08. Dezember 2008 // 9.00 – 18.00 Uhr
„Das, was hier geboten wurde, war kein Rechtsstaat und Polizeibeamte, die in einem besonderen Maße dem Rechtsstaat verpflichtet waren, haben eine Aufklärung verunmöglicht. All diese Beamten, die uns hier belogen haben sind einzelne Beamte, die als Polizisten in diesem Land nichts zu suchen haben.“
nach 59 Verhandlungstagen Freisprüche für beide Angeklagte//Richter Manfred Steinhoff macht Aussageverhalten von Polizisten für das Scheitern eines rechtsstaatlichen Verfahrens verantwortlich//Proteste und Tumulte nach Urteilsverkündung
Der 59. Verhandlungstag um den Feuertodes des Asylbewerbers Oury Jalloh, der am 07. Januar 2005 in einer Polizeizelle verbrannte, fand am Landgericht Dessau unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen und einem riesigen Medieninteresse statt. Dies verwunderte indes kaum, wurde doch das Urteil in einem der wohl aufwendigsten Prozesse der sachsen-anhaltinischen Justizgeschichte erwartet. Zudem hatten zahlreiche Initiativen und antirassistische Gruppen Proteste vor dem Gericht und in der ganzen Stadt angekündigt. Schon vor Beginn der Verhandlung spekulierten Prozessbeobachter intensiv über einen möglichen Ausgang des Verfahrens. Auslöser für diese Debatten waren nicht zuletzt Medienberichte, die von einer möglichen Einstellung nach Zahlung einer Geldbuße sprachen.
Richtertisch im Saal 18 des Landgerichtes Dessau
„Ich denke im Rahmen der Beweisaufnahme haben wir alles Mögliche getan.“
„Ich denke im Rahmen der Beweisaufnahme haben wir alles Mögliche getan.“, bittet der vorsitzende Richter Manfred Steinhoff den Anklagevertreter mit seinem Plädoyer zu beginnen.
gefüllter Verhandlungssaal
„Die Fülle der Erkenntnisse, die man aus der Beweisaufnahme gewonnen hat, macht das Ganze nicht leichter.“
„Nach eineinhalb Jahren der Beweisaufnahme sind wir an einem Punkt angelangt, wo wir zu einem Ergebnis kommen müssen.“, sagt Oberstaatsanwalt Christian Preissner. „Die Fülle der Erkenntnisse, die man aus der Beweisaufnahme gewonnen hat, macht das Ganze nicht leichter.“, fährt er fort. „Zu diesem Zeitpunkt stand Oury Jalloh unter Alkoholeinfluss“, sagt Preissner und rekapituliert damit die Abläufe am 07. Januar 2005 und beginnt dabei mit der Situation, die zur Festnahme des Asylbewerbers geführt habe. „Die Frauen fühlten sich belästigt, nicht mehr und nicht weniger.“, so der Oberstaatsanwalt zu den Gründen der folgenden Ingewahrsamnahme. Zwei Polizeibeamten seien an jenem Tag zum Einsatzort in Dessau-Süd gerufen worden: „Diese Streife war besetzt mit dem Angeklagten Hans-Ulrich M. und seinem Kollegen Udo S.“.
Sicherheitskontrollen im Landgericht wie an jedem Verhandlungstag in diesem Verfahren
„Nach dem Eintreffen der Beamten kam es zu verbalen und leichten körperlichen Auseinandersetzungen.“
Vor Ort soll Jalloh laut Preissner Widerstand geleistet haben: „Nach dem Eintreffen der Beamten kam es zu verbalen und leichten körperlichen Auseinandersetzungen.“ Eine Feststellung der Personalien sei nicht möglich gewesen, weshalb er in das Polizeirevier verbracht werden sollte. Er habe sich „mit Händen und Füßen“ gegen eine Verbringung in den Streifenwagen gewehrt. Anschließend hätten ihn die Beamten in den Kellertrakt des Polizeireviers Dessau verbracht: „In diesem Gewahrsamsbereich befand sich auch eine Gewahrsamszelle.“ Dort sei Jalloh weiterhin in einem sehr erregten Zustand gewesen: „Die weiteren Maßnahmen gestalteten sich schwierig.“, so der Anklagevertreter dazu. Die Beamten hätten verstärkt Obacht geben müssen, dass sich Jalloh nicht selbst verletze. Im so genannten Arztraum habe ihm dann der Beamte Udo S. im Oberkörperbereich nach Gegenständen untersucht und der Angeklagten M. habe den Unterkörperbereich abgetastet. „Es war zu diesem Zeitpunkt offenbar schon der Entschluss gefasst wurden, Oury Jalloh später in eine Gewahrsamszelle zu verbringen.“, so der Oberstaatsanwalt.
