Seit Januar 2009 findet vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf der Prozess gegen Faruk E. statt. Der 54jährige ist nach §§ 129 a und b StGB angeklagt. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, Mitglied der DHKP-C gewesen zu sein. Die Zielrichtung des § 129 b besteht darin, in Deutschland eine Mitgliedschaft, Unterstützung und Werbung für als terroristisch angesehene Organisationen außerhalb des Landes zu kriminalisieren. Die Anklage stützt ihre Behauptungen zum Teil auf Beweismaterial aus der Türkei, auch auf Geständnisse, die durch Folter zustande gekommen sind.
Seit Monaten werden die Verhandlungen regelmäßig von Katrin W. beobachtet. Im August beantragte Katrin eine Erlaubnis Faruk E. im Gefängnis zu besuchen. Der Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, sie wäre durch ungebührliches Verhalten im Gerichtssaal aufgefallen. Am 27.5.09 riefen etliche Zuschauer u.a. Katrin beim Verlassen des Gerichtssaales nach der Verhandlung „Freiheit für Faruk“. Neun von ihnen wurden daraufhin mehrere Stunden im Gerichtskeller festgehalten, wo es zu gewalttätigen Übergriffen durch Justiz- und Polizeibeamte kam. Anschließend wurde gegen die Besucher/innen ein Ordnungsgeld von 100 € verhängt.
In dem Ablehnungsbeschluss für die Besuchserlaubnis unterstellt das Gericht, dass Katrin W., trotz Trennscheibe und optische und akustische Überwachung des Angeklagten, einen Besuch zur verdeckten Nachrichtenübermittlung nutzen könnte. Staatsanwalt Heise geht sogar so weit zu behaupten, dass sie „uneingeschränkt mit dem Angeklagten und der ihm zur Last gelegten Tätigkeit für die DHKP-C sympathisiert“.
Dies ist eine Ungeheuerlichkeit. Prozesse wie dieser brauchen Öffentlichkeit und politische Gefangene unsere Unterstützung. Das Besuchsverbot gegen Katrin W. muss aufgehoben werden. Ein Freiheitsruf rechtfertigt in keiner Weise solche Maßnahmen und Unterstellungen. Damit sollen lediglich Zuschauer/innen eingeschüchtert werden.
Rote Hilfe Ortsgruppe Düsseldorf/Neuss
15.11.2009