Verfassungsschutzbericht – ein Gegenbericht

Die Verfassungsschutzbehörde (VSB) in Sachsen-Anhalt ist eine Abteilung des Ministeriums für Inneres und Sport (MIS), das nun den aktuellen Verfassungsschutzbericht für 2024 [1] herausgegeben hat.

Laut Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) dient der Verfassungsschutz dem „Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder“. Bei Gefahr hat der Verfassungsschutz die Landesregierung und deren Exekutivorgane zu informieren, damit diese die erforderlichen Maßnahmen ergreifen können. Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung gehört laut VerfSchG-LSA auch das Recht auf Bildung (§ 5 (2) c) und in seinem Urteil vom 17. Januar 2017 legte das Bundesverfassungsgericht fest, dass dies gemäß dem Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 1 u. 2 Grundgesetz) auch die „Möglichkeit gleichberechtigter Teilnahme aller Bürgerinnen und Bürger am Prozess der politischen Willensbildung“ umfasst.

1. Die Darstellung linker Gruppen – Verstöße gegen das Grundgesetz

Die VSB stuft willkürlich linke Gruppen, vor allem der antiimperialistischen Szene, als „gewaltorientierte Linksextremisten“ ein. Dies wird durch die Inhaltsüberschrift hervorgehoben, während die Gewaltorientiertheit des Rechtsextremismus lediglich an wenigen Stellen innerhalb des Textes erwähnt wird, obwohl die Zahl der rechtsmotivierten Gewaltstraftaten im Bericht mit mehr als vier Mal so hoch wie die der linksmotivierten Gewaltstraftaten angegeben ist. (Anm. 1) Explizit: „ … sehen alle Akteure und Gruppen dieser (linken) Szene Gewalt als ein legitimes Mittel an.“ (S. 94) Belege für die Gewaltorientiertheit müsse der Bericht nicht haben, da es „für das Handeln der Verfassungsschutzbehörde nicht erforderlich ist, dass eine konkrete Gefahr besteht oder eine begangene Straftat vorliegt“. (S. 6) Hier wird deutlich, wie die Bewusstseinsmanipulation der Angsterzeugung genutzt wird, indem konkrete Gefahren in solche transformiert werden, die auf einer bangen Erwartung basieren. Dies ist eine Propagandataktik, ähnlich der Formel „Kampf gegen den Terror“. Die Unbestimmtheit solcher Phrasen, die absichtlich nicht belegt werden, ist gewollt. „Die ständige Bezugnahme auf einen Krieg gegen den Terror (oder der Kampf gegen gewaltorientierte Linksextremisten – e. Anm.) hat ein Hauptziel erreicht: Es hat die Entstehung einer Kultur der Angst angeregt. Angst verdunkelt die Vernunft, verstärkt die Emotionen und erleichtert es demagogischen Politikern, die Öffentlichkeit für die Politik zu mobilisieren, die sie verfolgen möchten.“ [2] Dies äußerte 2007 kein Geringerer als Zbigniew Brzeziński (1928–2017), ein US-amerikanischer Politikwissenschaftler und Politikberater, der neben Henry Kissinger als der führende Stratege US-amerikanischer Außenpolitik im 20. Jahrhundert galt. Er war Sicherheitsberater des Präsidenten Jimmy Carter und als außenpolitischer Berater Obamas tätig und verkörperte die Sichtweisen und Interessen eines ganzen Flügels der amerikanischen Machtelite. Selten findet man eine präzisere Erklärung dieser Propagandataktik von einem Mann, der nicht im Verdacht stand, ein linker Aufklärer zu sein.

Dass „gewaltorientierte Linksextremisten … jede Form staatlicher Herrschaft, so auch den demokratischen Rechtsstaat, als illegitim betrachten“ und „mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar sind“, wird auf S. 94 als Grund der Beobachtung angeführt. Mit dieser immer wiederkehrenden Verschleierungsformel stellt die VSB ihre Observation bewusst auf eine falsche Grundlage, denn die sog. freiheitliche demokratische Grundordnung der BRD war nie so weit von einem demokratischen Rechtsstaat entfernt wie heute. (Anm. 2)

Da die willkürliche Einstufung als „gewaltorientiert“ und „extremistisch“ die Landesregierung und deren Exekutivorgane beeinflusst und mobilisiert, verstößt die VSB gegen das Willkürverbot, das für alle staatliche Gewalt gilt. Für das Willkürverbot kommt in erster Linie das Grundgesetz mit seinem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 Absatz 1 zum Tragen. Ferner aber gleichermaßen inbegriffen ist das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit.