Oberstaatsanwalt Christian Preissner
„Die Staatsanwaltschaft hat dem Angeklagten M. vorgeworfen, bei der Durchsuchung ein Feuerzeug übersehen zu haben.“
„Die Staatsanwaltschaft hat dem Angeklagten M. vorgeworfen, bei der Durchsuchung ein Feuerzeug übersehen zu haben.“, sagt Preissner weiter. Dies habe zur Folge gehabt, dass er damit später die Matratze in der Zelle Fünf in Brand gesetzt habe. Der Angeklagte habe in seiner Vernehmung angegeben, dass sich auf der Hose die Jalloh zu diesem Zeitpunkt getragen habe, applizierte (nur modisch angedeutete, Anm. d. Red.) Zollstocktaschen befunden haben sollen. Ursprünglich sei völlig unklar gewesen, welche Art Hose er überhaupt getragen habe. Zunächst sei in den Akten von einer „blauen Jeanshose“ die Rede gewesen, später von einem braunen Beinkleid. Die Untersuchungen des Bandschuttes hätten schließlich ergeben, dass Jalloh eine braune Cordhose getragen habe.
Sie besteht aus einer Hülle, die für sich genommen schwer entflammbar ist.“
Oury Jalloh, so Preissner weiter, sei in der Zelle Fünf an Händen und Füssen fixiert worden und habe dabei auf einer Matratze gelegen, die sich wiederrum auf einem leicht erhöhten Podest befunden habe. Die Hand- und Fußfesseln wären zudem mit Metallvorrichtungen verbunden, die in der Wand bzw. am Podest angebracht worden wären: „Die Hand- und Fußfesseln waren verschließbar.“ Die Schlüssel für die Fußfesseln hätten sich nach übereinstimmenden Aussagen mehrere Zeugen im DGL-Raum befunden. Zudem sei die Zelle komplett gefliest gewesen und außer der Matratze und dem Podest hätten sich keine weiteren Gegenstände im Raum befunden. „Sie besteht aus einer Hülle, die für sich genommen schwer entflammbar ist.“, sagt Preissner zur Beschaffenheit der Matratze. Die Füllung bestehe aus Schaumstoff, der wiederum leicht entflammbar sei. Ferner habe die Matratze etwas über das Podest hinausgeragt, was die Bewegungsfreiheit des Fixierten weiter einschränkte. Außerdem habe sich in der Zelle ein Rauchmelder und ein Entlüfter befunden.
die Vertretung der Nebenklage
„Soweit der Angeklagte Andreas S. eine Wortwahl gewählt hatte, die Anstoß erregen könnte, hat er sich in der Hauptverhandlung dafür entschuldigt.“
„Die Zelle wurde nach der Fixierung des Oury Jalloh von den Beamten wieder geschlossen.“, sagt der Anklagevertreter weiter. Zuvor habe der Bereitschaftsarzt Dr. Andreas B. durch Inaugenscheinnahme und eine Untersuchung die Gewahrsamstauglichkeit des Asylbewerbes bescheinigt (mehr dazu hier…). „Soweit der Angeklagte Andreas S. eine Wortwahl gewählt hatte, die Anstoß erregen könnte, hat er sich in der Hauptverhandlung dafür entschuldigt.“, sagt Preissner und spielt damit auf die Tonbandprotokolle an, die kurz nach den Geschehnissen in zahlreichen Medienberichten zur Sprache kamen (mehr dazu hier…).
