Güler ZERE ist seit 14 Jahren in politischer Gefangenschaft. Sie befindet sich derzeit in der Gefangenenzelle des Balcali Krankenhauses der Medizinischen Fakultät an der Cukurova Universität in Adana, nachdem sie an Mundhöhlenkrebs erkrankte.
Aufgrund der Isolations- Politik in den türkischen Gefängnissen wurde Zere die Möglichkeit entzogen, die Krankheit frühzeitig zu erkennen und eine wirksame Behandlung durchzuführen.
Auch jetzt wird ihr keine ausreichende Behandlungsmöglichkeit zugesprochen. Sie befindet sich in Lebensgefahr. Der Vorstand der gerichtsmedizinischen Abteilung des Universitätskrankenhauses, in dem sie sich befindet, hat unter Beteiligung von Experten der Onkologie und der HNO-Abteilung zwei verschiedene Berichte angefertigt.
Diese Berichte wurden gemäß Art. 16/2 des Straf- und Vollzugsgesetzes der Nr. 5275 von der Staatsanwaltschaft Elbistan angefordert. Bis zur Verlegung Güler’s in das Krankenhaus war die Staatsanwaltschaft in Elbistan zuständig, weil sie sich dort in Haft befand.
Die Regelung besagt Folgendes: „… in anderen Krankheitsfällen wird der Strafvollzug in den, für Gefangene vorgesehenen Räumen offizieller Gesundheitseinrichtungen fortgesetzt. Aber auch in dieser Situation ist der Strafvollzug bis zur Genesung auszusetzen, wenn er für das Leben der/des Gefangenen eine sichere Bedrohung darstellt.“
Im ersten, von der Universitätsabteilung angefertigten Bericht heißt es, dass eine Behandlung von ZERE unter den gegebenen Haftbedingungen unmöglich ist. Im zweiten Bericht wird festgehalten, dass die Behandlung auch in der Gefangenenabteilung offizieller Gesundheitseinrichtungen undurchführbar ist. Beide Berichte legen offen, dass sich ZERE in Lebensgefahr befindet und der Vollzug ausgesetzt werden muss.
Die Staatsanwaltschaft stützte sich auf das Rundschreiben des Justizministeriums vom 01.01.2006 mit Nr. 21, welches sich auf die „Aussetzung des Strafvollzugs im Krankheitsfall“ bezieht und leitete diese Berichte an die 3. Expertenabteilung der gerichtsmedizinischen Institution in Istanbul weiter.
Im genannten Rundschreiben heißt es kurz gefasst: „…Im Falle, dass Berichte, die von der gerichtsmedizinischen Institution oder von den erwähnten Gesundheitseinrichtungen der Krankenhäuser angefertigt und von der gerichtsmedizinischen Institution bestätigt werden, Widersprüche in sich tragen oder dass diese keinen ausreichenden Nachweis erbringen, wird von der Generalversammlung der gerichtsmedizinischen Institution bei Angabe der Begründung, ein neuer Bericht angefordert…“
Mit diesem Rundschreiben sieht das Justizministerium vor, die medizinischen Auffassungen der Mitarbeiter/innen der medizinischen Fakultät, die alle Experten auf ihrem Gebiet sind, unter die Kontrolle der Mitarbeiter/innen gerichtsmedizinischen Institution zu stellen, welche bezahlte Angestellte des Justizministeriums sind und diesem strukturell völlig unterstehen. ZERE wurde für eine Untersuchung, die nur 5 Minuten dauerte, zu einer 28 Stunden langen Fahrt genötigt und zusammen mit dem Bericht zur gerichtsmedizinischen Institution überwiesen. In diesem Bericht wurde eine Aussetzung des Strafvollzugs nicht für notwendig erachtet.
Es kann hier weder von einer wissenschaftlichen Untersuchung die Rede sein, noch ist es im Hinblick auf den Ärzteberuf akzeptabel. Fachärzte der gerichtsmedizinischen Institution kontrollieren die Berichte von Vorsitzenden und Mitgliedern des Studienzweigs, von dem sie ihre persönliche Fachausbildung erhalten haben.
Zahlreiche Beispiele und Fälle haben gezeigt, dass diese Kontrolle in einem unakzeptablen Ausmaß zu parteilichen und politischen Entscheidungen führte, die zugunsten der Vollzugsleitung und der politischen Machthaber ausfielen. Letztendlich wurde die Institution aufgrund ihrer schwerwiegenden wissenschaftlichen und juristischen Fehler vom staatlichen Kontrollinstitut geprüft, welches vom Staatspräsidenten beauftragt wurde.
Der Gesundheitszustand von ZERE verschlechtert sich tagtäglich und es wird auf ihren Tod gewartet, während ihr die Möglichkeit einer effektiven Behandlung und moralischer Unterstützung, sowie die Rechte auf freie Ärztewahl und alternative Behandlungsmethoden genommen werden.
Das Justizministerium muss seine Fehlhaltung, die es mit dem Rundschreiben Nr. 21 einnimmt umgehend aufgeben und die Kontrolle der gerichtsmedizinischen Institution über die Berichte der Universitätseinrichtungen aufheben.
Diese falsche Auffassung entbehrt jeglicher juristischen und wissenschaftlichen Grundlage.
Der Strafvollzug muss gemäß Art.16/2 des Strafvollzugsgesetzes 5275 ausgesetzt und Güler ZERE muss unverzüglich freigelassen werden.
Wir rufen Euch auf, ihren Tod aufzuhalten und zu verhindern, dass Güler ZERE vor unseren Augen ermordet wird. Deshalb könnt ihr, wo auch immer ihr Euch befindet, die unten angefügten Kontaktdaten nutzen und ein Fax an das Justizministerium der Türkei schicken, bzw. dort anrufen und darauf hinweisen, wie dringend die Freilassung von Güler Zere ist. Ihr könnt außerdem gegen diese Gegebenheiten protestieren. Vor allem aber wäre es wichtig, Güler ZERE zu zeigen, dass ihr auf ihrer Seite steht, indem ihr einen Brief an sie schickt.
Wir rufen Euch alle auf, diesem Tod entgegen zu wirken.
Briefe zur Solidarität mit GÜLER ZERE:
(im Krankenhaus)
Güler ZERE
Çukurova Üniversitesi
Balcalı Araştırma Hastanesi
Mahkum Koğuşu
Adana
TÜRKEI (im Gefängnis) Güler ZERE Karataş Hapishanesi Adana TÜRKEI Proteste an: Justizministerium der Türkei 06669 KIZILAY/ANKARA TÜRKEI TEL: 0090 312 417 77 70 FAX: 0090 312 419 33 70 ************************************************************************** http://www.gulerzere.net Email: gulerzere.freiheit@gmail.com
DIE KREBSKRANKE GÜLER ZERE MUSS FREIGELASSEN WERDEN
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