Antiimperialismus/Antikapitalismus

Mit einer folgewidrigen Logik unterstellt die VSB linken Gruppen des antiimperialistischen Spektrums, da sie ja den Kapitalismus ablehnen, würden sie auch eine demokratische Staats- und Gesellschaftsordnung bekämpfen (S. 99). Dabei ist nirgends im Grundgesetz der Kapitalismus (Imperialismus) als Gesellschaftsform für die BRD vorgeschrieben oder das Bestreben nach einer anderen gesellschaftlichen Organisation als verfassungswidrig bezeichnet. Mehr noch urteilte einst das Bundesverfassungsgericht: „Das Grundgesetz ist wirtschaftspolitisch neutral” [3]. Dass erwähnte linke Gruppen das Demokratieprinzip auch in nichtkapitalistischen Gesellschaften für möglich halten und die bestehende Ordnung der BRD als undemokratisch ansehen, ist von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Die VSB verstößt mit ihrer Argumentation und der damit einhergehenden Stigmatisierung gegen Art. 5 des Grundgesetzes.

Antifaschismus

Durch Artikel 139 bekennt sich das Grundgesetz ausdrücklich zur Befreiung von Nationalsozialismus und Faschismus. Hervorgegangen aus den Bestimmungen der Siegermächte des Zweiten Weltkriegs über die „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ gilt dies weiterhin unabhängig von weiteren Bestimmungen des Grundgesetzes.

Der Bericht mokiert zu diesem Thema, dass „Obwohl die Bedeutung des Jahrestags (der Zerstörung der Stadt durch alliierte Luftverbände im Zweiten Weltkrieg) für die rechtsextremistische Szene seit Jahren schwindet und große Veranstaltungen ausbleiben, hindert dieser Umstand die linksextremistische Szene nicht daran, den »konsequenten Antifaschismus« alljährlich selbst dann auf die Straße zu tragen, wenn gar keine rechtsextremistischen Gedenkmärsche angemeldet sind.“ (S. 103) Man könnte entgegenhalten: Vielleicht gerade deshalb.

Welch hohes Mobilisierungs- und Organisationspotential die neonazistische Szene hat, zeigte sich bereits einen Tag nach dem Anschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt vom 20.12.2025, als sich 1200 Neonazis aus ganz Deutschland auf dem Hasselbachplatz versammelten, um das Attentat für ihre rassistische Agenda zu instrumentalisieren.

Ebenso wie Aufmärsche von Neonazis in Magdeburg immer wieder geduldet werden, verharmlost die VSB den Neonazismus.

Internationalismus

Hier nennt der Bericht die Gruppe Palästina-Solidarität Magdeburg und führt deren Demonstrationen auf, an denen sich Gruppen wie „Zusammen Kämpfen“ (ZK), „Roter Aufbau Burg“ (RAB), „Frauenkampftag-SFO“ (FKT), DKP Magdeburg-Schönebeck, „Handala Leipzig“ sowie die „Young Struggle“- und „ZORA“-Gruppen aus Magdeburg bzw. Dessau-Roßlau beteiligten.

Der Bericht leugnet im Weiteren „die Unterdrückung von Palästinensern und von sogenannten »palästinasolidarischen« Meinungsäußerungen in Deutschland“ oder die Bezeichnung Israels als Besatzungsmacht. Dabei schreibt selbst das Auswärtige Amt als eine obere Regierungsbehörde auf seiner Internetseite: „Die Palästinensischen Gebiete (Ost-Jerusalem, Westjordanland und Gaza) und der Golan sind seit 1967 von Israel besetzt.“ [4]

Auf S. 109 widmet sich der Bericht ausführlich den regelmäßigen Infoständen der Palästina-Solidarität Magdeburg, die ebenfalls dem antiimperialistischen Spektrum der gewaltorientierten linksextremistischen Szene zugeordnet wird. Der Völkermord in Palästina, täglich livegestreamt, für alle Welt sichtbar, und die diesbezügliche Klage gegen Israel, die der Internationale Gerichtshof (IGH) in einer Eilentscheidung für plausibel erklärte, wird hier als „behaupteter Völkermord“ angeführt.