„Die Zeugin Beate H. hat uns berichtet, dass Jalloh sich über die ganze Zeit immer wieder aufgeregt hat.“
„In der Folge kam es oft zu Kontrollen der Zelle, wobei es zu keinen Besonderheiten kam.“, sagt der Anklagevertreter zu den weiteren Abläufen am 07. Januar 2005 und ergänzt: „Sofern man das Beklagen über die Fesselung als nicht außergewöhnlich ansieht.“. Jalloh habe sich bei diesen Gelegenheiten immer mit den Beamten unterhalten, die die Kontrollen durchgeführt hätten: „Die Zeugin Beate H. (mehr dazu hier…) hat uns berichtet, dass Jalloh sich über die ganze Zeit immer wieder aufgeregt hat.“ Diese Polizistin sei es auch gewesen, die ihm bei einer Kontrolle gegen 11.45 Uhr als letzte lebend gesehen habe. Einige Minuten nach diesem Gang habe sie über die Wechselsprechanlage aus der Zelle plätschernde Geräusche wahrgenommen und ihrem Vorgesetzten Andreas S. (der Hauptangeklagte, Anm. d. Red.) darüber in Kenntnis gesetzt. „Wenn sie Dienst hat und sich gerade im DGL-Bereich befindet, wird das Teil lautgestellt.“, paraphrasiert Preissner die Zeugenaussage der Beate H. Diese habe angegeben, dass sie mit Andreas S. an diesem Tag einen Disput gehabt hätte, weil dieser die Lautstärke reduziert habe.
schwere Vorwürfe vor dem Landgericht
„Der Angeklagte habe von ihr regelrecht auf den Weg gebracht werden müssen: ‚Los jetzt, lauf los `“
„Und plötzlich geht der Alarm los“, sagt Preissner weiter. Beide, sowohl Beate H. als auch der Hauptangeklagte
Andreas S., hätten in diesem Moment gewusst, dass es sich bei diesem akustischen Warnton um den Brandalarm handele. „Beide, sowohl die Zeugin Beate H. als auch der Angeklagte selbst haben berichtet, dass Andreas S. den Alarm ausgestellt hat.“, konkretisiert der Staatsanwalt. In ihrer ersten polizeilichen Vernehmung habe Beate H. zudem angegeben, dass Andreas S. den Alarm nochmals weggedrückt habe: „Der Angeklagte habe von ihr regelrecht auf den Weg gebracht werden müssen: ‚Los jetzt, lauf los `“, habe sie zu Andreas S. gemeint, als auch der Alarm aus der Lüftungsanlage angeschlagen sei.
„Es treffe nicht zu, dass der Angeklagte dort unten im Pförtnerhaus telefoniert habe.“
Hier würden die Angaben von Beate H. und Andreas S. im Widerspruch stehen. Der Hauptangeklagte habe in der Hauptverhandlung angegeben, sich unverzüglich auf den Weg gemacht zu haben, bevor von dem Alarm der Lüftungsanlage überhaupt die Rede gewesen sein könne. Er habe in einem anderen Dienstzimmer den Beamten Gerhardt Mö. angetroffen und ihn gebeten, ihm in den Zellentrakt zu folgen. Dieser habe zu diesem Zeitpunkt gerade telefoniert sei ihm dann aber schnell gefolgt. Beate H. habe jedoch angegeben, das Andreas S. erst nach dem Auflauf des Lüftungsalarmes den DGL-Raum verlassen habe. Das wisse sie deshalb so genau, weil sie die Verwaltungsangestellte Ty. erst nach dem Lüftungsalarm telefonisch informiert habe und Andreas S. da noch anwesend gewesen sei. Außerdem habe S. ausgesagt, von der Hauswache aus den Beamten Heiko Kö. angerufen zu haben. „Es hat unzweifelhaft ein Telefonat zwischen S. und Kö. gegeben.“, so Preissner weiter. Während Kö. angegeben habe (mehr dazu hier…), dass er das Telefonat „mit ziemlicher Bestimmtheit“ vom Apparat der Hauswache erhalten habe, hätten mehrere Zeugen unabhängig voneinander bestätigt, dass Andreas S. nicht von dort telefoniert haben könne. „Es treffe nicht zu, dass der Angeklagte dort unten im Pförtnerhaus telefoniert habe.“, resümiert der Oberstaatsanwalt aufgrund mehrerer Zeugenaussagen. Dies sei für die zeitlichen Abläufe, die der Hauptangeklagte angegeben habe, von entscheidender Bedeutung.