Griechischem Gefangenen wird Therapie verweigert

Savvas Xiros wird nicht zur Behandlung in ein Krankenhaus verlegt. Das zuständige Gericht in Piräus lehnte am Montag einen entsprechenden Antrag auf Haftverschonung für maximal fünf Monate ab.

Dem seit neun Jahren in einem unterirdischen Zellentrakt inhaftierten, fast blinden ehemaligen Stadtguerillero der 17N bleibt nun nur die zeitraubende Revision oder die Vorbereitung eines neuen Antrags. Vor Gericht hatten zahlreiche Zeugen, darunter die von der Justitz bestellten Rechtsmediziner erläutert, warum die drohende vollständige Erblindung von Savvas Xiros am besten durch eine umfassende und längerfristige Behandlung in einem Krankenhaus abzuwenden sei. Die Nachfragen der Staatsanwältin, ob eine Rettung und Verbesserung des Augenlichtes auch durch Operationen mit anschließender Regenerierung im Gefängniskrankenhaus möglich sei, wurde von den meisten Zeugen verneint.

In der Vergangenheit war der Gefangene mehrfach nach Operationen zu früh wieder in das Gefängnis verlegt worden, weil kein Krankenhaus auf Dauer die Beeinträchtigung des Betriebs durch Sicherheitsmaßnahmen wie Absperrung kompletter Trakte und ständiger Präsenz von Polizisten auf sich nehmen kann. Nachbehandlung und die rechtzeitige Wiedereinlieferung des Gefangenen bei Komplikationen werden darüber hinaus durch die zeitraubenden administrativen Prozeduren einer Gefängnisverwaltung extrem erschwert. Eine mehrmonatige Haftverschonung hätte dieZ Probleme lösen können.

Trotz den anderslautenden Voten der Zeugen und einem wegweisenden Beschluß des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, in dem die Ablehnung eines bereits vor Jahren gestellten Antrags von Savvas Xiros als menschenrechtsverletzend gerügt worden war, plädierte die Staatsanwältin auf Ablehnung des Antrags. Zwei der drei Richterinnen schlossen sich diesem Votum an.

Quelle: junge Welt vom 08.06.2011 von Heike Schrader

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