Auch bei den Auslassungen zum verteilten Infomaterial der BDS-Bewegung und der selbst erstellten Broschüre „Palästina – Eine Geschichte von Besatzung und Widerstand“ [5] wird die deutsche Staatsräson, die keine juristische Kategorie, sondern eine Selbstermächtigung von deutschen Politikern ist (eingeführt von Angela Merkel und unter Olaf Scholz sogar in den Koalitionsvertrag aufgenommen), allzu deutlich. Die Falschbehauptung „In dieser Broschüre wird dem Staat Israel durchgängig die Legitimität abgesprochen, …“ wird mit einem einfachen Trick begründet, indem im weitergehenden Satz ein anderer Sinnzusammenhang angeführt wird, um so den Eindruck von Objektivität zu erwecken, und zwar mit: „indem dieser als das Resultat des »kolonialen Projekts« der zionistischen Bewegung und einseitig als vermeintlicher Aggressor gegenüber der palästinensischen Bevölkerung und den angrenzenden Staaten charakterisiert wird.“ Die herausgezupfte Wortgruppe stammt aus folgendem Satz: „So hat er (der Zionismus als politische Bewegung) den europäischen Nationalismus übernommen und missbraucht die jüdische Religion für ein koloniales Projekt im Interesse verschiedener Großmächte und Kapitalfraktionen.“ Wo Argumente fehlen, muss getrickst werden.

Indem der Bericht die von Israel geführten Kriege als „vermeintliche Aggressionen“ bezeichnet, leugnet er diese, obwohl sie allgemein belegt sind, mit dem Sechs-Tage-Krieg von 1967, den Libanonkriegen 1978, 1982, 2006 und 2024, den zahlreichen israelischen Luftangriffen auf Gaza von 2008 bis 2021 und dem Angriffskrieg auf den Iran 2025, um nur einige zu nennen.

„Auch den Terrorangriff der HAMAS auf Israel am 7. Oktober 2023 verharmlost und rechtfertigt die Broschüre, …“ ist eine klare Falschbehauptung. Im Weiteren wird die Legitimität des bewaffneten Kampfes gegen Fremdherrschaft geleugnet, obwohl diese durch das Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen und die damit zusammenhängenden UN-Resolutionen bestätigt ist. [6] und [7]

2. Wen oder was schützt die Verfassungsschutzbehörde?

Es wurde dargelegt, dass die Verfassungsschutzbehörde selbst in ausreichendem Maße gegen das Grundgesetz verstößt, unsere Verfassung in Form des Grundgesetzes also nicht schützt. Zusammengefasst sind es die Missachtung des Willkürverbots (GG Art. 3 Abs. 1) und der Meinungsfreiheit (GG Art. 5), die Verharmlosung des Neonazismus, die Ignoranz des Völkerrechts und die Leugnung des Völkermordes an den Palästinenser(innen).

Logische Folgefragen wären nun: Welche Gruppen kriminalisiert der Bericht am meisten? Und: Wem nützt dies?

Es sind vor allem linke Gruppen des antiimperialistischen Spektrums, die sich obendrein auch noch international solidarisieren, wie „Zusammen Kämpfen“ (ZK) oder die „Palästina-Solidarität Magdeburg“. An der Kriminalisierung dieser Gruppen haben logischerweise deren Antipoden ein großes Interesse. Die nationale und globale imperiale Elite ist bestrebt, jeden Widerstand gegen ihre Interessen, genauer deren Umverteilung von unten nach oben, schon im Keim zu ersticken. Aber wie kommen nun staatliche Institutionen dabei ins Spiel? Entgegen der vielfachen Propagierung des freien Marktes, der angeblich alles reguliere und staatliche Eingriffe überflüssig mache, haben diese Eliten vor nichts mehr Angst als vor einem wirklich freien Markt. Der wirklich freie Markt ist nämlich nur für die ökonomisch Schwachen bestimmt, während die ökonomisch Starken, insbesondere Großkonzerne, vor den Auswirkungen des freien Marktes geschützt werden müssen. Diese Großkonzerne, aktuell besonders Rüstungskonzerne, brauchen unbedingt den starken Staat, der die Interessen in ihrem Sinne reguliert. Auf globaler Ebene kommen Verbindungen mit überstaatlich agierenden Vermögensverwaltern hinzu. In Deutschland hat man nun sogar mit Friedrich Merz einen ehemals leitenden Mitarbeiter von BlackRock, einem der weltweit mächtigsten Vermögensverwalter, als Bundeskanzler eingesetzt.

