Sexismus, miese Löhne, Gewalt an Frauen

#Wahlboykott21 – Keine Stimme für Ausbeutung und Unterdrückung!

Patriarchale Gesellschaft – ist das nicht natürlich?

Die Familie gilt als ganz natürliche Form des menschlichen Zusammenlebens. Uns wird suggeriert, dass es der normale Lauf der Dinge sei, einen passenden Partner oder eine Partnerin zu finden, Kinder zu bekommen und als Paar dauerhaft zusammen zu leben. Zwar gibt es Menschen, die sich ganz bewusst oder gezwungenermaßen dagegen entscheiden, eine Familie zu gründen. Auch gibt es neben der klassischen Kleinfamilie, die aus Vater, Mutter und Kindern besteht, andere Formen der Familien- und Beziehungsführung. Dennoch leben die meisten Menschen noch immer auf diese Weise zusammen. Dies bringt auch eine geschlechtsspezifische Arbeitsteilung mit sich. Denn die unbezahlte Reproduktionsarbeit (z.B. Hausarbeit und Kindererziehung), die innerhalb einer Familie anfällt, wird in der Regel von Frauen geleistet.

Zwischenmenschliche Beziehungen entstehen nicht auf natürliche Weise. Die Formen unseres Zusammenlebens sind historisch gewachsen und abhängig von der Produktionsweise der jeweiligen Gesellschaft. Verändert sich die Produktionsweise, so ändern sich auch die Sozialstrukturen, von der Sexualität über die Familienform bis hin zur Organisation des Gemeinwesens.

Ebenso wenig natürlich wie die Familie ist auch das Patriarchat, das die Vormachtstellung des Mannes gegenüber der Frau sichert. Patriarchat bedeutet wörtlich übersetzt „Herrschaft der Väter“. Gemeint ist damit ein System von sozialen Beziehungen, Werten, Normen und Verhaltensmustern, das von Männern geprägt, kontrolliert und repräsentiert wird. Frauenunterdrückung ist also kein natürliches, sondern ein soziales Phänomen.

Ursprung des Patriarchats

Monogamie: (aus dem Griechischen, zu deutsch „Einehe“) lebenslange exklusive Fortpflanzungsgemeinschaft zwischen Mann und Frau
Familie: in modernen Industriegesellschaften die staatlich und religiös sanktionierte Lebensgemeinschaft eines Ehepaars und ggf. seiner Kinder (Kleinfamilie)
Reproduktionsarbeit: Tätigkeiten jenseits der Lohnarbeit, die zur Erhaltung der menschlichen Arbeitskraft einschließlich der Kinder notwendig sind (z.B. Hausarbeit, Pflege, Erziehung)
Vergesellschaftung: Übernahme der Leitung der Produktion und deren Verteilung durch die produzierende Klasse (also die Arbeiterklasse)
Femizid: Tötung von Frauen durch Männer wegen ihres Geschlechts oder wegen bestimmter Vorstellungen von Weiblichkeit

In seinem Werk „Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staats“ beschreibt Friedrich Engels den Beginn der Frauenunterdrückung. Die Menschen lebten anfangs in Stammesstrukturen und frei von Klassengegensätzen zusammen. Jedem Menschen gehörten die von ihm verfertigten und gebrauchten Werkzeuge. Was gemeinsam erzeugt, hergestellt und genutzt wurde, war gemeinsames Eigentum. Zwar existierten bereits patriarchale Strukturen, aber es gab noch keine Möglichkeit, daraus Kapital zu schlagen.

Das änderte sich durch die vermehrte Domestizierung von Tieren (Wildtiere werden zu Haustieren) und der sich daraus ergebenden Herdenhaltung. Nun stellte sich die Frage, wem diese Tiere eigentlich gehören. Da der Mann bisher für die Beschaffung der Nahrung zuständig war, wurde er auch zum Besitzer der Herde. Dadurch hatte sich seine Stellung innerhalb der Familie geändert. So machte er die Frauen und Kinder ökonomisch von sich abhängig.

Weil bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Privateigentum existierte, gab es keine Notwendigkeit in monogamer Ehe zu leben. Unter diesen Umständen kann nur eindeutig festgestellt werden, wer die Mutter eines Kindes ist. Deshalb waren alle sozialen und rechtlichen Beziehungen über die Abstammung der mütterlichen Linie organisiert. So war es dem Mann nicht möglich, seinen Besitz an seine Nachkommen zu vererben. Deshalb musste er das mütterliche Erbrecht umstoßen.

