USA: Hoffen auf neuen Prozeß

Auf Anordnung des US Supreme Court erneute Anhörung im Fall von Mumia Abu-Jamal. Mögliche Szenarien nach einem Urteil des Bundesberufungsgerichts
Von Dave Lindorff, junge Welt 08.12.2010

Mit Blick auf den internationalen Tag der Menschenrechte am 10.Dezember und einer für Samstag angekündigten Demonstration in Berlin für die Abschaffung der Todesstrafe weltweit und für die Freilassung Mumia Abu-Jamals veröffentlicht junge Welt einen Prozeßbericht von Dave Lindorff. Der Artikel erschien zuerst im Internetportal Counterpunch und ist gekürzt.

Am 9. November 2010 fand eine weitere Gerichtsanhörung im Fall des Mordverfahrens gegen den aus Philadelphia stammenden Journalisten Mumia Abu-Jamal statt, das sich nun schon fast dreißig Jahre hinzieht. Abu-Jamal hat die vergangenen 27 Jahre in einer winzigen Zelle im Todestrakt Pennsylvanias verbracht, von wo aus er gegen sein Todesurteil und eine konzertierte Kampagne der US-Polizeigewerkschaft Fraternal Order of Police (FOP) kämpft, die seine Hinrichtung fordert. Bei der Anhörung befaßte sich das dreiköpfige Richtergremium eines Bundesberufungsgerichts auf Anordnung des US Supreme Court erneut mit seiner Entscheidung vom 27. März 2008, das Todesurteil gegen Abu-Jamal aufzuheben [siehe auch jW vom 11. November 2010].
Die drei Richter – der von Ronald Reagan ernannte Anthony Scirica, der von George Bush Senior ernannte Robert Cowen und der von Bill Clinton ernannte Thomas Ambro – hatten vor zweieinhalb Jahren den Beschluß eines Richters an einem unmittelbar untergeordneten Gericht, Bundesrichter William Yohn Jr., bestätigt, nach dem der Geschworenenjury in Abu-Jamals Verfahren von 1982 für die Beurteilung des Strafmaßes nur ein höchst ungenaues und verwirrendes Formular und fehlerhafte Anweisungen des Richters zur Verfügung standen.

Nach Auffassung des Gerichts hatten diese verwirrenden Anleitungen die Geschworenen möglicherweise zu der irrigen Annahme verleitet, zur Berücksichtigung eines gegen ein Todesurteil sprechenden mildernden Umstandes müßten alle zwölf Geschworenen sich über diesen Umstand einig sein. Tatsächlich müssen nur strafverschärfende, für ein Todesurteil sprechende Umstände von allen Mitgliedern der Jury einstimmig für gültig erachtet werden.

Zwischensieg
Das Urteil von 2008 wurde von vielen als bedeutender Sieg für Abu-Jamal und seinen Anwalt Robert R. Bryan angesehen, da es bedeutete, daß er entweder nicht hingerichtet und statt dessen eine lebenslange Haftstrafe ohne Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung verbüßen würde, oder daß der Bezirksstaatsanwalt Philadelphias ein neues Verfahren über das Strafmaß beantragen müßte, bei dem eine neue Jury sich Argumente für oder gegen die Verhängung eines neuen Todesurteils anhören würde.

Im Januar 2010 fügte der US Supreme Court dem Fall jedoch mit seinem Urteil zum Mordfall Frank Spisaks in Ohio noch eine weitere Wendung hinzu. Spisak ist ein Neonazi, der für den Mord an willkürlich ausgewählten Juden und Schwarzen zum Tod verurteilt wurde und bei seinem Verfahren ein Hitlerbärtchen getragen hatte, und der Supreme Court befand, daß die Aufhebung seines Todesurteils durch ein niedrigeres Gericht ein Irrtum war. In Spisaks Fall war es ebenso wie in dem Abu-Jamals um die potentiell irreführenden Formulierungen auf dem Juryformular und in den Anweisungen des Richters an die Jury gegangen.

Der US Supreme Court, der zum Zeitpunkt seiner Spisak-Entscheidung auch über eine Berufung der Staatsanwaltschaft Philadelphias gegen die Entscheidung des Dritten Bundesberufungsgerichts in Abu-Jamals Fall vom März 2008 zu befinden hatte, sandte letzteren Fall daraufhin zurück an das Berufungsgericht und wies die Richter Scirica, Cowen und Ambro an, ihre Entscheidung im Fall Abu-Jamal im Lichte der Supreme-Court-Entscheidung im Spisak-Fall noch einmal zu überprüfen.
Bei der eine Stunde währenden Anhörung am 9. November 2010 versuchte der Stellvertretende Bezirksstaatsanwalt Hugh Burns, dem Gericht klarzumachen, daß die Juryanweisungen und das Juryformular in Abu-Jamals Fall »beinah identisch« mit denen im Fall Spisaks seien. Demgegenüber führte Abu-Jamals Anwältin Judith Ritter – Jura-Professorin an der Widener University – ins Feld, die Probleme mit den richterlichen Anweisungen und dem Juryformular in Abu-Jamals Fall seien »grundlegend verschieden« von denen im Fall Spisaks.

