaft im November 2009 einen Strafbefehl in Höhe von 12.000 Euro.
Erwartungsgemäß ließ sich die Beschuldigung vor Gericht nicht aufrecht erhalten. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft stellte am 16.02.10 selbst den Antrag auf Freispruch.
Wenig später jedoch legte die Staatsanwaltschaft gegen dieses Urteil Rechtsmittel ein. Die Berufung wird am Donnerstag, dem 20. Januar um 11.00 Uhr in Krefeld verhandelt. Wer sich solidarisch zeigen möchte, sollte wegen der Personenkontrollen etwas früher zum Termin kommen.
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