Der Umsturz des Mutterrechts war die weltgeschichtliche Niederlage des weiblichen Geschlechts. Der Mann ergriff das Steuer auch im Haus, die Frau wurde entwürdigt, geknechtet, Sklavin seiner Lust und bloßes Werkzeug der Kindererziehung.“ (F. Engels – Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staats)

An diesem Punkt der Geschichte entstand die monogame Familie. Ihr Zweck ist die Weitervererbung von Privateigentum. Die Monogamie der Frau ist die Voraussetzung dafür. Denn nur so kann ein Mann seine Vaterschaft mit größtmöglicher Sicherheit feststellen und somit seine Erben. Deshalb waren Scheidungen sowie Ehebruch von nun an ein Vorrecht des Mannes. Der Frau war es nicht mehr möglich, die Ehe aufzulösen. Ihre Fruchtbarkeit wurde zum Privateigentum des Mannes. Auch wurde die Reproduktionsarbeit, die zuvor kollektiv organisiert wurde, zur Privatangelegenheit der einzelnen Familie.

„Sie [die monogame Familie] war die erste Familienform, die nicht auf natürliche, sondern auf ökonomische Bedingungen gegründet war, nämlich auf den Sieg des Privateigentums über das ursprüngliche naturwüchsige Gemeineigentum…“ (F. Engels – Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staats)

Die monogame Ehe ist also keine natürliche Form des Zusammenlebens. Sie entstand, weil die ökonomischen Grundlagen der Gesellschaft sich veränderten und sich daraus die Notwendigkeit zum Schutz des privaten Eigentums ergab. Mit dem Privateigentum entstand auch die Klassengesellschaft. Das Verhältnis zwischen Mann und Frau in der monogamen Ehe markiert laut Engels den ersten Klassengegensatz und erzeugte die erste Klassenunterdrückung der Geschichte.

Patriarchat im Kapitalismus

Die Kleinfamilie, bestehend aus Eheleuten und leiblichen Kindern, entstand erst im Zuge der Industrialisierung. Hier setzte die vollständige Trennung von Produktions- und Reproduktionssphäre ein, d.h. die Trennung von Wohnort und Arbeitsplatz. Die Reproduktionsarbeit, die in der Kleinfamilie anfällt, ist seitdem eine private Angelegenheit, die aufgrund ökonomischer Zwänge und traditioneller Rollenbilder von Frauen unbezahlt erbracht wird. Der Mann wurde als traditioneller „Familienernährer“ von der Reproduktionsarbeit befreit, was ihm die Teilnahme am politischen Leben vereinfachte. Die wirtschaftliche Herrschaft des Mannes führte also wiederum zu seiner politischen Herrschaft.

Ehe und Familie dienen im Kapitalismus der Sicherung von Macht, Eigentum und der bestehenden Klassenverhältnisse. Außerdem hält die Institution der Ehe das Patriarchat und die ihm eigentümliche geschlechtsspezifische Arbeitsteilung aufrecht.

Die meisten Arbeiter besitzen natürlich kein Eigentum, das sie vererben könnten. Die Ehe ermöglicht es aber, dass die im kapitalistischen Produktionsprozess anfallende Reproduktionsarbeit gezwungenermaßen unbezahlt von Frauen erledigt wird. Damit die Menschen weiterhin an ihr festhalten, gewährt der Staat Ehepaaren bspw. steuerrechtliche Privilegien. Hinzu kommen die auf allen Kanälen propagierten bürgerlichen Moralvorstellungen von der ewig währenden romantischen Liebe.

Haben Frauen im Kapitalismus eine Wahl?

Anhand einiger Beispiele wollen wir beleuchten, wie die PolitikerInnen bei Frauenfragen untätig bleiben. In sie ist keine Hoffnung zu setzen. Sie können uns gar nicht helfen. Das kapitalistische Wirtschaftssystem profitiert von der Ausbeutung und Unterdrückung von Frauen. Die Aufgabe des Staates und seiner Institutionen ist es, diese Verhältnisse aufrecht zu erhalten. Auch wenn die Befreiung der Frau innerhalb der kapitalistischen Klassengesellschaft nicht zu bewerkstelligen ist, so ist es dennoch wichtig die Lage der Frau genau zu analysieren und nach den Ursachen dafür zu fragen. Zwar sind Frauen in Deutschland mittlerweile in fast allen Bereichen formal-rechtlich den Männern gleichgestellt, jedoch werden sie real in vielen Lebensbereichen besonders ausgebeutet und unterdrückt. Die Unterdrückung der Frau ist eng verknüpft mit dem kapitalistischen Wirtschaftssystem. Erst dessen Überwindung und die Vergesellschaftung aller Reproduktionsarbeit ermöglicht die Befreiung der Frau.

Armut

Frauen erhalten im Durchschnitt 20% weniger Lohn als Männer. Ursache dafür ist, dass Hausarbeit und Kindererziehung (Reproduktionsarbeit) von Frauen unbezahlt erledigt werden müssen. Täglich leisten sie mehrere Stunden unbezahlte Arbeit. Deshalb sind es v.a. Frauen, die in Teilzeit arbeiten. Millionen Familien und Alleinerziehende in Deutschland leben aufgrund dieser ökonomischen Bedingungen in Armut. Hinzu kommt, dass Frauen entsprechend weniger Rente erhalten und viel häufiger von Altersarmut betroffen sind.