Der Name Verfassungsschutz ist nicht nur irreführend, die VSB übernimmt auch die Aufgaben eines Staatsschutzes. Er schützt den imperialistischen Staat BRD, einen Staat, der mit der massiven militärischen Unterstützung (auch schwerer Waffen) der Ukraine schon lange den gesicherten Bereich der Nichtkriegsführung verlassen hat (Anm. 3) und damit den öffentlichen Frieden der Völker stört (Verstoß gegen Art. 26 GG), der vor dem Internationalen Gerichtshof der Beihilfe zum Völkermord an den Palästinenser(innen) angeklagt ist und der mit der expliziten Kriegstüchtigkeitserklärung von Pistorius und der damit verbundenen massiven militärischen Aufrüstung für Militarismus steht.

Nicht zuletzt und mit längerfristigen Folgen werden solche Verfassungsschutzberichte oft bei der Ausbildung in der Politikwissenschaft und deren Nachbardisziplinen wie der Rechts- oder Geschichtswissenschaft als belastbare Quellen angeführt und entfalten dann in den entsprechenden Berufsfeldern wie der politischen Bildung, in Lehramtstätigkeiten, in den Medien, der öffentlichen Verwaltung oder der Wirtschaft eine der Staatsräson konforme Wirkung.

3. Konsequenzen

Die VSB ist eine informelle Vorfeldstruktur, die das Handeln der Exekutive, also auch der Polizei, bestimmt. Ist die kriminalisierende Darstellung linker Gruppen durch die Verfassungsschutzbeamten, die sie nach eigenem Selbstverständnis nicht mal konkret begründen muss und auch gar nicht kann, die also auf Unterstellungen, Falschbehauptungen oder Infragestellungen von Tatsachen beruht, erst einmal bei der Landesregierung und deren Exekutivorganen angekommen, entstehen daraus Erlasse, Gesetze bzw. Befehle. Obendrein glaubt der Polizeibeamte dann noch, im Recht zu handeln, wenn er Minderjährige krankenhausreif prügelt, wie das erst kürzlich bei einer propalästinensischen Demonstration in Magdeburg zu beobachten war. [Video Minute 1:21]

Deshalb gilt es, die Vorfeldstruktur VSB auch im Vorfeld zu bekämpfen, und zwar medial, etwa durch Infostände, in Zeitungen außerhalb der eigenen Strukturen und/oder auch denkbar durch Kundgebungen vor dem Innenministerium oder dem Sitz der Verfassungsschutzbehörde.

Gegen die VSB gilt es noch aus einem anderen Grund, Druck aufzubauen. Es ist die vielfach praktizierte Taktik: Erst mal vorpreschen. Kommt kein Widerspruch, machen wir weiter. Das begründet den Widerstand dagegen als essenziell.

