Der 18. März hat seine historischen Wurzeln im Aufstand der Pariser Commune am 18. März 1871 und wurde deshalb 1922 von der Internationalen Roten Hilfe zum Tag der politischen Gefangenen ausgerufen.
Erst 1993 wurde der Tag für die Freiheit aller politischen Gefangenen von „Libertad“ in der BRD wieder ins Leben gerufen, nachdem er vom Faschismus in Deutschland blutig zerschlagen wurde.
Über politische Gefangene und Klassenkampf.
Ein Beitrag der Redaktion des Gefangenen Info zum 18. März
In Anbetracht der Tatsache, dass Solidarität weder im Falle von Polizeibrutalität, bei Repressionsschlägen oder Verhaftungen zu beginnen hat, noch nach Antirepressionskampagnen enden darf, möchten wir mit diesem Text einen Beitrag zum anstehenden 18. März – dem Tag der politischen Gefangenen – leisten und darauf hindeuten, dass der Kampf für die Befreiung der politischen und sozialen Gefangenen unweigerlich und unmittelbar mit dem Klassenkampf und der damit verbundenen Überwindung der bestehenden Verhältnisse zusammenhängt.
Aus welchen Verhältnissen resultieren Repression und politische Gefangenschaft?
Das kapitalistische System konfrontiert uns alle – sei es im Trikont oder in den imperialistischen Zentren – mit seinen Maßnahmen zur Herrschaftssicherung tagtäglich mit Repression. Weltweit führt die neokoloniale Ausbeutungspolitik, die im Trikont an den wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnissen besonders deutlich wird und Armut und Elend für den Großteil der Bevölkerung bedeutet, zu Unterdrückung, welche sich wiederum am deutlichsten an den Militärinterventionen, Ausnahmezuständen und – wenn die imperialistischen Interessen durch die neokolonialen Regime nicht mehr gewahrt werden können – imperialistischen Angriffskriegen festmachen lässt. Die Niederschlagung antiimperialistischer und revolutionärer Befreiungskämpfe im Trikont ist somit nicht nur Anliegen und Sache der neokolonialen Regime, sondern ebenso der imperialistischen Staaten, welche dort ihre Interessen wahren möchten. Es ist nicht grundlos, dass sich die BRD an Kriegseinsätzen in Afghanistan, Libanon, Horn von Afrika sowie an der Kriminalitätsbekämpfung an der Küste Somalias beteiligt und anderen Ländern aktiv ist. Dabei scheint der mediale Vorwand, den Terrorismus bekämpfen und die Demokratie verteidigen zu wollen, langsam ausgereizt zu sein. Zu allzu offensichtlich sind die dahinter steckenden wirtschaftlichen Interessen.
Der 11. September 2001, der den geeigneten Anlass lieferte, Angriffskriege gegen den Irak und gegen Afghanistan zu rechtfertigen, stellte mit seinen Konsequenzen in Form von innerer Aufrüstung und Gesetzesverschärfungen auch einen massiven Angriff gegen die politische Opposition und gegen die Klassenkämpfe in den imperialistischen Zentren dar. Beispiele für die Angriffe gegen soziale Kämpfe sind die soziale Kontrolle wie Überwachungskameras, neue Ordungs- und Überwachungsgesetze sowie die allgemeine Repression gegen Arbeitskämpfe. Aufzuführen wären dazu das Anti-Streik-Gesetz, das in Italien zur Kriminalisierung führt, mehrere Streiks, wie z.B. die der EisenbahnerInnen und MatrosInnen, die in Frankreich als illegal deklassiert wurden, Verfolgung von Streikposten in Belgien sowie neue restriktive Gesetze bezüglich Streiks in der BRD.
