Mit neuem Polizeigesetz gegen AntifaschistInnen und für amtliche Willkür!
Mit einen Gesetzesentwurf will die Landesregierung von Sachsen-Anhalt eine Änderung des “Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ erwirken. Demnach würde dies der Polizei und anderen Repressionsbehörden weit reichende Vollmachten einräumen Dabei soll der sog. §33 erweitert werden. Er würde der Polizei ermöglichen, Telekommunikationsunternehmen zu zwingen, ihre Dienste für einen bestimmten Zeitraum und Ort einzustellen. Dies könnte dann ohne Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft oder einem Richter sofort umgesetzt werden (bis zu zwei Tage). O-Ton: „Die Polizei kann von jedem Dienstanbieter verlangen, Kommunikationsverbindungen zu unterbrechen oder zu verhindern, wenn dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist.“
In der Praxis bedeutet dies, dass z.B. ein Einsatzleiter vor Ort die Abschaltung von Mobilfunk-Sendemasten anordnen kann, wenn er eine Gefahrenlage zu erkennen meint. Angesichts dessen wie großzügig die Polizei immer wieder so genannte „Gefahr im Verzug“ interpretiert muss damit gerechnet werden, dass bei öffentlichen Veranstaltungen und Demonstrationen das Mobilfunknetz lahm gelegt werden kann. In Hinsicht auf die sich anbahnenden Proteste gegen den Naziaufmarsch im Januar 2013 muss dieser Entwurf als ein weiterer Angriff auf den zu erwartenden Widerstand betrachtet werden. So gab es im letzten Monat bereits (erfolglose) Versuche der Polizei Magdeburg ein öffentliches Blockadetraining vom Bündnis Magdeburg-Nazifrei auf dem Uni-Campus zu kriminalisieren und zu verhindern. Mit dem neuen Gesetzesentwurf zielt die Landesregierung sehr genau auf solche Großveranstaltungen und deren Kommunikationstrukturen ab. Damit würde der Polizei beispielsweise ermöglicht, die Koordination von AntifaschistInnen über moderne Kommunikationswege legal einzuschränken. Da sich auch in Magdeburg an den Blockaden gegen den Naziaufmarsch im Januar 2013 mehr Menschen zu beteiligen scheinen, sollen scheinbar nun neben Gummiknüppel und Pfefferspray auch andere Maßnahmen präventiven Charakters immer mehr legalen Spielraum erhalten. Dieses Vorgehen könnte bereits die Koordination von möglichen Blockaden effektiv behindern um schon die Entstehung solcher Aktionen möglichst zu unterbinden. Zudem würde es die Willkür der Repressionsbehörden und deren Beamten nur weiter legalisieren um damit den Widerstand zu sabotieren sowie letztlich auch kriminalisieren zu können.
In einem weiteren Änderungsvorschlag des Gesetzes sollen Polizisten künftig bei Festnahmen oder Personenkontrollen HIV-Tests verlangen können. Dieser Vorschlag brachte bereits öffentliche Kritik hervor. Die wirkliche Motivation solcher Vorschläge könnte auch in einer willkürlichen DNA-Entnahme begründet sein, zumal die erhältlichen HIV-Schnelltests noch keinen sicheren Nachweis ergeben würden.
Solch ein diskriminierendes sowie repressives Polizeigesetz ist gefährlich und würde die Willkür von den Repressionsbehörden und deren Beamten weiter legalisieren. Ohne dass konkrete Gründe vorliegen, könnten Menschen kriminalisiert und diffamiert werden. Vielmehr würde sich so ein Gesetz gegen politische und gesellschaftliche Kräfte richten, welche sich gegen die herrschende ausbeuterische Ordnung selbstbestimmt widersetzen.
Gegen den Ausbau legaler Staatswillkür!
Kriminell sind die Zustände, nicht der Widerstand!