Angeklagt nach § 129 b: Özkan Güzel

 

Özkan Güzel war in der Türkei beteiligt am Todes­fas­ten, wurde zwangsernährt und ist in Folge von Folter schwer erkrankt. Er lei­det am Korsakow-​Syndrom, wurde in der Türkei für haf­tun­fähig erk­lärt, was die deutsche Jus­tiz aber nicht davon abhält, ihn einzuk­nas­ten (wegen nix im Grunde).

Nach rund einem Jahr Unter­suchung­shaft begann heute sein Prozess mit der Per­son­alien­fest­stel­lung. Der eigentliche Auf­takt mit Ver­lesung der Anklageschrift ist am Mittwoch, den 14. Mai 14 um 9:30 Uhr am Ober­lan­des­gericht Düsseldorf.

Özkan wird vorge­wor­fen, Flug­blät­ter der Ana­tolis­chen Föder­a­tion verteilt und Konz­erte mitor­gan­isiert zu haben. Am 26.04.2013 wurde er zeit­gle­ich mit einem hal­ben Dutzend anderer türkischer Genoss*innen ver­haftet, als in diversen Städten Razz­ien stat­tfan­den mith­ilfe des Kon­struk­tes, diese Kul­tur­ar­beit sei ein Teil des bewaffneten Arms der DHKP-​C.

Die Ver­fahren im Nach­gang dieser Razz­ien und Ver­haf­tun­gen sind nicht mit dem Vor­wurf ter­ror­is­tis­cher Hand­lun­gen ver­bun­den – der Vor­wurf bezieht sich nur auf „Kon­takte“ zu bes­timmten Genoss*innen und im Mit­telpunkt steht die Organ­i­sa­tion eines Konz­ertes der Band Grup Yorum (das übri­gens sehr gut besucht war aber finanziell mit einem dicken minus endete).

Diese Geschichte geht uns alle an – wenn schon das Verteilen von Flug­blät­tern und Organ­isieren von linken Konz­erten ver­folgt wird, als sei es ein Schw­erver­brechen, dann ist das ein konkreter Angriff auf die weni­gen Rechte, die uns ange­blich eingeräumt wer­den zum Protestieren — und zeigt die Zähne des Sys­tems, das sich hier und da mit Neon­azis zusammentut.

Kommt zum Prozess. Sol­i­darisiert euch mit unseren türkischen Genoss*innen, Özgans Fre­undin­nen und Fre­un­den, die dazu aufrufen, sich am Mittwoch, den 14. Mai 2014 in Düs­sel­dorf zu ver­sam­meln. Kon­takt: ozkanaozgurluk2014*ätt*yandex.com

ver­han­delt wird immer um 9:30 Uhr am: 12., 14. 15., 21., 22., 28. Mai und am 4., 5., 11., 12 Juni 2014

Ober­lan­des­gericht Düsseldorf, Cecilien­allee 3, 40474 Düsseldorf

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