Bezeichnend – aber nicht verwunderlich – ist, dass Maßnahmen hinsichtlich innerer Aufrüstung und „Terrorismusbekämpfung“ bereits vor den Angriffen auf das WTC und das Pentagon in Planung waren. Es erklärt schließlich, dass sich die herrschende Klasse über die allgemeine Krise ihres Systems im Klaren ist und weitergehende Maßnahmen zur Sicherung ihrer Herrschaft als notwendig erachtet. Aber es ist nicht nur der repressive Präventivcharakter der Maßnahmen; auch eine qualitative Intensivierung der Repression ist sichtbar. Die angebliche „Bedrohung durch den internationalen Terrorismus“ sorgte u.a. für einen Rahmenentscheid auf EU-Ebene, welche neben einer weiter gefassten Definition des Begriffs „Terrorismus“ auch einen Rahmen zur Angleichung von europäischen „Anti-Terror-Gesetzen“ und eines „europäischen Haftbefehls“ schuf. Des weiteren schufen sich die USA und die EU neben einer engeren Zusammenarbeit so genannte „Schwarze Listen“, auf denen vordergründig islamistische Personen und Organisationen aufgeführt sind, allerdings gleichermaßen eine ganze Reihe nationaler und sozialer Befreiungsbewegungen enthalten wie z.B. die Revolutionären Streitkräfte Kolumbiens (FARC), die Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) oder die Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP). Als ein Beispiel für die Folgen dieser Entwicklung möchten wir den 2002 in der BRD verabschiedeten Gesetzesparagraphen 129b nennen (der allerdings ebenfalls lange vor dem 11.9. als Gesetzesentwurf vorlag). Dieser ergänzte die §§129 und 129a dahingehend, dass nun auch Personen und Organisationen des „Terrorismus“ bezichtigt und verurteilt werden können, auch wenn sie in der BRD keine „strafbaren Handlungen“ durchgeführt haben sollten. Faktisch exekutiert die BRD mit dem §129b die Verfolgung politischer Oppositioneller und Revolutionäre stellvertretend für Folterstaaten wie z.B. der Türkei und beweist damit, dass die Herrschaftssicherung reaktionärer Regime des Trikonts gleichbedeutend ist mit der Sicherung der Interessen imperialistscher Monopole und das Gerede von Demokratie und Menschenrechten nichts anderes als eine Farce.
Der Kampf der politischen Gefangenen ist kein Kampf, der zwischen vier Wänden stattfindet.
Der Widerstand gegen die Folgen der Ausbeutungs- und Unterdrückungsverhältnisse und der Kampf für die Überwindung derer fordert in seiner Konsequenz große Opfer. Die Gefangenschaft ist allerdings neben der Ermordung und des Exils wohl mitunter das Schwerwiegendste.
Hinsichtlich der Frage der Definition von „politischen Gefangenen“ möchten wir auf die „Kommission für die Rote Hilfe International“ (RHI) verweisen. In ihrem Programm definiert sie politische Gefangene als „alle RevolutionärInnen, die wegen ihren politischen und politisch-militärischen Aktivitäten gefangen sind, ebenso alle ArbeiterInnen, BäuerInnen, Arbeitslose, StudentInnen, Jugendliche und Frauen aus den Volksmassen und andere, die verfolgt und eingeknastet wurden im Rahmen des antikapitalistischen und antiimperialistischen Kampfes.“ Bei der Berücksichtigung des internationalen Rahmens der Thematik sticht ins Auge, dass es unterschiedliche Kämpfe und Widerstände sind, aus deren Folge politische Gefangenschaft hervorgeht.
Politische Gefangene in den imperialistischen Zentren stammen mehrheitlich aus nationalen Befreiungsbewegungen und aus sozialrevolutionären Kämpfen. Jedoch ist das Spektrum an Kämpfen, aus denen die politischen Gefangenen stammen, breiter, da hierbei auch die Gefangenen aus den antifaschistischen und antirassistischen Bewegungen zu berücksichtigen sind. Letztere erhält wegen der sozialen und politischen Migration, die durch die Ausbeutung des Trikonts entsteht, eine bisher nicht ausreichend thematisierte Bedeutung. Nicht zuletzt deshalb, weil die EU-Staaten auch in diesem Bereich eine Angleichung sogenannter „Ausländergesetze“ umsetzen und die Frage aufwerfen lässt, ob die rassistische Politik der Ausgrenzung und Diskriminierung nicht bereits als Apartheidspolitik gedeutet werden kann.
Im Gegensatz dazu fordert der organisierte Widerstand im neokolonialen Trikont weitaus mehr politische Gefangene, die sich aus weitaus breiter geschichteten Kämpfen und Widerständen zusammensetzen. Während der Großteil der politischen Gefangenen einen Hintergrund im antiimperialistischen und antikolonialen Widerstand aufweist, befinden sich unzählige Gefangene aus Arbeits-, Studenten- und Bauern- bzw. Landlosenkämpfen in den Knästen.