– Der durchschnittliche Bruttostundenverdienst der Frauen in Sachsen-Anhalt lag 2020 um rund 8 % unter dem der Männer.
– Etwa viermal so viele Frauen wie Männer sind teilzeitbeschäftigt.
– Frauen bekommen durchschnittlich 300 Euro weniger Rente als Männer.
– 86 Prozent der Alleinerziehenden in Sachsen-Anhalt sind Frauen.

Geht es um die ökonomische Gleichberechtigung von Frauen, so hört man oft, dass man Frauen den Zugang zu Führungspositionen erleichtern müsse, damit sich dieses Problem lösen lässt. Die Parteien haben dementsprechend unterschiedlichste Vorschläge für Frauenquoten in ihren Wahlprogrammen.Sie nützen jedoch nicht der Mehrheit, sondern nur den privilegierten Frauen. Nur wenige schaffen den sozialen Aufstieg. So sind Angela Merkel als erste Bundeskanzlerin oder BMW-Erbin Susanne Klatten als die drittreichste Person in Deutschland sicher kein Erfolg für die Frauenbewegung. Solche Karrieren bleiben ein individueller Akt. Diese Positionen sind nur zu erreichen, wenn man die Interessen des Kapitals vertritt und sich damit aktiv an der Erhaltung der Frauenunterdrückung beteiligt. So überrascht es auch nicht, dass Klatten eine der größten Parteispenderinnen für die konservative CDU ist.

Selbst wenn die Parteien versprechen, Bildung und berufliche Aufstiegschancen für Frauen zu garantieren, kann dadurch die kapitalistische Klassengesellschaft nicht überwunden werden. Der Weg des gesellschaftlichen Aufstiegs ist nur wenigen, privilegierten Frauen vorbehalten. Die Masse der Arbeiterinnen kann ihre Klassenherkunft nicht durch beruflichen Aufstieg überwinden.

Das Patriarchat entsteht nicht durch die sexistische Haltung einzelner Männer (oder auch Frauen) in Entscheidungspositionen. Es ist eine Struktur, die in unser Gesellschaftssystem fest eingeschrieben ist, da sie sich aus den materiellen Verhältnissen ergibt. Laut Grundgesetz stehen die patriarchalen Institutionen Ehe und Familie unter besonderem Schutz der staatlichen Ordnung. Demnach werden Eheleute, aber auch unverheiratete Paare als wirtschaftliche Einheit betrachtet. Das Lohn- und Rentensystem fußt auf dem Modell dieser „Versorgerehe“. Das Steuersystem oder die „Bedarfsgemeinschaft“ im ALG-II-Bezug sind Beispiele dafür. Da Frauen, wie schon gezeigt, meistens weniger verdienen als die Männer, bleiben sie in diesem Rechtssystem zwangsläufig vom Mann wirtschaftlich abhängig.

Durch die beschriebene ökonomische Benachteiligung der Frau wird das System der Frauenunterdrückung aufrecht erhalten. Frauen haben in diesem System kaum eine andere Wahl als in ökonomischer Abhängigkeit vom Mann zu leben. Doch ist diese eklatante Ungleichheit nicht nur allein ein Problem für Frauen, sondern für alle Lohnabhängigen. Die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen führen dazu, dass die Löhne insgesamt gedrückt werden und das allgemeine Lohnniveau sinkt.

Die Unterdrückung der Frau ist vor allem ökonomisch bedingt. Deshalb müssen wir die kapitalistischen Verhältnisse überwinden, um diese Unterdrückung für allemal zu beenden. Bessere Arbeits- und Lebensbedingungen werden sich nicht durch die Wahl der richtigen Partei einstellen. Sie werden in betrieblichen Kämpfen und auf der Straße errungen, weswegen es besonders wichtig ist, sich als Frau zu organisieren und sich an den Kämpfen unserer Klasse zu beteiligen.

Gewalt gegen Frauen

Jede Frau erlebt in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben geschlechtsspezifische Gewalt. Diese Gewalt tritt auf als psychische, physische oder sexuelle Gewalt und äußert sich u.a. in Form von Drohungen, Stalking, Nötigung, Schlägen, Vergewaltigung und Mord. Die Täter sind Männer, meist aus dem engsten sozialen Umfeld. Jeden Tag versucht ein Mann eine Frau zu töten, jeden 3. Tag begeht ein Mann ein Femizid. Es wird noch nicht einmal versucht, das ganze Ausmaß der alltäglichen Gewalt an Frauen zu erfassen. Die Bundesregierung erkennt weder den Begriff Femizid an, noch erfasst sie statistisch das Tatmotiv Frauenhass – analog zum Fremdenhass. Entsprechend fehlen offizielle Daten, die eine notwendige Voraussetzung zur Ergreifung effektiver Maßnahmen wären.

