Pressemitteilung: Die „Geständnisse“ im Stammheimer §129bVerfahren

Am Montag, den 20. Juli 2009 wurde das in Stuttgart-Stammheim laufende §129b-Verfahren gegen Mustafa Atalay, Ilhan Demirtas, Devrim Güler, Hasan Subasi und Ahmet Düzgün Yüksel in zwei Prozesse aufgetrennt. Die öffentlichen Berichte, dass diese Abtrennung auf „Geständnissen“ seitens der Angeklagten beruhen würde, verschleiern den gesamten Verlauf dieses politisch hoch brisanten Prozesses, da die Farce und die Brutalität dieses Verfahrens nicht zum Ausdruck kommen; geschweige denn – bewusst politisch motiviert oder durch fragwürdig durchgeführte jounalistische Recherchearbeit – verschwiegen werden.
Zum Hintergrund ist zu sagen: Seit dem 17. März 2008 läuft das Verfahren gegen die fünf Migranten, denen auf Basis des 2002 eingeführten §129b die „Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung“ vorgeworfen wird. Vorgeworfen wird ihnen konkret die Mitgliedschaft in der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei/Front), welche in der Türkei auch bewaffnet für eine sozialistische Revolution kämpft. Die Anklagepunkte beziehen sich auf das Sammeln von Spendengeldern, auf die Organisation von Picknicks und Veranstaltungen, wie auch auf die Organisation von einem Waffentransport. Basis der Anklage sind neben Akten und Aussagen aus der Türkei die Aussagen des Hauptbelastungszeugen Hüseyin Hiram. Dieser arbeitete sowohl für den türkischen Geheimdienst (MIT) als auch für den deutschen Verfassungsschutz und wurde bereits dafür verurteilt. Darüber hinaus leidet er unter Schizophrenie, was die Qualität seiner Aussagen erheblich beeinflusst.
Was ereignete sich aktuell?
Am 20. Juli erfolgte nun die Abtrennung des Prozesses in zwei §129b-Verfahren. Hintergrund waren die Einlassungen von drei der Angeklagten: dem herzkranken Mustafa Atalay, Ilhan Demirtas und Hasan Subasi, die sie auf Basis ausgehandelter Urteile gemacht haben. Devrim Güler und Ahmet Düzgün Yüksel machten keine Einlassungen, das Verfahren gegen sie läuft deswegen getrennt weiter.
Wie in einigen Medien lanciert aber wurde, sollen „Geständnisse“ den Grund für die Abtrennung der Verfahren der drei Angeklagten darstellen. Entgegengesetzt zu den gebrachten Meldungen belasten die Angeklagten in den bereits angesprochenen Einlassungen niemanden und distanzieren sich nicht von der kriminalisierten Organisation.
Der Fall von Mustafa Atalay schildert die Situation und den Beweisstand des Verfahrens eindrücklich und soll exemplarisch dafür dienen, uns die Umstände zu verdeutlichen: Mustafa Atalay, der über 15 Jahre in der Türkei bereits im Gefängnis saß und dort schwer gefoltert worden war, wurde im November 2006 nur zwei Wochen nach einer schwierigen Herzoperation aus einer Reha-Klinik heraus verhaftet und befindet sich seitdem in Einzel-Untersuchungshaft unter Isolationsbedingungen. Durch seinen angeschlagenen Gesundheitszustand, der bereits vor der Haft kritisch war und sich während dessen stetig verschlechterte, sowie dem Umstand geschuldet, dass der Senat sein Leben durch die dreimalige Ablehnung des Antrags auf Haftunfähigkeit und der fehlenden nötigen medizinischen Versorgung aufs Spiel setzte und weiterhin setzt, ließ man ihm – trotz der Tatsache, dass keine Beweise existieren – keine andere Wahl als die ausgehandelten Bedingungen zu akzeptieren. In seiner Einlassung bekannte er sich dazu „Sozialist zu sein und das Programm der DHKP-C zu kennen“ – wie es wohl auch die Generalbundesanwältin Becker-Klein kennen wird. Dafür soll er nun eine Strafe von fünf Jahren bekommen.
Ilhan Demirtas soll eine Strafe von dreieinhalb Jahren bekommen und Hasan Subasi soll mit zwei Jahren und 11 Monaten bestraft werden.
Der Umstand, dass die Angeklagten einen Großteil ihrer Strafe bereits abgeleistet haben, bedeutet dass Ilhan Demirtas und Hasan Subasi am Tag der Urteilsverkündung freigelassen werden und dass Mustafa Atalay im November aus der Haft entlassen wird und die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.
Zu diesen Absprachen kam es durch die seit Dezember 2008 stattfindenden Gespräche zwischen Bundesanwaltschaft, Senat und Verteidigung, in denen eine Abkürzung des Verfahrens erwirkt werden sollte.
Juristisch bedeutet das, dass mit einer Abtrennung der Verfahren, die eine Beschleunigung des gesamten Verfahrens darstellen, ein wichtiger Schritt in Richtung der Etablierung des §129b getan ist. Falls das Urteil dann auch in der Revision bestätigt werden würde, wäre der Paragraph durch.
Wir bringen an dieser Stelle erneut unseren Protest gegen die deutschen Anti-Terror-Gesetze §§129, 129a und 129b zum Ausdruck. Politisches Engagement in Form des Kampfes für soziale Gerechtigkeit und des Widerstandes gegen imperialistische Kriege, Ausbeutung und Unterdrückung sind kein Verbrechen, sondern legitim und notwendig.

Weg mit den §§129!
Freiheit für alle politischen Gefangenen!

Komitee gegen §§129
www.no129.info

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