Betreff: Buback – Geschichtsrevisionismus – Ein Täter bleibt ein Täter

entnommen von www.political-prisoners.net

Gestern (01.12.2009), bei der Premiere des Theaterstückes „Buback“ haben wir folgendes Flugblatt verteilt. Seit dem 30. Jahrestag des „deutschen Herbsts“ sind wir hier einem medialen Terror ausgesetzt, der revolutionären Widerstand und die Geschichte der Guerilla völlig demontieren und entsorgen will. Die Geschichte der RAF wird in die Nähe des Geheimdienstes gestellt, pathologisiert oder dämonisiert. Sie wollen damit jegliche mobilisierende Kraft des revolutionären Widerstandes im Keim ersticken. In dieser Kampagne spielt Bubacks Sohn eine große Rolle: er tritt quasi in die Fußstapfen seines Vaters und ermittelt als Hobbybawist. Flankiert von den Medien werden die Exgefangene aus der RAF frontal mit neuen Verfahren und Verhaftungen bedroht. Dies ist auch ein Angriff auf unsere eigene Geschichte und zielt auf heutigen und zukünftigen Organisationsprozesse einer revolutionären Linken. Für eine linke Geschichtsschreibung!
Geschichte wird gemacht es geht voran!

Solidarität mit den von Verfahren und Knast bedrohten GenossInnen!