Auch wenn diese Gewalt die Frauen unterschiedlich hart trifft, so ist doch die Tatsache, dass sie Einzelnen widerfährt, eine permanente Bedrohung für alle Frauen. Die permanente Gewalt gegen Frauen ist systematischer Terror. Er dient dazu, die patriarchal-kapitalistische Gesellschaft zu erhalten. Erschwerend kommt hinzu, dass Frauen sich angesichts dieser Brutalität entweder ohnmächtig fühlen oder sie die Gewalt, die dann gar nicht mehr als solche bewertet wird, als ganz natürlich ansehen. Auch die Ignoranz der Öffentlichkeit geht mit dem Schweigen der Betroffenen einher.

Diese Gewalt lässt sich innerhalb des kapitalistischen Systems nicht beseitigen. Das traditionelle Frauenbild stellt die Frau unter die Herrschaft des Mannes und damit gleichzeitig in den Dienst des Kapitals. Denn das patriarchale Unterdrückungsverhältnis garantiert eine möglichst kostengünstige Reproduktion der Arbeitskraft, auf welche das Kapital angewiesen ist. Wenn Frauen sich diesen Rollenerwartungen verweigern, werden sie mit Gewalt bestraft. Ohne diese Gewalt ließe sich das patriarchal-kapitalistische System nicht aufrecht erhalten.

Obwohl Frauen, die die Hälfte der Bevölkerung und auch der Wählerschaft ausmachen, werden die politisch Verantwortlichen nichts tun, um diese Zustände zu bekämpfen.

Das wäre auch unlogisch, dienen sie doch allein den Kapitalinteressen. Die Gewalt an Frauen ist kein Fehler im System, der behoben werden kann. Sie ist Teil dieses Wirtschaftssystems, das deshalb beseitigt werden muss. Um davon abzulenken, inszenieren sich PolitikerInnen aller Parteien gerne zu VorkämpferInnen für die Gleichberechtigung der Frau. Dass dies aber lediglich Lippenbekenntnisse sind, beweist z.B. die Weigerung der Bundesregierung, die Istanbul-Konvention umzusetzen.

Die Istanbul-Konvention ist ein Menschenrechtsabkommen des Europarats zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Sie ist seit Februar 2018 in Deutschland geltendes Recht. Das Übereinkommen schreibt vor, dass die Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen der Unterzeichnerstaaten verankert sein muss und sämtliche diskriminierenden Vorschriften abzuschaffen sind. Alle Formen der Gewalt an Frauen sind unter Strafe zu stellen. Außerdem werden konkrete Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen festgeschrieben. Zudem verpflichten sich die Unterzeichner, geschlechtsspezifische Fluchtursachen anzuerkennen und Opfern von geschlechtsspezifischer Gewalt eigenständige Aufenthaltstitel zu verleihen.

Doch für die Realität der Frauen hat sich seit 2018 nichts geändert. Im Gegenteil: Die Corona-Krise verschärft häusliche Gewalt gegen Frauen und Kinder und der Staat tut wenig bis nichts, um sie davor zu schützen. Das ist ein weiterer Beweis dafür, dass die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen für die Regierenden nebensächlich sind. Es ist bekannt, dass bundesweit mindestens 14.000 Frauenhausplätze fehlen. Viele Frauenhäuser sind bis heute nicht barrierefrei, viele müssen dringend saniert werden. Außerdem gibt es nicht genug Mitarbeiterinnen. Fehlende Hilfsangebote und Zufluchtsorte werden zu immer mehr Femiziden führen.

Im Bundeshaushaltsgesetz 2021 wird die Umsetzung der Istanbul-Konvention erneut nicht berücksichtigt. Der Etat zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen wurde von Ministerin Franziska Giffey (SPD) 2020, dem Jahr der globalen Pandemie, um 18% auf 5 Mio. € eingekürzt. Zum Vergleich: Die Militärausgaben betrugen 2020 mehr als je zuvor, nämlich 50,23 Mrd. €. Mit 400.000 Euro unterstützte die Familien- und Frauenministerin letztes Jahr auf Antrag von CDU/CSU den Verein „Forum Soziale Inklusion“. Es handelt sich um einen Verein der Männerrechtsbewegung, der gegen alleinerziehende Mütter hetzt und sich gegen die Gleichstellung von Frauen ausspricht. 400.000 Euro, das sind fast 10% der gesamten Summe, die jährlich zum Gewaltschutz von Frauen zur Verfügung steht.

5 Mio. sind eine lächerliche Summe, wenn man das Ausmaß der Gewalt an Frauen betrachtet. Das Geld, was es benötigt, um die Maßnahmen umzusetzen, wird einfach nicht bereitgestellt. Dass das wenige Geld aber nicht einmal bei denen ankommt, die darauf angewiesen sind, macht die Ignoranz und Frauenverachtung des politischen Systems mehr als deutlich.