Das Land Sachsen-Anhalt ist bei dieser Taktik auf unrühmliche Weise beispielhaft. Es war das erste Bundesland, das ein schriftliches Bekenntnis zum Existenzrecht des Staates Israel für Einbürgerungsbewerber gesetzlich verpflichtend einführte. [8] Innenministerin Dr. Tamara Zieschang (CDU) griff damit in vorauseilendem Gehorsam einen Vorschlag des CDU-Vorsitzenden und BlackRock-Lobbyisten Friedrich Merz vom Oktober 2023 auf, um angeblich antisemitische, rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtend motivierte Bestrebungen bei Einbürgerungen zu unterbinden. Genau dies stellte aber bereits das bestehende Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) klar. Wozu nun eigentlich dieser zusätzliche Erlass? Als promovierte Juristin kennt sich Zieschang auch mit advokatischen Winkelzügen aus. Beim aufmerksamen Lesen ihres Erlasses stellt man fest, dass das Existenzrecht Israels auf das Existenzrecht des Staates Israel erweitert wird. Der juristisch-völkerrechtliche Staatsbegriff beinhaltet neben Staatsgebiet und Staatsvolk auch die Staatsgewalt. Genau diese Herrschaftsmacht, die rechtsradikale zionistische Regierung unter Netanjahu, verübt gegenwärtig einen Völkermord. Palästinenser(innen), deren Angehörige umgebracht wurden und die selbst um ihr Leben fürchten, hätten sich somit schriftlich zu deren Mördern zu bekennen, um eine Einbürgerung zu erhalten. Inzwischen führte auch das Land Brandenburg diese Erweiterung des StAG ein.

Noch unhaltbarer sind die Verstrickungen des Verfassungsschutzes (VS) mit der Neonaziszene, wie dem Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) und die bis heute andauernde Verweigerung der Offenlegung aller Informationen über den NSU sowie seiner konkreten Beziehungen zu Vertrauensleuten des VS. (Anm. 4) Verbindungen des NSU nach Sachsen-Anhalt konnten zwar bisher noch nicht genau nachgezeichnet werden, aber auch in den VS-Stuben in Magdeburg gingen Akten verloren oder wurden geschreddert.

In seiner Ausprägung als Geheimdienst ist der VS ein Fremdkörper in einer demokratischen Gesellschaft, weil er deren Prinzipien von Transparenz und Kontrollierbarkeit widerspricht. Die V-Mann-Praxis des VS hat die Naziorganisationen seit Jahrzehnten gestärkt, weil V-Leute mit staatlichen Geldern Zeit und Material in deren Aufbau stecken konnten. Die Bekämpfung des Neofaschismus ist und bleibt unsere Aufgabe als Antifaschist(inn)en, sie wird uns von dieser staatlichen Behörde nicht abgenommen werden.

Resümee: Die Schreibtischtäter der Verfassungsschutzbehörde übermitteln, basierend auf Annahmen und Unterstellungen bis hin zu Falschdarstellungen, einen manipulativen und das Grundgesetz missachtenden Bericht, der dann bei der Landesregierung und deren Exekutivorganen angekommen sich plötzlich zu einer Handlungsvollmacht transformiert. Somit soll mit medialen und mit juristischen Mitteln oder auch mit roher Gewalt jeglicher Widerstand des lohnabhängigen „Humankapitals“ unterdrückt werden.

Für die Staatsmedien ist es meistens ein Leichtes, dies für ihre herangezüchtete „gesellschaftliche Mitte“ noch positiv in ein rechtsstaatliches Licht zu rücken. Aber immer öfter sehen sie sich gezwungen, gar nicht zu berichten. Nämlich dann, wenn Exekutivorgane wie Polizei oder Versammlungsbehörde ihre Maßnahmen so peinlich vergeigen, dass eine Berichterstattung bei der Bevölkerung eine nachteilige Wirkung haben könnte, wie bei der Demonstration „Stoppt den zionistischen Terror! Stoppt die deutsche Komplizenschaft“ und den damit zusammenhängenden polizeilichen Repressionen am 16.8.2025 in Magdeburg. [Video] Dabei waren sowohl der Aufzug als auch die Kundgebungen gut organisiert und erfolgreich, da sie von positiver Resonanz, teilweise sogar solidarisch, durch die Bevölkerung begleitet worden sind. Für diese Medien ist es dann eben einfach nicht passiert.

Der Inlandsgeheimdienst VS ist vor allem ein politisches Kampfinstrument gegen linke Gruppen und Organisationen. So agieren die Beamten der Verfassungsschutzbehörde als eine Vorfeldstruktur im Interesse imperialer Profiteure, momentan obenan von Rüstungskonzernen. Dessen Absicht, die Umverteilung von unten nach oben und im Zusammenhang mit dem aufkommenden Militarismus in Deutschland, der bis zum Verheizen der Bevölkerung für profitable Kriege gehen wird, muss der Öffentlichkeit bekanntgemacht werden. Gegen diese Behörde muss Druck aufgebaut werden. Solchen verfassungswidrigen Institutionen gehören die Mittel entzogen.

