Axel, Florian und Oliver, die drei Angeklagten im Berliner mg-Prozess, wurden am Freitag zu Haftstrafen in Höhe von drei bzw. dreieinhalb Jahren verurteilt. Jedem Prozessbeobachter ist spätestens mit der Urteilsverkündung klar geworden: Das war ein politischer Prozess.
Die militante gruppe (mg) sei eine der aktivsten und gefährlichsten Gruppen. Ausführlich malt Josef Hoch ein Schreckensbild der mg an die Wand, dass die versammelte Pressemeute Angst kriegen soll: Die militante gruppe wolle in klassenfeindlichen Kreisen Unruhe stiften und den Kommunismus einführen. Laut Selbstauskunft wolle die mg sogar „alle Verhältnisse umwerfen, in denen der Mensch ein erniedrigtes, ein geknechtetes, ein verlassenes, ein verächtliches Wesen ist”, zitierte Hoch stotternd mg bzw. K.M.
Die Verteidigung hätte die eindeutige Beweislage nicht akzeptiert und beispielsweise daktyloskopische Spuren in Zweifel gezogen. Dies ist die Retourkutsche Hochs auf das andauernde und hartnäckige Insistieren der Rechtsanwälte bei so vielen offenen Fragen.
Die Presse habe – laut Hoch – durch eine tendenziöse Berichterstattung vermittelt, mit dem Prozess sollen Antimilitaristen verurteilt werden. Aber antimilitaristische Ziele der Angeklagten erschließen sich für ihn nicht. Ein Bezug auf das Widerstandsrecht im Grundgesetz scheine ihm ganz abwegig. Eine solche Presseschelte ist ungewöhnlich für ein Richter, aber das gilt nun mal nicht bei einem Sondergericht wie es der 1. Strafsenat des Berliner Kammergerichts nun mal ist.
Hoch sieht keine Probleme in den beschränkten Aussagegenehmigungen von Zeugen des BKA, LKA und des VS. Außerdem bescheinigte er dem BKA in freundlichem Ton, dass seine Beteiligung an der Militanzdebatte unter anderem mit dem Beitrag von „Die zwei aus der Muppetshow” nicht zu beanstanden war. Lediglich der Umgang damit, „die fehlende Dokumentation in den Akten” habe „ein denkbar schlechtes Licht auf die Ermittler” geworfen. Nur dem Insistieren der Verteidigung ist zu verdanken, dass dies öffentlich bekannt wurde. Dass der Verfassungsschutz (VS) das Verfahren gesteuert habe nannte Hoch eine „Verschwörungstheorie”.
Weiteres aus Hochs Urteilsbegründung: Die Angeklagten seien spätestens ab 2005 bzw. 2006 Mitglieder der mg gewesen. Ob sie an irgendeiner Tat der militanten gruppe vor Juli 2007 beteiligt waren, könne er nicht sagen. Die im Juni 2009 erschienene 161. Ausgabe der Zeitschrift radikal habe einen durchsichtigen Zweck verfolgt: Die Entlastung der Angeklagten. Dem Inhalt wolle der Senat keinen Glauben schenken. Die Schockstarre der mg nach der Festnahme der drei Angeklagten im Sommer 2007 sei ein wichtiges Indiz für die Mitgliedschaft der drei in der militanten gruppe. Außerdem bezog er sich auf DNA-Spuren, ein Minihandbuch für Militante, aufgefundene Broschüren, CDs und Fotos.
Das Urteil soll auch abschreckende Wirkung haben, schloß Josef Hoch die Urteilsbegründung. Linksextremistische Brandstiftung sei „fast alltäglich geworden”. Deshalb sei von Rechtswegen ein so hohes Urteil zur Abschreckung geboten.
Vor dem Gericht gab es eine Kundgebung mit antimilitaristischen Redebeiträgen unter anderem zum Rüstungskonzern MAN. Unverhältnismäßige Vorkontrollen gingen der Kundgebung voraus. Die Musik von draußen war im Hochsicherheitssaal 700 gut zu vernehmen.
Die drei Verurteilten sind nach wie vor in Freiheit. Erst wenn das Urteil rechtskräftig wird – und das wird noch bis 2010 dauern – müssen sie ihre Haft in Berlin-Tegel antreten.