Immer mehr 129-b-Verfahren

Antwort auf Anfrage der Linkspartei belegt inflationäre Anwendung von Terrorparagraphen gegen ausländische Organisationen. Betroffen sind vor allem linke türkische Aktivisten

Von Nick Brauns / Junge Welt
Demonstration gegen 129-Verfahren am 18. März 2012 in Berli

Demonstration gegen 129-Verfahren am 18. März 2012 in Berlin
Foto: Christian Mang/Imagedeluxe.net

Während die Bundesregierung bei jedem brennenden Auto in Berlin das Schreckgespenst einer neuen RAF an die Wand malt, wurde 2011 kein einziges Verfahren nach dem Terrorparagraphen 129a Strafgesetzbuch (StGB) gegen Linksradikale eingeleitet. Zwei Verfahren aus den vergangenen Jahren wurden ohne Anklageerhebung eingestellt. Das einzige neue 129-a-Verfahren betrifft die einer Mordserie an neun Migranten und einer Polizistin verdächtigen Neonaziterroristen des »Nationalsozialistischen Untergrunds« (NSU).

Erneut angestiegen ist dagegen die Zahl von Ermittlungsverfahren gegen sogenannte terroristische Vereinigungen im Ausland (Paragraph 129b StGB). Das ergibt sich aus der Antwort auf die alljährliche kleine Anfrage der innenpolitischen Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Ulla Jelpke, zu Straf- und Ermittlungsverfahren nach den Terrorparagraphen 129, 129a und 129b StGB.Demnach wurden im Jahr 2011 von der Generalbundesanwaltschaft 145 Ermittlungsverfahren gegen 156 Beschuldigte wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland oder wegen Unterstützung bzw. Werbung für eine solche eingeleitet und 70 derartige Verfahren von den Länderstaatsanwaltschaften übernommen. Zum Vergleich: 2010 waren es 123 neue 129-b-Verfahren, in den beiden Vorjahren 95 bzw. 57.

In der diesjährigen Antwort der Bundesregierung fehlt der Hinweis der vergangenen Jahre, wonach eine Vielzahl dieser Ermittlungsverfahren »im Zusammenhang mit den Anschlägen gegen die Bundeswehr in Afghanistan geführt« würden. Dennoch dürfte es in vielen Fällen weiterhin um den Widerstand gegen die deutschen Besatzungstruppen gehen. »Hier wird ein terroristisches Bedrohungsszenario suggeriert, das in Wirklichkeit hausgemacht ist. Ein Rückzug der Bundeswehr aus Afghanistan und die Abschaffung der Terrorparagraphen wären daher Schritte zu echter Sicherheit«, erklärte die Abgeordnete Jelpke.Afghanische Taliban standen bislang nicht vor deutschen Richtern. Unter den 18 im vergangenen Jahr nach Paragraph 129b StGB Verurteilten befanden sich lediglich sogenannte Terrorhelfer aus Deutschland, die etwa »Deutsche Taliban Mujahideen« mit Geld unterstützt und im Internet für den »heiligen Krieg gegen den Westen« geworben haben sollen.

Die 129-b-Ermittlungsverfahren richteten sich außer gegen islamische Gruppierungen wie Al-Qaida vor allem gegen Linke aus der Türkei wie die Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C), die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und die Kommunistische Partei der Türkei Marxisten/Leninisten (TKP/ML). Gegen 17 Beschuldigte wurde Untersuchungshaft angeordnet. Betroffen sind etwa der aufgrund eines Festnahmeersuchens der Bundesanwaltschaft wegen angeblicher »Rädelsführerschaft« in der DHKP-C aus Griechenland ausgelieferte Gülaferit Ünsal, der in Berlin-Lichtenberg einsitzt, und der in Hamburg in Isolationshaft eingesperrte Ali Ishan Kitay, dem eine Kadertätigkeit für die PKK unterstellt wird.

Das Justizministerium hat im vergangenen Jahr erstmals uneingeschränkte 129-b-Verfolgungsermächtigungen hinsichtlich der davor nur als »kriminelle Vereinigung« eingestuften Arbeiterpartei Kurdistans, PKK, gegeben. Ein Pilotverfahren endete allerdings vor zwei Wochen vor dem Frankfurter Oberlandesgericht mit einer Niederlage der Staatsanwaltschaft. Der vom Gericht als Gebietsleiter der PKK eingestufte Angeklagte konnte nur wegen Verstößen gegen das Vereinsgesetz zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt werden. Da er bereits für zwei Jahre und drei Monate im Untersuchungsgefängnis saß, steht ihm nun eine Haftentschädigung zu.

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