Anm. 1: Ein Mal in Klammern gesetzt auf S. 52, weiterhin mehr oder weniger implizit auf S. 22: „Die Beobachtung gewaltbereiter und rechtsterroristischer Strukturen gehört zur Schwerpunktbearbeitung der Verfassungsschutzbehörde. Der Anschlag auf die Synagoge in Halle (Saale) im Jahr 2019 hat bis heute Auswirkungen auf die Sicherheitslage, da rechtsextremistische Terrorakte mögliche Nachahmungstäter motivieren.“ und auf S. 44: „Aufgrund ihrer Vorstellung von einer antipluralistischen Gesellschaft und einem autoritären Staat, in dem politischen Gegnern als „Feinden“ das Existenzrecht abgesprochen wird, ist Neonazis eine grundsätzliche Gewaltorientierung zuzuschreiben.“ (S. 44)

Anm. 2: Ein Sargnagel echter Demokratie ist in allen Regierungsverträgen der Deutschen Bundesregierungen (seit mindestens 2005 sogar wortgleich) festgeschrieben: „Im Deutschen Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.“ Dies ist ein klarer Bruch von Artikel 38 Abs. 1 GG, der besagt: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages … sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“

Eine Bestätigung für die frühe Entdemokratisierung durch den Neoliberalismus in der BRD liefern manchmal Informationsmedien der Eliten selbst. Da sich diese Medien an die Finanz- und Geschäftseliten wenden, können sie auf die sonst übliche Rhetorik und Propaganda verzichten, die man in den Massenmedien für das Volk vorsieht. Das Wall Street Journal vom 28.2.2013 konstatierte, dass das neoliberale Programm nicht mehr demokratisch abwählbar sei. Auch in Europa erweise sich der Einfluss der Wähler auf relevante politische Entscheidungen als Illusion. [9] Noch drastischer formulierte es Wolfgang Schäuble 2015 in der Euro-Gruppe, indem er Griechenland betreffend sagte: „… und wir können unmöglich zulassen, dass eine Wahl etwas ändert“. [10] (2015 bildete die sozialistische Syriza-Partei durch eine demokratische Wahl die griechische Regierung.) In jüngerer Zeit brachten deutsche Politiker wie Baerbock (ehem. Außenministerin) oder Habeck (ehem. Vizekanzler) ihre Demokratiefeindlichkeit klar und öffentlich zum Ausdruck: „Es interessiert mich nicht, was das Volk meint.“ Das mag ein verbaler, nicht jedoch ein inhaltlicher Ausrutscher gewesen sein.

Anm. 3: „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“ (Art. 26 Abs. 1 GG)

1. Mit der Lieferung schwerer Offensivwaffen (wie die schon Anfang 2023 beschlossene Lieferung von Leopard-2-Panzern an die Ukraine) im Zusammenhang mit der Ausbildung ukrainischer Soldaten an schweren Waffen auf deutschem Boden[11] hat Deutschland den gesicherten Bereich der Nichtkriegsführung verlassen. Dies war der Deutschen Bundesregierung durch ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages[12] vom 16.3.2022 bekannt. Sie handelte daher vorsätzlich.

Zitat aus [12], Seite 6: „Erst wenn neben der Belieferung mit Waffen auch die Einweisung der Konfliktpartei bzw. Ausbildung an solchen Waffen in Rede stünde, würde man den gesicherten Bereich der Nichtkriegsführung verlassen.“

2. Darüber hinaus befindet sich Deutschland mit der Lieferung von Geheimdienstinformationen an die ukrainische Armee durch den BND zumindest in einem Graubereich hin zu einer Kriegsbeteiligung. [13]

Zitat aus [12], Seite 9: „Graubereiche zwischen Konfliktteilnahme und Nichtkriegsführung ergeben sich ferner mit Blick auf die Übermittlung von Geheimdienstinformationen sowie von Informationen der Luftaufklärung durch sog. AWACS-Aufklärungs-Flugzeuge, die im NATO-Luftraum an der Grenze zur Ukraine patrouillieren und Informationen an die ukrainische Luftwaffe weitergeben.“