Die Maßnahmen der Istanbul-Konvention sind grundsätzlich natürlich zu begrüßen, da sie Frauen in akuten Notsituationen schützen würden. Dennoch bleiben sie bloß Reaktionen auf die Gewalt, die das patriarchal-kapitalistische System erst erzeugt. Diese Gewalt bleibt im Kapitalismus notwendig, um Frauen auf ihrem Platz zu halten, um sie weiterhin wirtschaftlich ausbeuten zu können. Gewaltschutzmaßnahmen können also innerhalb dieses Systems immer nur begrenzt greifen. Das sieht man auch daran, dass die wenigen vom Staat ergriffenen Maßnahmen lediglich auf Symptome zielen, aber nicht die Ursache der Gewalt beseitigen können. Das kapitalistische System muss vollständig beseitigt werden, um die Gewalt an Frauen zu beenden. Alles andere bleibt reine Symptombekämpfung, durch die sich nichts grundsätzlich ändern lässt. Auch wenn die Befreiung der Frau erst nach dem Fall des kapitalistischen Systems Wirklichkeit werden kann, müssen wir auch jetzt schon die Herrschenden zu Maßnahmen zwingen. Dies wird uns aber niemals durch eine Wahl gelingen. Dazu braucht es den selbstorganisierten Protest auf der Straße.

Prostitution

Die Ignoranz des Staates gegenüber Gewalt an Frauen zeigt sich seit Jahrzehnten in der Prostitution. Die Prostitution entstand gemeinsam mit der monogamen Ehe. Da die Pflicht zur Monogamie allein für die Frau galt, nutzten Männer ihre in dieser Hinsicht privilegierte Stellung und erfüllten sich ihre sexuellen Bedürfnisse durch die Inanspruchnahme von Prostitution. Sie ist also ebenfalls eine patriarchale Institution der Klassengesellschaft. Die Pseudomoral des bürgerlichen Staates zeigt sich darin, dass er einerseits als Hüter der Institution der Ehe und andererseits als Partner der Sexindustrie auftritt.

Die Frage der Prostitution ist auch eine Klassenfrage, denn es sind besonders die ärmsten Töchter unserer Klasse, die darunter leiden müssen. 9 von 10 Frauen prostituieren sich nicht freiwillig, sondern aus einer Notsituation heraus oder weil sie dazu gezwungen werden. Es liegt auf der Hand, dass Armut, Gewalt und fehlende Alternativen Frauen in die Prostitution drängen.

Prostitution kann von anderen Formen der Gewalt an Frauen nicht getrennt werden. Frauen in der Prostitution sind einer unvergleichbaren Gewalt ausgesetzt, die sich in schlimmsten körperlichen und psychischen Leiden äußert. Die Wahrscheinlichkeit, ermordet zu werden liegt 10 bis 40 Mal über dem Durchschnitt. Auch die freiwillige Prostitution bleibt Gewalt. In der Prostitution wird die Zustimmung der Frau erkauft. Es wird für die Vergewaltigung eine Art „Schweigegeld“ bezahlt, weil die Prostituierte den sexuellen Akt nur so über sich ergehen lässt.

Keine der großen Parteien sieht in der Prostitution eine Verletzung der Menschenwürde oder geschlechtsspezifische Gewalt gegenüber Frauen. Selbst Linksliberale halten Prostitution für einen Job wie jeden anderen, was durch die Verwendung des verharmlosenden Begriffs „Sexarbeit“ zum Ausdruck kommt. Die von der rot-grünen Bundesregierung 2001 und von der CDU/SPD-Koalition 2016 vorgenommenen Gesetzesänderungen haben das Elend in der Prostitution nicht lindern können. Im Gegenteil, die Liberalisierung der Prostitution beförderte eine Entwicklung, die Deutschland zu einer Drehscheibe des Menschenhandels machte.

Armin Laschet, CDU-Vorsitzender, Kanzlerkandidat und NRW-Ministerpräsident ist erklärter Verteidiger des Systems der Prostitution. Die Regierungsfraktionen CDU und FDP stellten in NRW den Antrag „Nein Zum Sexkaufverbot des Nordischen Modells!“. Bei der Expertenanhörung im Landtag dominierte die Sexindustrie-Lobby. Diese besteht aus Bordellbetreibern und einigen wenigen privilegierten „freiwilligen“ Prostituierten. Erstere vertreten ihre Profitinteressen, denn die „Sexindustrie“ ist in Deutschland ein Milliardengeschäft (jährlicher Umsatz: 14,5 Mrd. €). Letztere sind insgesamt in der absoluten Minderheit. Trotzdem nehmen sie sich das Recht, für alle Prostituierten zu sprechen. Sie propagieren medienwirksam, dass Prostitution ein feministischer Akt der Selbstbestimmung und sexuellen Befreiung sei. Damit tragen sie zur Verharmlosung und Normalisierung patriarchaler Gewalt bei.