Was die politischen Gefangenen weltweit gemeinsam haben, sind ihre progressiv motivierten Handlungen, wegen denen sie eingesperrt wurden. Der Umstand, von der „Bildfläche verschwunden“ zu sein, bedeutet allerdings nicht, dass sie aufhören, politische Subjekte zu sein. Im Gegenteil; die gefangenen AktivistInnen bewahren auch hinter den Mauern ihre politische Identität und befinden sich darüber hinaus tagtäglich in direkter Konfrontation mit dem Knastregime, was ebenfalls als ein Terrain des Klassenkampfes begriffen werden muss. Die politischen Gefangenen, die sich zwangsläufig auf diese Konfrontation einstellen müssen, setzen ihren Kampf im Rahmen ihrer Interventionsmöglichkeiten fort. So organisieren sie mit ihren Kollektiven Gefängniswiderstände wie z.B. Hungerstreiks, die sich aufgrund der unterdrückerischen Knastregime zumeist gegen schlechte Haftbedingungen und Folter (blutiger und weißer [Isolationshaft] Folter) richten. Auch in der BRD hat es in der Vergangenheit große Widerstände in den Knästen gegeben; u.a. die 10 kollektiven Hungerstreiks der Gefangenen aus der RAF (Rote Armee Fraktion) und aus dem antiimperialistischen Widerstand, welche auch immer von sozialen Gefangenen unterstützt und mit eigenen Forderungen geführt wurden.
Was die direkte Konfrontation mit der Repressionsmaschinerie bedeutet, wurde dabei mehr als deutlich: Hungerstreiks kosteten 1974 Holger Meins (RAF) und 1981 Sigurd Debus das Leben. Dass die Konfrontationsebene je nach Stabilität bzw. Labilität der bestehenden Ordnung variieren kann, zeigen Gefängniswiderstände in anderen Ländern auf, wo Gefängnismassaker und kollektive Hungerstreikwiderstände hunderten, ja sogar tausenden politischen Gefangenen das Leben kosten. Allein die Hungerstreik- bzw. Todesfastenwiderstände revolutionärer Gefangener in der Türkei forderten seit dem Militärputsch 1980 über 140 Menschenleben.
Für das Funktionieren der Solidaritätsbewegungen außerhalb der Knäste ist dabei notwendig, die Gefangenen als das zu begreifen, was sie sind; kämpfende, politische AktivistInnen in den Händen des Repressionsapparates. Aus diesem Grund wäre es auch verantwortungslos, sie aus dem Kampf auszublenden. Genauso wie die Thematisierung der politischen Gefangenen zur Arbeit der Solidaritätsbewegungen gehört, so ist die Einbeziehung dieser Gefangenen und ihrer Aktionen in den tagespolitischen Kampf, der draußen stattfindet, unverzichtbar und notwendig. Dass der Kampf mit der Gefangenschaft nicht beendet ist, sondern an der Gefängnisfront weitergeht, zeigen uns neben den bereits erwähnten Beispielen der Gefängniswiderstände auch die Interventionen politischer Gefangener in tagespolitische Ereignisse. So beteiligen sich politische Gefangenenkollektive mit unterschiedlichen Widerstandsformen an den Kämpfen draußen und beziehen nicht selten soziale Gefangene in diese mit ein.
Der 18. März – Klassenkampf und politische Gefangene
Da hinter der Parole „Freiheit für alle politischen Gefangenen“ weitaus mehr steckt und über eine pragmatisch klingende Formulierung hinausgeht, als auf den ersten Blick erkennbar ist, möchten wir dieses etwas vertiefen. Denn unter Berücksichtigung des Faktes, dass „Rechte nicht erbettelt, sondern erkämpft“ werden, erschließt sich, dass das herrschende System die politischen Gefangenen nicht freiwillig freilassen wird. So unlogisch das wäre, so ernüchternd ist die Realität; nur eine starke Bewegung außerhalb der Knäste wird in der Lage sein können, die Freiheit der politischen Gefangenen zu erwirken. Allein aus diesem Grund muss der Kampf um die Befreiung der politischen Gefangenen ein integraler Bestandteil des Klassenkampfes sein. Bereits die Initiative Libertad! bemerkte in ihrem Aufruf 1992, dass „eine internationale Kampagne für die Freiheit der politischen Gefangenen nur greifen“ könne, „wenn sie auch das Ziel hat, das Unterdrückungs- und Knastregime insgesamt zu brechen“. Auch wenn diese konkrete Initiative die Überwindung der nationalen Grenzen – zumal Bewegungen in anderen Ländern andere Tage, wie z.B. 19.6. (1986; Jahrestag des Gefängnismassakers in Peru, bei dem 300 Gefangene ermordet wurden) oder 19.-22.12. (2000; Jahrestag des Gefängnismassakers in der Türkei, bei dem 28 Gefangene ermordet wurden), als Kampftag für die politischen Gefangenen vorsehen – nicht verankern konnte, so schaffte sie es, den 18. März auf bundesweiter Ebene als „Tag der politischen Gefangenen“ zu etablieren, was unter den gegebenen Verhältnissen nicht geringgeschätzt werden darf.
