Erneut wurde ein Aktivist der sozialen Bewegung von dem Amtsgericht Magdeburg verurteilt, 60 Tagessätze zu 20 Euro – so das Urteil.
Zum Hintergrund
Die „Revolutionäre 1. Mai Demo“ 2016 wurde von ständigen Polizeiprovokationen begleitet. Ein überdimensioniertes Polizeiaufgebot und ein ständiger Kessel bildeten den Rahmen der Demonstration. Immer wieder wurde versucht, die Demonstration am weiterlaufen zu hindern. Ein Vorwand war, neben anderem, das Rufen der Parole „ACAB“.
In einem ersten Prozess zu dieser Demonstration, in der es um das Rufen der Parole „ACAB“ ging, wurde deutlich, dass ein „verantwortlicher Gruppenführer“ keine Kenntnisse über das Urteil des BVG zur genannten Parole hatte. Es war der gleiche Gruppenführer, der an der Spitze der Demonstration, durch ständige Provokationen versuchte die Situation zu eskalieren.
Der Genosse, der jetzt verurteilt wurde, wird seit Jahren, auf Grund seines Engagement, von der bürgerlichen Klassenjustiz verfolgt. Das geht bis hinzu Schnüffeleien im familiären Umfeld und den Versuch einzelne Familienmitglieder durch „gezieltes Ansprechen“ unter Druck zu setzen.
Nachdem der erste Versuch der Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen dem Rufen der Parole „ACAB“ einzuleiten scheiterte, wurde der „Sachverhalt“ dahin gehend geändert, dass man ihn „Rädelsführerschaft und Aufruf zu Straftaten“ vorwarf. Während der Verhandlung wurde jedoch zu deutlich, dass die Polizisten sich bis auf das Komma in ihren Aussagen abgesprochen hatten. Selbst die, durchaus verurteilungswillige, Richterin musste auf Grund dieser doch offensichtlichen Absprache diesen Punkt der Anklage fallen lassen.
Ein weitere Punkt der Anklage wurde aus einer Begegnung mit dem einem Hauseigentümer konstruiert. (Zwei Verfahren wurden zu einem zusammengelegt)
Der Hauseigentümer hatte all die uns aus der Gentrifizierung bekannten Methoden gegenüber den Mieter/innen des Hause angewandt. Eine davon war, dass die gemeinschaftliche Nutzung des Hofes durch das Aufstellen eines Zaunes unterbunden wurde. In diesem Zusammenhang kam es immer wieder zu Protesten der Mieter/innen.
Daraus wurde jetzt, unter anderem, ein sogenannter Hausfriedensbruch konstruiert und der Genosse verurteilt.
Wir, die Ortsgruppe der Roten Hilfe Magdeburg, übermitteln dem Genossen unsere solidarischen Grüße.
Wir verurteilen den erneuten Angriff der bürgerlichen Klassenjustiz, auf unsere Strukturen, auf das Schärfste.