Das Nordische Modell sieht in der Nachfrage die Hauptursache für Prostitution. Ohne Freier gäbe es keinen Menschenhandel und keine Gewalt gegen Prostituierte. Durch ein Sexkaufverbot würden sie bestraft, die Frauen hingegen entkriminalisiert werden. Außerdem sieht das Modell freiwillige und kostenlose Gesundheitsversorgung sowie Ausstiegshilfe vor. Außerdem soll die Gesellschaft für die Probleme der Prostitution sensibilisiert und aufgeklärt werden.

Akzeptiert eine Gesellschaft Prostitution, so suggeriert sie Männern, sie hätten ein Anrecht auf sexuelle Befriedigung und degradiert den Körper der Frau zu einer Ware, der von Männern nach Belieben benutzt werden kann. Diese Haltung legitimiert und befördert sexuelle Gewalt an Frauen. Nicht nur Prostituierte selbst, sondern alle Frauen in dieser Gesellschaft leiden darunter. Wenn wir aktuell darüber diskutieren, dass auch Wohnen keine Ware sein sollte, die über einen Markt gehandelt wird, dann muss dies erst recht für den weiblichen Körper gelten. Auch in der Frage der Prostitution zeigt sich, dass das Parlament und seine PolitikerInnen in erster Linie Kapitalinteressen dienen. Was auf die Frauenunterdrückung in der Ehe zutrifft, gilt auch für die Prostitution. Sie ergeben sich aus der kapitalistischen Wirtschaftsweise und können nur zusammen mit dieser überwunden werden.

Um uns von der Prostitution zu befreien, müssen wir uns von den Eltern der Prostitution, den gesellschaftlichen Bedingungen befreien, die diese hervorbringen. (…) Befreit euch vom kapitalistischen Produktionssystem, so sagen die Sozialisten, und die Prostitution wird untergehen.“

Eleanor Marx-Aveling, Edward Aveling, Die Frauenfrage, S. 33f.

Die bestehenden Verhältnisse sind eine Gefahr für jede einzelne Frau. Der bürgerliche Staat und seine PolitikerInnen haben überhaupt nicht vor, Frauen effektiv vor Gewalt zu schützen. Sie dienen nur den Interessen des Kapitals. Und deshalb wird patriarchale Gewalt geduldet. Sie erhält die Unterdrückung der Frau aufrecht, um auch weiterhin von der Ausbeutung der Frau profitieren zu können. Zudem schwächt Sexismus die Klasse der Lohnabhängigen und erschwert so einen gemeinsamen Kampf gegen das kapitalistische System.

Die Frauenbefreiung ist mit der Befreiung der Menschheit von der Klassenherrschaft untrennbar verbunden. Dazu muss das Privateigentum an Produktionsmitteln überwunden werden. Erst dann können Beziehungen ohne jeglichen ökonomischen oder moralischen Zwang eingegangen und jederzeit gelöst werden. Auch die Reproduktionsarbeit liegt dann nicht mehr in der individuellen Verantwortung der Frau, sondern in kollektiver Verantwortung. Nur unter diesen Voraussetzungen ist die Befreiung der Frau eine reale Möglichkeit.

Deshalb betrachten wir Versuche, Einflussnahme in Parteien und Institutionen zu organisieren, als den falschen Weg. Das bewies die zweite Frauenbewegung in aller Deutlichkeit. Trotz vieler Kämpfe ist es ihr nicht gelungen, eine grundsätzliche Änderung der Lebenssituation der Frau zu bewirken. Ihre Niederlage liegt in einer fehlenden Ablehnung staatlicher Politik begründet, was sich im Kampf gegen §218 und bei der staatlichen Finanzierung von Frauenhäusern zeigte. Deshalb dürfen wir nicht auf den Staat und seine Repräsentanten vertrauen.

Es braucht „eine kontinuierliche Bewegung, deren Ziele nicht integrierbar sind, deren kompromißloser Teil sich nicht in legale Formen zwängen läßt – deren Wut und Entschlossenheit in außerparlamentarischen Kämpfen und antiinstitutionellen Formen ungebrochen zum Ausdruck kommt.“

Rote Zora, 1984

Wir müssen unsere Sicherheit in die eigenen Hände nehmen und beginnen, Orte der Selbstorganisierung zu schaffen, Selbstverteidigungsstrukturen aufzubauen und den kollektiven Widerstand zu organisieren. Und auf keinen Fall dürfen wir uns mit bedeutungslosen Zugeständnissen der PolitikerInnen zufrieden geben.

Fehlende Selbstbestimmung durch Paragraph 218 und Paragraph 219

Aktuell ist Abtreibung in Deutschland nach wie vor rechtswidrig, jedoch bei einer sozialen Notlage der Frau und nach einer Zwangsberatung straffrei. Noch immer wird Frauen das Recht verweigert, über ihren Körper selbst bestimmen zu dürfen. Der § 218 hat schon mehrere deutsche Staaten und noch mehr Regierungen überdauert. Er basiert auf dem Reichsstrafgesetzbuch von 1871 und kann für die Beteiligten zu einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr führen.