Anm. 4: Seit November 2011 jährt sich das Bekanntwerden der Mord- und Anschlagsserie des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) um Uwe Mundlos, Beate Zschäpe und Uwe Böhnhardt, welche geschützt vom VS und diversen Sicherheitsbehörden mindestens zehn Menschen ermorden und mindestens zwei Bombenanschläge verüben konnten. Zahlreiche Details über die Verstrickungen der Geheimdienste mit dem NSU und seinem Unterstützernetzwerk sowie über die rassistischen Praktiken der Polizei liegen bereits vor.

Die Fakten sind eindeutig: Die politische Sozialisation des NSU erfolgte in den 1990er Jahren in Thüringen in Strukturen, die sich verfestigen konnten, ohne nachhaltige Sanktionierungen fürchten zu müssen. Obgleich bereits im Blickfeld der Behörden, gelang es Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe 1998 abzutauchen. Unterstützung erhielten sie aus den Kameradschaftsstrukturen des »Thüringer Heimatschutzes« (THS), in denen zu diesem Zeitpunkt rund 40 Spitzel als Vertrauensleute für Behörden tätig waren. Es wurden etliche Verbindungen zwischen VS und NSU nachgewiesen. Über den Vertrauensmann Tino Brandt wurden Gelder an die terroristische Struktur weitergeleitet; ein Mitarbeiter des VS (bekannt als »Klein Adolf«) war in der Nähe des Tatortes, als Halit Yozgat in Kassel erschossen wurde. Der Neonazi Thomas Starke hatte dem NSU Sprengstoff übergeben und war als V-Person in den Diensten des Berliner LKA. Die Liste ließe sich fortführen.

Quellen:

[1] Verfassungsschutzbericht Sachsen-Anhalt 2024

https://mi.sachsen-anhalt.de/verfassungsschutz/verfassungsschutzberichte-zum-downloaden

[2] Brzeziński, Zbigniew: Terrorized by ‚War on Terror‘.

How a Three-Word Mantra Has Undermined America, in: The

Washington Post, 25.3.2007

https://rikcoolsaet.be/files/2007/03/brzezinski-250307.pdf

[3] Bundesverfassungsgericht vom 20.7.1954 unter D 5.

https://opinioiuris.de/entscheidung/818

„Die »wirtschaftspolitische Neutralität« des Grundgesetzes besteht lediglich darin, daß sich der Verfassungsgeber nicht ausdrücklich für ein bestimmtes Wirtschaftssystem entschieden hat. … Die gegenwärtige Wirtschafts- und Sozialordnung ist zwar eine nach dem Grundgesetz mögliche Ordnung, keineswegs aber die allein mögliche. Sie beruht auf einer vom Willen des Gesetzgebers getragenen wirtschafts- und sozialpolitischen Entscheidung, die durch eine andere Entscheidung ersetzt oder durchbrochen werden kann.”

[4] Auswärtiges Amt der Bundesregierung

https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/nahermittlererosten/besetzte-gebiete-2263564

[5] Broschüre „Palästina – Eine Geschichte von Besatzung und Widerstand“, Weberknecht-Edition 2024

https://ugc.production.linktr.ee/94ade3c8-3417-449b-8067-2e1dfa7c0196_Brosch-re-Pal-stina-2.Auflage.pdf

[6] Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949

https://xn--glcksmann-r9a.de/media/files/GK-ZP-1.pdf

Der Art. 1 Abs. 4 des Zusatzprotokolls Ⅰ von 1977 zu den Genfer Abkommen von 1949 bestätigt den Status von Befreiungskriegen als internationale bewaffnete Konflikte im Unterschied zu den nicht internationalen bewaffneten Konflikten.

[7] UN-Resolution 3070 (XXVIII) vom 30. 11. 1973

http://www.ipk-bonn.de/politik/news/2014022300.html

Die Generalversammlung „bestätigt die Legitimität des Kampfes der Völker für die Befreiung von kolonialer und Fremdherrschaft und ausländischer Unterjochung mit allen verfügbaren Mitteln, einschließlich des bewaffneten Kampfes“.

