Freispruch für das Gefangenen Info

Prozessbericht von der Berufungsverhandlung am 11. Oktober 2010

Am 11. Oktober 2010 fand um 13.30 Uhr vor dem Landgericht Berlin der Berufungsprozess gegen das „Gefangenen Info“ statt. Die Zeitung existiert seit 21 Jahren und hat bereits zahlreiche staatliche Angriffe gegen die Pressefreiheit überstanden.

Im April 2010 wurde der presserechtlich Verantwortliche des Gefangenen Infos zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 800 Euro verurteilt. Er ist laut Gericht für die Veröffentlichung eines Artikels im Gefangenen Info Nr. 348 verantwortlich, welcher über die zynische Bemerkung bei der Verhängung der Beugehaft durch einen Richter in einem Düsseldorfer §129b Prozess gegenüber einem durch Folter erblindeten türkische Zeugen berichtete.

Um 13.00 fand vor dem Gerichtsgebäude eine Kundgebung statt. Es wurde ein Transparent mit dem Karl Marx Zitat „Die Waffe der Kritik kann allerdings die Kritik der Waffen nicht ersetzen“ gezeigt.

Den Berufungsprozess besuchten 20 teilweise internationale ProzessbeobachterInnen, darunter Vertreter des Netzwerkes Freiheit für alle politischen Gefangenen, des Komitees für Grundrechte und Demokratie, der Roten Hilfe Magdeburg, der GenossInnen für den Aufbau der Roten Hilfe in Italien und des Tayad Komitees.

Im Vorfeld des Prozesses veröffentlichten verschiedene politische Gefangene wie Thomas Meyer Falk, Nurhan Erdem, Faruk Ereren sowie die Bundestagsabgeordnete der Linkspartei Ulla Jelpke Erklärungen zum Prozess, in denen sie einen Freispruch forderten.

Zu Beginn der Verhandlung stellte der Verteidiger als erstes fest, dass der fragliche Artikel nicht vom presserechtlich Verantwortlichen des Gefangenen Infos, sondern von ProzessbeobachterInnen der Roten Hilfe-Ortsgruppe Mönchengladbach-Neuss- Düsseldorf verfasst wurde.

Der Angeklagte Wolfgang Lettow trug danach eine Prozesserklärung vor. Daraufhin verlas die Richterin die bisher abgegebenen Zeugenaussagen verschiedener Mitglieder des Oberlandesgerichtes Düsseldorf, welche sich alle nicht an die zynische Wortwahl der Bemerkung des Düsseldorfer Richters erinnern wollten. Sogar die Berliner Richterin fragte sich daraufhin was er denn dann gesagt habe, denn das es sehr zynisch war, schien ihr nach Akteneinsicht durchaus glaubhaft zu sein.

Nun gab die Verteidigung zwei Beweisanträge ab, in welchen sie einerseits forderte, den Rechtsanwalt W. Weckmüller als Zeugen zu laden, welcher in Düsseldorf anwesend war und sich noch genau an die zynischen Umstände des Richterspruches erinnert. Andererseits beantragte sie durch einen weiteren Beweisantrag beim Urteil in Betracht zu ziehen, dass der fragliche Düsseldorfer Richter für ähnliche, häufig auch rassistische Zusätze in Urteilsbegründungen bekannt ist. (Er spricht z.B. bei Urteilen gegen arabisch stämmige Angeklagte gern von „Märchen aus 1001 Nacht“ oder „dreisten Lügen“)
Das Magazin Focus bezeichnete ihn in einem Artikel als „Richter Tacheles“.

Nach einer 10-minütigen Pause und dem Hinweis der Richterin, die Beweisanträge doch lieber als Hilfsbeweisanträge zu betrachten, da sie zu einem Freispruch neige, gaben Verteidigung und Staatsanwaltschaft ihre Plädoyers ab. Die Verteidigung betonte neben der Tatsache des zynischen Spruches die Relevanz der Pressefreiheit und stellte dar, warum der presserechtliche Verantwortliche des Gefangenen Infos bei glaubhaftem Inhalt gar nicht die Aufgabe haben kann, jedes Zitat der Artikel auf ihren genauen Wortlaut zu überprüfen.

Der Staatsanwalt gab nur eine sehr kurze Erklärung ab und meinte dabei, der Abdruck des Artikels wäre doch vorsätzlich der Tatsache geschehen, dass der Angeklagte die Veröffentlichung einer, wie er meinte, Unwahrheit billigend in Kauf genommen habe.

Nach einer weiteren Pause verkündete die Richterin den Freispruch des Angeklagten und begründete ihn damit, dass sie davon ausgehe, dass ein Spruch ähnlich des Dokumentierten gefallen ist und das es nicht die Aufgabe des Angeklagten gewesen sei, beim Richter nachzufragen, ob der ihn denn wirklich zynisch gemeint habe.

Links zu den Soliadressen:
Solierklärung der Roten Hilfe International
http://political-prisoners.net/home.php?id=1441〈=de&action=news
Solierklärung der GenossInnen für den Aufbau der Roten Hilfe in Italien
http://political-prisoners.net/home.php?id=1444〈=de&action=news
Solierklärung des Gefangenen Faruk Ereren
http://political-prisoners.net/home.php?id=1432〈=de&action=news
Solierklärung von Ulla Jelpke
http://political-prisoners.net/home.php?id=1433〈=de&action=news
Solierklärung von Thomas Meyer Falk
http://political-prisoners.net/home.php?id=1408〈=de&action=news

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