Elektronische Fußfessel, Meldeauflagen und Aufenthaltsgebot- und verbot in Sachsen Anhalt

Mit den Stimmen der Regierungskoalition in Sachsen Anhalt., CDU, SPD und Bündnis90/ Die Grünen, wurde der „Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt“ als Gesetz beschlossen. Mit dem Gesetz soll unter anderem „ das polizeiliche Instrument der Meldeauflage zu einer ausdrücklich geregelten polizeilichen Standardmaßnahme weiterentwickelt werden“ . Ebenso enthalten sind Reglungen zum Aufenthaltsgebot und Verbot sowie die elektronische Fußfessel.
Kritik kam vom Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Dr. Harald von Bose, der das Gesetz als verfassungsrechtlich bedenklich einstufte, und von der Partei die Linke.
Dazu erklärt die Rote Hilfe Magdeburg:
Seit der Einführung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA), Anfang der 90ziger Jahre, wetteifern die verschiedenen Regierungskoalitionen in Sachsen Anhalt darum, die Allmacht des bürgerlichen Staates auszubauen und die Souveränität der Bürger/innen immer mehr einzugrenzen.
Neben dem schon beschlossenen Gesetz sind in Sachsen Anhalt weitere Gesetzesverschärfungen geplant, die Einführung eines „de facto“ Ankerzentrums, die Ausweitung der Überwachung unseres Wohnraumes als auch die Novellierung des Haftrechts.
Diese Entwicklung muss gestoppt werden.
Wir rufen die Bürger/innen auf, sich aktiv am formierenden Widerstand gegen die 209.Sitzung der Innenministerkonferenz, die vom 28.11.2018 bis 30.11.2018 in Magdeburg stattfinden wird, zu beteiligen.
Wir benötigen eine gesellschaftlichen Diskurs über die Entwicklung der repressiven Funktionen des bürgerlichen Staates und seiner Repressionsbehörden.

Ebenso brauchen wir einen entschlossenen Widerstand auf der Straße.

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