Wer war Siegfried Buback?
Das Theaterstück „Buback“ das heute, am 26.10.2009, Premiere in der Brotfabrik in Frankfurt am Main hat, setzt sich mit den Bemühungen des Sohnes von Siegfried Buback auseinander, welcher vorgibt Klarheit über die Tötung seines Vaters schaffen zu wollen. Tatsächlich bedient er das Verfolgungs- und Racheinteresse der Bundesanwaltschaft, das darin besteht, neue Verfahren gegen ehemalige Gefangene aus der RAF führen zu können und/oder wie bei Verena Becker geschehen, sie wieder einzuknasten. Viele dieser Gefangene haben unter verschärften Haftbedingungen (teilweise jahrelange Isolationshaft) mehrere Jahrzehnte im Gefängnis gesessen!
Der Täter Siegfried Buback spielt in dieser Auseinandersetzung keine Rolle. Die Geschichte des Widerstands und des bewaffneten Kampfes in der BRD soll umgedreht werden.
Siegfried Buback war ein Täter. Als Generalbundesanwalt leitete er die oberste Strafverfolgungsbehörde der BRD, die Schaltstelle zwischen politischer Justiz und den Geheimdiensten.
Unter Bubacks Regie wurde Holger Meins am 9.11.1974 durch systematische Unterernährung und bewusste Manipulation des Transportzeitpunkts von Wittlich nach Stammheim gezielt getötet. Das Kalkül der Bundesanwaltschaft war, durch den Tod eines Gefangenen aus der RAF den kollektiven Hungerstreik der Gefangenen gegen die Vernichtungshaft zu brechen.
Es war der heutige Grünenpolitiker von Plottnitz, damals Anwalt, der aufgrund der offensichtlichen Aktenlage ein Verfahren wegen Mordes, bzw. Totschlags gegen Buback und andere anstrengte.
In der Verantwortung von Buback lag auch der Tod von Siegfried Hausner, der an der Besetzung der deutschen Botschaft in Stockholm 1975 beteiligt war und der ein maßgeblicher Zeuge für die Sprengung der Botschaft durch westdeutsche MEKEinheiten (Mobile Einsatzkommandos) hätte sein können. Siegfried Hausner wurde bei der Sprengung und Erstürmung durch das MEK schwer verletzt. Während er unter der ausschließlichen Verfügungsgewalt der Bundesanwaltschaft und des BKA stand, wurde seine Auslieferung in die BRD und der lebensgefährliche Transport in das Gefängnis von Stuttgart-Stammheim durchgeführt, was seinen sicheren Tod bedeutete: Siegfried Hausner war halbverbrannt und hatte einen Schädelbruch. Ein schwedischer Mediziner bezeichnete die Verlegung als „reines Todesurteil“.
Unter Bubacks Regie wurde versucht, Ulrike Meinhof durch einen neurochirurgischen Eingriff zu kretinisieren, um sie anschließend im Stammheimer Prozess vorzuführen und den bewaffneten Widerstand als krank zu denunzieren. Als dies durch den öffentlichen Druck verhindert wurde, wurde eine endgültige Lösung gefunden: Am 9.5.1976 wurde Ulrike Meinhof tot in ihrer Zelle aufgefunden.
Die im SS-Sicherdienst und der Nazi-Zeit ausgebildeten oder in dieser Tradition stehende Repressionsstruktur des BKA, der BAW und der Staatsschutzsenate bei den Oberlandesgerichten hatte Kenntnis davon, wie Staatsterror ausgeübt wird. Buback wurde nach seinem Jura-Examen 1941 NSDAP-Mitglied, ging danach zur Wehrmacht und wurde 1947 aus der Kriegsgefangenschaft entlassen. Im Jahr 1950 begann er zunächst als Assessor in Niedersachsen zu arbeiten, um 1952 zum Gerichtsassessor und ein Jahr später, 1953, zum Staatsanwalt erhoben zu werden. Schließlich folgte 1959 seine Berufung in die Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe. In diese Zeit fällt die Spiegel-Affäre 1962 Hierbei ging es um das Grundrecht auf Pressefreiheit: Buback war hier federführend:
Nach Einholen eines Gutachtens beim Bundesverteidigungsministerium durch die Bundesanwaltschaft – die Ermittlungen leitete Siegfried Buback – erließ der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof am 23. Oktober die gewünschten Haftbefehle und Durchsuchungsanordnungen für mehrere Spiegel-Redakteure.
1963 wurde er zunächst zum Oberstaatsanwalt, dann zum Bundesanwalt (1971) berufen und schließlich am 1.5.1974 zum Generalbundesanwalt ernannt. Buback kam es auf seine Effizienz als Staatsschützer an. Dabei baute er auf die Abschreckungskraft seiner konkreten Maßnahmen: Abhören, illegale Observation, finanzielle Erpressung der Klientel, Durchsuchungen, Schnüffelei, Verhaftungen; die Vernichtungsstrategie gegen die Gefangenen aus den bewaffneten Kämpfen mit Ausschaltung der Verteidigung und Manipulation der Medien.
BAW und BAW (Buback und Herold, damals Leiter des BKAs) arbeiteten intensiv zusammen bei der Beeinflussung der öffentlichen Meinung zur Vorbereitung auf bestimmte noch zu treffende Maßnahmen und Gesetze. Dies wurde vom damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback als „offensive Information“ bezeichnet: „es komme darauf an, wie, wann und welche Informationen weitergegeben würden…“ (FAZ vom 22.2.1975) Am 6.5.1975 forderte er in der Fernsehsendung „Kennzeichen D“ sogar, dass „…Journalisten sich darauf beschränken, Mittler zwischen Polizei, Staatsanwalt und Bevölkerung zu sein“.
Buback und Herold – eine Frontsoldatenkameradschaft; die Front war die RAF. Zur Verschmelzung der Arbeit der BAW und des BKA sagte Buback in einem Spiegel-Interview 1976: „Zwischen Herold und mir funktioniert die Zusammenarbeit reibungslos. Da brauchen wir keine Zuständigkeitsregelungen. Staatsschutz lebt davon, dass er von Leuten wahrgenommen wird, die sich dafür engagieren. Und Leute, die sich dafür engagieren, wie Herold und ich, die finden immer einen Weg.“
Unter Buback wurde die Lex raf eingeführt, die u.a. die Mehrfachverteidigung verbot. Im Verfahren gegen Gefangene aus der RAF 1975 in Stuttgart-Stammheim wurden alle drei Anwälte von Andreas Baader (Ströbele, Groenewold und Croissant) noch vor Prozessbeginn rausgeworfen; eine Verteidigung war damit verunmöglicht. Der Kriminalisierung von Verteidigern war Tür und Tor geöffnet.
Siegfried Buback war kein „begnadeter Ermittler“, wie sein Sohn zu suggerieren versucht. Er ging ehrlicher mit sich und seiner Arbeit um und brachte es 1975 auf den Punkt: „Ich habe den Krieg überstanden. Dies ist ein Krieg mit anderen Mitteln“. Er meinte seinen Vernichtungskrieg gegen die RAF und insbesondere gegen die Gefangenen aus der RAF.
Wenn heute der Sohn von Siegfried Buback mittels des Lügenbarons Boock wissen will, wer seinen Vater erschossen hat, dann muss er sich daran erinnern lassen, dass die Bundesanwaltschaft und gerade auch sein Vater den §129 a durchgesetzt haben. Dieser 1976 neu eingeführte politische Paragraf zielte auf die Kriminalisierung der linken Organisierungsprozesse: Er erlaubt das Ermitteln und Bestrafen, ohne konkrete Tatbeiträge nachweisen zu müssen.
Die politische Justiz und das BKA haben sich in einem Krieg begriffen; da ging es um Vernichtung und nicht um Aufklärung von Straftaten.
Siegfried Buback bleibt ein Täter, auch wenn er heute nur noch als „Opfer“ dargestellt wird.

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