Der Kampf gegen den § 218 wurde nie von PolitikerInnen angeführt, sondern von selbstorganisierten und kämpferischen Frauen. In der Weimarer Republik entwickelte sich eine wahre Volksbewegung gegen den § 218. Sie wurde nicht nur von Konservativen bekämpft, sondern auch durch die SPD, weil ihre Konkurrentin, die Kommunistische Partei (KPD) die politische Führungsrolle in dieser Bewegung einnahm. Auch diese Haltung ist ein weiteres Beispiel für den Verrat der SPD an den ArbeiterInnen. Denn der § 218 ist ein Klassenparagraph. Damals wie heute leiden vor allem ärmere Frauen unter dem Abtreibungsverbot. Reiche und besitzende Frauen werden sich immer einen sicheren Schwangerschaftsabbruch leisten können. 1933 wird der § 218 verschärft. „Arische“ Frauen, die ungewollte Schwangerschaften abbrechen, drohen hohe Freiheitsstrafen. „Erbkranke“ und „minderwertige“ Frauen werden zur Abtreibung gezwungen und zwangssterilisiert. Die Entscheidung über diese Eingriffe übernehmen „Erbgesundheitsgerichte“. Ab 1943 galt für Abtreibung die Todesstrafe, wenn „die Lebenskraft des deutschen Volkes fortgesetzt beeinträchtigt“ wurde. Eine zweite Massenbewegung formierte sich in der BRD in den 1960er und 1970er Jahren. Frauen aus verschiedensten Zusammenhängen bildeten ein breites Bündnis gegen den § 218. Sie trugen den Protest auf die Straße, verteilten Flugblätter, sammelten Unterschriften und organisierten Busfahrten ins Ausland, um Frauen dort einen sicheren Schwangerschaftsabbruch zu ermöglichen. Sie forderten die ersatzlose Streichung des § 218, umfassende Sexualaufklärung und freien Zugang zu Verhütungsmitteln. 1972 führte die DDR das Recht für Frauen ein, bis zur zwölften Schwangerschaftswoche die Schwangerschaft durch einen ärztlichen Eingriff abbrechen zu lassen, ohne einen förmlichen Antrag stellen zu müssen oder die Motive offen zu legen. Das war ein immenser Fortschritt für die Emanzipation der Frau. Unter dem Eindruck der Entwicklungen in der DDR und den Protesten der Frauenbewegung musste die BRD nachziehen. 1976 wurde die „Fristenlösung“ eingeführt. 1974 nahm der Bundestag mit knapper Mehrheit ein Gesetz an, das Abtreibungen während der ersten 12 Wochen entkriminalisierte. Abgeordnete der CDU klagten dagegen beim Bundesverfassungsgericht. Dieses erklärte das Gesetz für ungültig, weil es dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit widerspräche. 1976 wurde die modifizierte und bis heute gültige Version des Gesetzes von 1974 von der SPD/FDP-Koalition verabschiedet. Mit der Wiedervereinigung 1990 ging die in der DDR praktizierte fortschrittliche Regelung verloren.

Das sehr eingeschränkte Recht auf einen simplen medizinischen Eingriff wird auch heute noch vehement bekämpft. Schwangere Frauen werden kontrolliert, sanktioniert und kriminalisiert, wenn sie körperliche Selbstbestimmung einfordern. Die Religion liefert die moralische Legitimation dafür. Es ist jedoch mehr als eine moralische Frage, sie ist eingebettet in einen gesellschaftlich-politischen Kontext mit historischer Dimension

Das Verbot eines Schwangerschaftsabbruch bedeutet im Umkehrschluss Gebärzwang für jede schwangere Frau. In Deutschland hat also jede Frau grundsätzlich die Pflicht, eine Schwangerschaft auszutragen. So stellt das Kapital sicher, dass beständig neue Arbeitskräfte produziert wird. Außerdem werden so diejenigen, die die Kinder gebären, an ihrem gesellschaftlich benachteiligten Platz und in ökonomischer Abhängigkeit gehalten. Denn die Reproduktionsarbeit, die notwendig ist, um Kinder aufzuziehen, muss von den Frauen unbezahlt erbracht werden. Dem Kapital werden so neue Arbeitskräfte zugeführt, ohne dass dafür große Kosten anfallen. Dass das Kapital die Kosten dieser Reproduktionsarbeit so gering wie möglich halten will, beweisen auch die permanenten Kürzungen und Privatisierungen im öffentlichen Gesundheits- und Bildungswesen. Das Recht auf körperliche Selbstbestimmung für die Frau ist also eine Schlüsselfrage der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung, auf der die kapitalistische Wirtschaftsweise aufbaut.

