„Ich bin kein Terrorist sondern ein Revolutionär !“
Freiheit für Özkan Güzel!
Am 14. Mai kam es beim Oberlandesgericht Düsseldorf zur Verlesung der
Anklageschrift und der Präsentation erster „Beweismittel“. Es zeigte
sich gleich zu Beginn, daß der Prozeß zu einer grotesken Farce wird, die
das Ziel verfolgt, ganz allgemein antikapitalistische politische
Aktivitäten zu kriminalisieren.
Özkan Güzel wird Verstoß gegen §129b vorgeworfen. §129b kriminalisiert
die „Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung“. Was
eine terroristische Vereinigung ist, definiert die US-Regierung und in
ihrem Schlepptau die Bundesregierung. Wer auf die entsprechende schwarze
Liste kommt hängt von den – wechselnden – konkreten Interessen des
Imperialismus ab. So wurden die Taliban, solange sie gegen die Russen
kämpften, als „Freiheitskämpfer“, mit Waffen aufgepumpt, dann aber zu
Terroristen, als die Freiheit Deutschlands am Hindukusch verteidigt
wurde. Auch bei den aktuell Kinder kreuzigenden Takfiris in Syrien
handelt es sich um Freiheitskämpfer, während die syrische Armee „ihr
eigenes Volk mit Chemiewaffen bekämpft“. Die PKK war immer schon eine
terroristische Organisation und Hamas und Hisbollah sowieso. Ganz
aktuell handelt es sich beim „rechten Sektor“ in Kiew um „friedliche
Demonstranten“ für mehr Demokratie, wohingegen neben jedem Wahllokal im
Donbas ein Speznat mit AK47 stand um die Wähler zu terrorisieren. Kein
Konstrukt ist absurd genug um es nicht in den gleichgeschalteten Medien
zu propagieren, die Dreistigkeit der Lügen ist grenzenlos.
Es bedarf im Prozeß gegen Genossen Özkan keinerlei Beweise für eine
Straftat. Im Kern geht es um den Charakter des Nato-Bündnispartners
Türkei. Es geht allein darum, die Türkei als demokratischen Musterstaat
auszuweisen, jeden Widerstand gegen den faschistischen Staatsapparat als
„terroristisch“ zu kriminalisieren. Mit aller Gewalt soll mit den
Mitteln des Strafrechts durchgesetzt werden, daß die Türkei ein
demokratischer Rechtsstaat ist und nicht ein Polizeistaat.
Angeklagt sind im Prozeß alle demokratischen Revolutionäre, die im Namen
von Freiheit, Demokratie und Sozialismus für den Sturz des
faschistischen türkischen Regimes kämpfen.
Konsequent wird Özkan nicht vorgeworfen Bomben gelegt zu haben oder
Mordanschläge geplant und ausgeführt zu haben, was man mit dem Begriff
Terror ja eigentlich in Verbindung bringen würde.
Özkan wird allen Ernstes beschuldigt
– das Group Yorum Konzert mit organisiert zu haben; das Verteilen von
Eintrittskarten
– das Verteilen der Zeitschrift Yürüyüs
– Sammeln von Geldern. Um es nicht falsch zu verstehen: Das Geld wurde
nicht mit “Gewalt” gesammelt.. Es wurde auch nicht für “illegale” Zwecke
Geld gesammelt. Özkan Güzel hat Spenden zur Solidarität mit dem
„Duisburger Familien und Jugendverein“ gesammelt, dessen
Gründungsmitglied er ist.
– Besitz des Schlüssels zu den Räumen dieses Vereins
– in Feriendörfer zu gehen, an demokratischen Aktionen teilzunehmen, bei
diesen Aktionen Transparente zu tragen, Plakate zum Aktionsort zu bringen
Was davon ist laut Strafgesetzbuch strafbar?
Als erste „Beweismittel“ wurden im Prozeß Briefe an Freunde von Özkan
aus der aktuellen Untersuchungshaft verlesen, in denen er sich zu seinen
antikapitalistischen politischen Positionen bekennt und von seiner
Verhaftung berichtet. Nichts davon hat das geringste mit „Terrorismus“
zu tun, aber alles mit demokratischer legaler Politik– und Kulturarbeit.
So schrieb Özkan z.B. aus der Isolationshaft (23 Stunden in einer
9-qm-Zelle; 1 Std. Hofgang):
„Ich bin kein Terrorist, sondern ein Revolutionär ! Ich habe gekämpft
für kostenlose Bildung, gegen die Ausbeutung des Kapitalismus, gegen die
NATO, gegen Armut und für die Volksherrschaft. Sie können mich
einsperren, aber sie können nicht verhindern, daß wir mehr werden. In
meiner Familie gibt es fast keinen, der noch nicht im Gefängnis war.
Weil wir gegen den faschistischen Staat Türkei kämpfen werden wir
festgenommen“.
Das Konstrukt der Anklage behauptet einfach, er habe Gelder nicht für
seinen Kulturverein gesammelt oder für das Konzert, sondern für die
Partei DHKP-C und insbesondere für die Durchführung derer
„terroristischen“ Aktivitäten. Daß es auch dem Gericht weniger um Özkan
geht sondern vielmehr um die DHKP-C wurde überdeutlich, als der
vorsitzende Richter eine dicke Mappe mit Dokumenten der DHKP-C verteilen
ließ als „Beweismittel“. Es soll „bewiesen“ werden, daß die Partei die
„demokratische“ Verfassung der Türkei gewaltsam umstürzen will mittels
„Terror“, daß sie also gewaltsam der Bevölkerung ihren Willen
aufzuzwingen versucht. Das ist die eigentliche Anklage.
Wenn erstmal klar ist, daß es sich bei der DHKP-C um eine solches
teuflisches Monster handelt, kann jede Form von Kontakt zu ihr leicht
kriminalisiert werden, dann glaubt man auch gegen das Abhalten von
Konzerten vorgehen zu können oder gegen jede Form von Protest gegen das
Regime in der Türkei.
Mit dem Genossen Özkan glaubt man leichtes Spiel zu haben, denn er hat
aus seiner politischen Einstellung nie ein Hehl gemacht, er bekennt sich
als Revolutionär kompromisslos zum Kampf gegen das faschistische Regime
in der Türkei, zum Kampf gegen Rassismus, Ausbeutung und Unterdrückung.
Der Faschismus in der Türkei wendet gegen nahezu alle Festgenommenen
Folter an. Dagegen hat sich über die Jahre hinweg die Haltung etabliert,
die Aussage zu verweigern und in den Hungerstreik zu treten. Obwohl
Özkan als Folge eines solchen Todesfastens am Wernicke Korsakoff Syndrom
leidet, hat er sich seinem Land und seinen Bürgern nicht entfremdet. Er
setzt auch im Ausland energisch seinen Kampf für die türkischen
MigrantInnen fort.
Als weitere „Beweismittel“ sollen in der nächsten Woche die Ergebnisse
der Überwachung Özkans präsentiert werden.
Dieser Prozeß geht uns alle an. Wenn schon das Verteilen von
Flugblättern und Organisieren von linken Konzerten verfolgt wird, als
sei es ein Schwerverbrechen, dann ist das ein konkreter Angriff auf die
wenigen Rechte, die uns noch eingeräumt werden zum Protestieren.
Kommt zum Prozess. Solidarisiert euch mit unserem türkischen Genossen !
Fortsetzung ist am
21.5. 9.30 Uhr
Oberlandesgericht Düsseldorf
Kapellweg 36
40474 Düsseldorf