Hinsichtlich seiner Bedeutung wollen wir zunächst kurz auf den historischen Kontext des 18. März eingehen, einen Bezug zum Tag der Commune herstellen und somit auch den ersten Versuch der Umsetzung einer klassenlosen Gesellschaft benennen. Der 18. März hat seine historischen Wurzeln im Aufstand der Pariser Commune am 18. März 1871. Das vom kapitalistischen Ausbeutungssystem unterjochte französische Proletariat erhob sich gegen die unterdrückerische Staatsmacht, die Marx in den Schriften seines Werkes „Bürgerkrieg in Frankreich“ als „öffentliche Gewalt zur Unterdrückung der Arbeiterklasse, eine Maschine der Klassenherrschaft“ bezeichnete. Damit wurde erstmals in der Geschichte in Paris das vorherrschende parlamentarische System durch eine in allen gesellschaftlichen Bereichen geltende Rätedemokratie ersetzt: so waren von da an alle Richter, Beamte, Polizisten wähl- und abwählbar, Politiker im herkömmlichen Sinne existierten nicht mehr, stattdessen wurden die VertreterInnen aus den Reihen der ArbeiterInnen und Soldaten direkt gewählt. Die politische Vertretung, welche die Commune bildete, war jederzeit neu bestimmbar und – wie alle arbeitenden Schichten – erhielten sie den durchschnittlichen Arbeiterlohn. Die Pariser Commune, die 71 Tage lang die Stadt kontrollierte, wurde durch die Armee der Versailler Regierung und unter Billigung aller europäischen Regierungen blutig niedergeschlagen. Die Bilanz der Brutalität belief sich auf rund 30.000 Tote und 38.000 Gefangene.
Der 18. März als Tag der Commune, der einen konkreten Klassenkampf zum Anlass hatte, wurde im Januar 1923 vom Zentralkomitee der historischen IRH (Internationale Rote Hilfe) zum „Internationalen Kampftag für alle revolutionären politischen Gefangenen und Verfolgten“ erklärt. Das Entstehen der IRH 1922 war eng mit den von den ausgebeuteten Klassen geführten Befreiungskämpfen gegen die kapitalistische Herrschaft verbunden und sah die „Unterstützung der Opfer des Klassenkampfes und der internationalen Befreiungsbewegungen der Werktätigen in allen kapitalistischen, kolonialen und halbkolonialen Ländern, unabhängig ihrer Partei- und Organisationszugehörigkeit“ (Paragraph 2 des Status der IRH 1928) vor. Die IRH begriff sich als strömungsübergreifende aber klar klassenbewusste Organisation, welche sich darüber hinaus als das „beste Mittel zur Verwirklichung der proletarischen Einheitsfront“ verstand. Ihre Arbeit umfasste politische, juristische, finanzielle und moralische Unterstützung der revolutionären Gefangenen und deren Angehörigen. Sie setzte sich für die internationale Vernetzung und Koordinierung der Solidarität mit den Gefangenen ein und agierte nicht defensiv, sondern organisierte neben der materiellen und moralischen Unterstützung der Gefangenen auch offensive Kämpfe gegen Faschismus, weißen Terror in Russland und für politisches Asyl. Dementsprechend hielt sie im 3. Plenum des EK der IRH fest, dass die IRH nicht eine philanthrophische (menschenliebende) Hilfsorganisation sei, welche nur nach der Schlacht eingreife, sondern aktiven Anteil an den Kämpfen der Arbeiterklasse und der unterdrückten Nationen nehme, wie auch im Kampfe gegen die Kriegsvorbereitungen. Die IRH stellte 1943 ihre Arbeit ein.