Die in Deutschland geltende gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs als Straftat hat Auswirkungen auf die Versorgungssituation der Frauen. ÄrztInnen können nach eigenem Ermessen entscheiden, ob sie diesen Eingriff vornehmen. Laut Bundesärztekammer nahmen deutschlandweit 2020 nur 300 Ärztinnen offiziell Schwangerschaftsabbrüche vor. Die Zahl der Praxen und Kliniken in Deutschland, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, sank von 2003 bis 2020 um 45 % von 2.050 auf 1.128 Einrichtungen. In einigen ländlichen oder katholisch geprägten Regionen gibt es gar keine Einrichtung mehr. Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland kein regulärer Bestandteil des Medizinstudiums und der fachärztlichen gynäkologischen Ausbildung.

Der den § 218 ergänzende § 219 untersagt es ÄrztInnen zudem, darüber zu informieren, ob sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. 2019 sah es kurz so aus, als ob der § 219 mit den Stimmen von Linken, Grünen, FDP und SPD fallen würde. Doch zugunsten des Zustandekommens der Großen Koalition machte die SPD einen Rückzieher.

Führende Regierungspolitiker verteidigen diese Entscheidung offensiv. So z.B. Philipp Amthor (CDU), der sich selbst als „Lebensschützer“ bezeichnet und offen den „Marsch für das Leben“, eine Demonstration christlich-fundamentalistischer Abtreibungsgegner unterstützt. Auch Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) positioniert sich klar für die Paragraphen 218 und 219. Horst Seehofer (CSU) führte 2016 als Ministerpräsident den „Tag für das Leben“ an bayerischen Schulen ein. Maßgeblich daran beteiligt ist auch das Bündnis „Demo für alle“, welches in ganz Süddeutschland mobil macht gegen Sexualaufklärung an Schulen.

Neben fehlenden ÄrztInnen sind es auch die Kosten, die den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen enorm erschweren. Wessen Einkommen über 1200 Euro liegt, muss den Abbruch, der zwischen 400 und 700 € kostet, selbst bezahlen. Bei einem geringeren Einkommen werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen, allerdings muss trotzdem ein Antrag gestellt und bewilligt werden. Überall dort, wo der Zugang zu Abtreibungen durch restriktive Gesetze erschwert oder gar völlig verboten ist, stellt ein Schwangerschaftsabbruch ein hohes soziales, gesundheitliches und ökonomisches Risiko für eine Frau dar. Unsachgemäße Schwangerschaftsabbrüche sind weltweit die häufigste Ursache für den Tod schwangerer Frauen. Das Recht auf einen sicheren Schwangerschaftsabbruch ist elementare Gesundheitsversorgung.

Der Kampf für legale, freie und sichere Abtreibung ist so alt wie die Frauenbewegung selbst. Die Fristenregelung war nur möglich, weil es in den 1970ern eine starke Frauenbewegung auf der Straße gab, die entsprechenden Druck auf die Herrschenden ausüben konnte. Dass Parlamente nur zu unseren Gunsten entscheiden, wenn der Druck der Straße sie dazu zwingt, zeigt auch das Beispiel Argentinien. Dort verabschiedete der Senat Ende 2020 ein Gesetz, das Schwangerschaftsabbrüche bis zur 14. Woche legalisiert. Dieser Sieg ist das Ergebnis eines jahrelangen Kampfes. In den letzten fünf Jahren hat Argentinien wohl die größte feministische Bewegung der Welt aufgebaut – angefangen mit „Ni Una Menos“ (Nicht eine weniger) im Jahr 2015, einer massiven Bewegung gegen Femizide, die Millionen von Menschen auf die Straße brachte.

Auch in dieser Hinsicht können wir uns also nur selbst helfen. Wir sollten uns die 2. Frauenbewegung zum Vorbild nehmen, indem wir auf der Straße kämpferisch für die Abschaffung Paragraphen 218 und 219 einstehen und uns selbstorganisierte Unterstützungsstrukturen schaffen. Auch wir müssen uns gegenseitig aufklären und bilden. Außerdem müssen wir Kontakte zu fortschrittlichen MedizinerInnen aufbauen und ihnen im Falle von staatlicher Repression solidarisch zur Seite stehen.

Selbstbestimmung für schwangere Frauen ist erst dann garantiert, wenn § 218 und § 219 aus Strafgesetzbuch gestrichen werden und damit die Kriminalisierung endet, wenn sich alle diesen Eingriff finanziell und gesellschaftlich leisten können und wenn er unabhängig vom ideologischen Standpunkt von ÄrztInnen durchgeführt werden kann. Das wird aber erst möglich, wenn der Einfluss der Religionen gekappt und die ökonomische Ungleichheit in der Gesellschaft aufgehoben ist, kurzum dann, wenn der Kapitalismus fällt.

Permanent link to this article: http://zusammenkaempfen.bplaced.net/2021/06/sexismus-miese-loehne-gewalt-an-frauen/