In jeder der Resolutionen zum Selbstbestimmungsrecht in den folgenden 17 Jahren bis 1990 wurde die Formel „einschließlich des bewaffneten Kampfes“ angeführt.

Vgl. die Resolutionen A/3246 (XXIX) von 1974, A/3382 (XXX) von 1975, A/31/34 von 1976, A/32/14 von 1977, A/33/24 von 1978 „particularly armed struggle“, A/34/44 von 1979, A/35/35 von 1980, A/36/9 von 1981, A/37/43 von 1982, A/38/17 von 1983, A/39/17 von 1984, A/40/25 von 1985, A/41/41 von 1986, A/42/95 von 1987, A/43/106 von 1988, A/44/79 von 1989 und A/45/130 von 1990.

[8] Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt, Erlass zum Staatsangehörigkeitsrecht, November 2023

https://www.lto.de/fileadmin/files/artikel/2023/Dezember/Erlass_Einbuergerungen_Sachsen-Anhalt.pdf

[9] Dalton, Matthew: Europas Institutionen bilden ein Gegengewicht zu den Wünschen der Wähler. In: Wall Street Journal, 28.2.2013, http://www.wsj.com/articles/SB10001424127887324662404578332292730125024

übersetzt und ohne Bezahlschranke:

https://www.fischundfleisch.com/ulrike-anna/bruessel-hat-gesiegt-20254

[10] Varoufakis, Yanis: Yanis Varoufakis eröffnet seinen fünfmonatigen Kampf um die Rettung Griechenlands. Interview mit Harry Lambert, In: NewStatesmen, 13. Juli 2015,

Varoufakis sagte, dass Schäuble, der deutsche Finanzminister und Architekt, der in den Jahren 2010 und 2012 unterzeichneten Deals in Griechenland, durchgehend konsequent war. Er meinte, ich diskutiere nicht über das Programm dies wurde von der vorherigen [griechischen] Regierung akzeptiert und wir können unmöglich zulassen, dass eine Wahl etwas ändert.“

https://www.newstatesman.com/world-affairs/2015/07/exclusive-yanis-varoufakis-opens-about-his-five-month-battle-save-greece

[11] „Ukrainische Soldaten sollen in Deutschland ausgebildet werden“, Ankündigung der Verteidigungsministerin im Spiegel vom 26.04.2022

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/ukraine-krieg-christine-lambrecht-gibt-gruenes-licht-fuer-verkauf-von-gepard-panzer-a-38c0ffb5-7ff0-4afc-944c-c410decf3545

[12] „Rechtsfragen der militärischen Unterstützung der Ukraine durch NATO-Staaten zwischen Neutralität und Konfliktteilnahme“, Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags (Sachstand WD 2 – 3000 – 019/22)

https://www.bundestag.de/resource/blob/892384/d9b4c174ae0e0af275b8f42b143b2308/WD-2-019-22-pdf-data.pdf

[13] „Hilfe, die zum Ziel führt. Als Teil der Zeitenwende liefert der BND den Ukrainern militärisch nutzbare Geheimdienstinformationen.“ Zeit vom 28.9.2022

https://www.zeit.de/2022/40/ukraine-russland-krieg-bnd-geheimdienstinformationen/komplettansicht

„Die Analysen und Aufklärungsergebnisse, darunter Geodaten, können in die Kriegsplanung einfließen und der ukrainischen Armee dabei helfen, Kampfkraft und Moral russischer Einheiten einzuschätzen oder ihre Stellungen zu überprüfen. Die Daten-Lieferungen sind der geheimdienstliche Teil der Zeitenwende. Die Informationen stammen vom Bundesnachrichtendienst (BND). Sie speisen sich aus Satellitenbildern, abgefangenen Funksprüchen und Mobiltelefongesprächen.“

[Video] „Stoppt den zionistischen Terror! Stoppt die deutsche Komplizenschaft“, Demonstration am 16.8.2025 in Magdeburg

https://www.instagram.com/p/DNgG8UpMHda/?hl=de

Datum und letztmaliges Abrufen der Quellen: 11.9.2025

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