Anfang des neuen Jahrtausends griffen Teile der revolutionären Linken die Idee einer Internationalisierung der revolutionären Antirepressionsarbeit auf. Der Formierungsprozess in Form des Aufbaus der „Roten Hilfe International“ (RHI), begann im November 2000. Diese Initiative orientiert sich an der historischen IRH und stellt zum Anderen einen Neuanfang einer koordinierten, internationalen Gefangenensolidarität dar, die sich weiterhin im Aufbau befindet. Die vielen seit 2000 entfalteten Kampagnen und Aktivitäten begleiten den internationalen Diskussionsprozess der RHI, so dass eine vielversprechende Wechselwirkung zwischen Theorie und Praxis entsteht.
Internationale Klassensolidarität aufbauen!
Da sich der Widerstand gegen Repression auch bereits in der Vergangenheit als geeignetes Feld für strömungsübergreifende Frontbildungen bewährt hat, sollte diese heute ebenfalls mehr als berücksichtigt werden. Obwohl die objektiven sowie subjektiven Gegebenheiten andere waren, als sie es heute sind, gibt es doch auch heute die Notwendigkeit, sowohl auf nationaler, als auch auf internationaler Ebene die Koordinierung und Vernetzung voranzutreiben und dies nicht zuletzt deshalb, weil auch das kapitalistische System in ihrer gegenseitigen Kooperation in Bezug auf Repression insbesondere auf EU-Ebene und darüber hinaus längst die Grenzen eingerissen hat und gemeinsam gegen den Widerstand von unten nicht nur reagiert, sondern im präventiven Sinne agiert. Dabei sind alle Maßnahmen explizit dahingehend ausgerichtet, den Profit und die Herrschaftsverhältnisse zu sichern und auszubauen. Knast im Besonderen sowie Justiz im Allgemeinen haben im Kapitalismus eine klare Funktion. So dienen die repressiven Mittel dazu, zu verhindern, dass sich die Massen die vom System erzeugten Bedürfnisse eigenständig aneignen und nehmen was sie zum Leben benötigen. In diesem Sinne stellt die Justiz im Kapitalismus ein unverzichtbares Instrument zur Herrrschaftssicherung – also Klassenjustiz – dar. Die Knäste dienen allein diesem Zweck. Das kapitalistische System benutzt das Inhaftierungsmodell hauptsächlich dazu, zum einen die politischen Gefangenen zu neutralisieren, sie einzuschüchtern und zu brechen und zum anderen die sozialen Gefangenen unter dem Vorwand der „Resozialisierung“ zu bestrafen und in die Produktions- und Ertragskette wieder einzugliedern. Dabei ist die Ausbeutung der Arbeitskraft hier in der BRD seit langem ein Zwang für jeden Strafgefangenen. Die allmähliche Umsetzung von Knastmodellen, in denen die Gefangenen direkt und unter Zwang in diese Kette eingebunden werden, zeigen sich uns bereits seit vielen Jahren in den USA, wo ein Großteil der Knäste Privatunternehmen unterstehen und die Gefangenen als Zwangsarbeiter eingesetzt werden.
All diese Entwicklungen sowie die perspektivischen Möglichkeiten von Zusammenarbeit und Vernetzung müssen von uns als revolutionärer und radikaler Linken berücksichtigt werden. Der Knastkampf ist ein Klassenkampf und sollte somit fester Bestandteil unserer Theorie und Praxis sein.
So sollte die Solidarität mit den politischen Gefangenen als Teil der internationalen Klassensolidarität verstanden werden, der sich die Überwindung der Verhältnisse als perspektivisches Ziel setzt, die revolutionären Gefangenen als Teil der Bewegung draußen versteht, sie in die eigenen Kämpfe integriert und die politischen und sozialen Gefangenen in ihren Kämpfen unterstützt!
FREIHEIT FÜR ALLE SOZIALEN UND POLITISCHEN GEFANGENEN!
HOCH DIE INTERNATIONALE KLASSENSOLIDARITÄT!
Dieser Artikel ist der neusten Ausgabe des Gefangenen Infos eschienen.
Weiter Themen u.a.:
– Einige Richtigstellungen zu Christian Klar
– Aktuelles zu den §129b-Verfahren in Stammheim und dem §129-Prozess in Berlin
– Zu Lage der palästinensischen Gefangenen
– Bericht zum 7.Internationalen Symposium Gegen Isolation
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