Gaby Colebunders in 3 von 4 Anklagepunkten freigesprochen. Verwarnung auf Bewährung wegen „Vermummung“
Im Prozess gegen den belgischen Ford-Arbeiter Gaby Colebunders hat das Amtsgericht Köln den Angeklagten heute zu einem Verwarnungsgeld von 30 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt, das auf 1 Jahr zur Bewährung ausgesetzt wird. Colebunders ist damit nicht vorbestraft. 3 weitere Anklagepunkte – darunter Landfriedensbruch – haben Staatsanwaltschaft und Gericht fallen gelassen.
Colebunders war angeklagt worden, weil er am 7. November 2012 mit 250 belgischen Ford-Beschäftigten und Gewerkschaftern vor der Ford-Europazentrale in Köln gegen die Schließung des Werks in Genk demonstriert hatte.
Ein Sprecher des Solikreis 7. November kommentierte das Gerichtsurteil wiefolgt: „Der politische Druck durch die große Solidarität aus Belgien, Deutschland und anderen Ländern hat Wirkung gezeigt. Staatsanwaltschaft und Gericht haben sich genötigt gesehen, zurückzurudern. Ihre krampfhaften Versuche, unserem Kollegen Gaby Straftaten nachzuweisen, sind ins Leere gelaufen. Richter Krebber hat am Ende auf das gewagte Konstrukt des ‚Verstoßes gegen das Versammlungsverbot‘ zurückgegriffen, um einen völligen
Gesichtsverlust der Klassenjustiz zu vermeiden. Der deutsche Staat pocht damit auf seine Ordnung und darauf, dass er unerwünschte Demonstranten nicht ungeschoren davonkommen lassen will.“
Vor Prozessbeginn hatten wieder ca. 60 Unterstützer aus Belgien und Köln, darunter auch einige Kölner Ford-Beschäftigte, gegen das Gerichtsverfahren demonstriert und die Einstellung aller Verfahren gegen die Genker Arbeiter gefordert.
Weitere 9 Verfahren sind wegen des 7. Novembers 2012 anhängig. Die Prozesstermine sind für den Sommer 2015 angesetzt.
Weitere Informationen in Kürze unter: http://solikreis07nov.wordpress.com/
Köln, den 5.11.2014
Solidaritätskreis 7. November Köln