Gefangene in Chiapas beenden Hungerstreik

Abbruch nach 39 Tagen und Gefahr für Leib und Leben. Inhaftierte sitzen für Taten, die sie nicht begangen haben

Von Peter Clausing

amerika21.de

12.11.2011 00:00

San Cristóbal, Mexiko. Acht indigene Gefangene im mexikanischen Bundesstaat Chiapas haben in dieser Woche ihren 39 Tage dauernden Hungerstreik beendet. Die Inhaftierten, unter denen sich auch eine Frau befand, waren im Gefängnis Nummer fünf in San Cristóbal Ende September in den Hungerstreik getreten. Insgesamt beteiligten sich bis zu 13 Inhaftierte. Ihre Freilassung als eigentliches Ziel erreichten im Verlauf des wochenlangen Fastens allerdings nur zwei der Teilnehmer. Die Aktion orientierte sich an einem erfolgreichen Hungerstreik Anfang 2008, an dem damals über 40 Gefangene aus drei verschiedenen Gefängnissen teilnahmen. Ein Großteil von ihnen erkämpfte damals ihre bedingungslose Freilassung.

Der Sprecher des diesjährigen Hungerstreiks gehörte zu jener Minderheit, der im Jahr 2008 die Freilassung verweigert wurde. Es handelt sich um den seit über elf Jahren unschuldig inhaftierten Lehrer Alberto Patishtan. Er wurde im Verlauf des jüngsten Hungerstreiks in ein 2.000 Kilometer entferntes Hochsicherheitsgefängnis verlegt. Das konnte den Willen der anderen Hungerstreikenden jedoch ebenso wenig brechen wie die zeitweilige Verweigerung ihrer medizinischen Betreuung.

Als die medizinischen Betreuer am 36. Tag des Hungerstreiks endlich Zugang zu acht der Gefangenen erhielten, konnten diese sich nicht mehr allein auf den Beinen halten und litten unter Dehydratation, Kopf-, Magen- und Muskelschmerzen und bis zu zwölfmal täglich auftretenden Muskelkrämpfen. Ein Grund für den Abbruch des Hungerstreiks dürfte die Gefahr eines zu erwartenden Nierenversagens gewesen sein, das zu irreversiblen Schäden und gegebenenfalls zum Tod geführt hätte.

Die Motive in diesem Jahr waren die gleichen wie 2008. Der Hungerstreik diente als letztes Mittel, mit dem die Häftlinge gegen ihre Strafen protestierten, die für nicht begangene Taten oder in irregulär verlaufenen Prozessen verhängt worden waren. So wurde Alberto Patishtan, der sich bei dem Bürgermeister seiner Region wegen der wiederholten Anprangerung von Korruptionsfällen unbeliebt gemacht hatte, im Juni 2000 der Beteiligung an einem Hinterhalt gegen eine Polizeipatrouille beschuldigt. Der Zeuge, auf dessen Aussage die Verurteilung zu 60 Jahren Haft beruhte, widerrief diese Aussage später. Heute gilt er als spurlos verschwunden.

Fälle wie diese sind typisch für das marode Rechtswesen, nicht nur in Chiapas sondern in ganz Mexiko, wo 90 Prozent der Urteile allein aufgrund von Zeugenaussagen gefällt werden. Nicht selten kommen solche Aussagen auf dubiose Weise zustande und finden sich auch in den Dokumentationen zu Menschenrechtsverletzungen wieder.

Beim Hungerstreik im Jahr 2008 hatten die Gefangenen einen prominenten Fürsprecher, den Anfang 2011 verstorbenen Bischof von San Cristobal, Samuel Ruiz. Zudem hatten sie einen gemeinsamen Rechtsbeistand und eine zeitnahe Mobilisierung nationaler und internationaler zivilgesellschaftlicher Unterstützung. Einige dieser für eine erfolgreiche Aktion wichtigen Komponenten fehlten beim diesjährigen Hungerstreik oder wurden zu spät initiiert.

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