Nach ihren anfänglichen Bemerkungen und in ihren Fragen zu urteilen, schienen die drei Richter der Auffassung der Verteidigung zuzuneigen. So fragte Richter Cowen während des Vortrags von Staatsanwalt Burns: »Unterscheidet sich das Juryformular bei Spisak nicht sehr wesentlich von dem Formular in unserem Fall? Ich habe sechs Unterschiede gefunden.« Und zu einem späteren Zeitpunkt während der Anhörung sagte er: »Ist es nicht so, daß diese Fälle nicht nur graduell, sondern auch qualitativ verschieden sind?«

Juryanweisung
Richter Ambro erinnerte daran, daß Richter Albert Sabo den Geschworenen im Abu-Jamal-Fall gesagt hatte: »Und erinnern Sie sich daran, daß Ihr Urteil einstimmig sein muß.« Und er kommentierte: »Das ist eine Anweisung, die für alle hier anstehenden Fragen von Bedeutung ist.« Sowohl Ambro als auch Cowen erklärten, der Spisak-Jury sei nie gesagt worden, ihre Entscheidung [in Sachen mildernder Umstände] müsse einstimmig sein, während das Wort »einstimmig« im Fall Abu-Jamals sowohl in den Anweisungen des Richters als auch im Juryformular zu dieser Frage wiederholt verwendet worden sei.

Burns versuchte, dem entgegenzuhalten, im Spisak-Fall sei zwar das Wort »einstimmig« nicht verwendet worden, die Jury sei aber hier dennoch als untrennbare Einheit angesprochen worden, und dies habe zumindest darauf hingedeutet, daß zur Findung eines mildernden Umstandes für den Angeklagten Einstimmigkeit erforderlich war.

Abu-Jamals Verteidigerin Ritter konzentrierte sich in ihrem Vortrag auf die Unterschiede zwischen den Fällen Spisaks und Abu-Jamals und sagte: »Bei Spisak finden wir keine Anweisungen an die Jury zur Frage der mildernden Umstände, die die Jury irregeleitet haben könnten. Im Fall Abu-Jamals sieht das anders aus. Sehen Sie sich Punkt 2 seines Juryformulars an. Es beginnt mit den Worten ›Wir, die Geschworenen, befinden einstimmig…‹«

Während es nicht leicht war, die Position des Vorsitzenden Richters Scirica auszumachen, schienen zumindest die Richter Cowen und Ambro von den Argumenten von Staatsanwalt Burns nicht überzeugt zu sein: »Sie haben Frau Ritters Argumente nicht widerlegt«, meinte Cowen. »Sie hat auf einige Unterschiede zwischen den Formularen (bei Abu-Jamal und Spisak) hingewiesen, die wichtig sind.« Und Richter Ambro fügte hinzu: »So kam zum Beispiel das Wort ›einstimmig‹ im Fall Spisak nicht zur Anwendung.« Und Richter Cowen ergänzte: »In unserem Fall wurde das Wort ›einstimmig‹ wieder und wieder verwendet, und das in nächster Nähe zu den Punkten, wo es um mildernde Umstände geht.«

Natürlich wird die Staatsanwaltschaft Philadelphias auch dann, wenn das dreiköpfige Richtergremium seine Entscheidung von 2008 bestätigen sollte, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erneut den US Supreme Court anrufen, wo dann dieselben fünf Richter, die erst gegen Spisak entschieden und dann den Fall Abu-Jamals zurück an das 3.Berufungsgericht zurückverwiesen haben, durchaus auch gegen dieses entscheiden könnten. In diesem Fall träte das Todesurteil gegen Abu-Jamal endgültig in Kraft.

Beweismaterial
Wenn der Supreme Court einer Entscheidung des Dritten Berufungsgerichts zugunsten Abu-Jamals zustimmen oder schlicht beschließen sollte, nicht erneut über den Fall zu beraten und die Entscheidung des unteren Gerichts so stehen zu lassen, müßte die Anklage darüber entscheiden, ob sie sich mit einem »Lebenslänglich« für Abu-Jamal zufriedengibt oder ein neues Verfahren über das Strafmaß beantragt, das dann wieder vor einem Gericht auf Staatsebene stattfinden würde.

Tatsächlich hofft die Verteidigung auf einen erneuten Prozeß über das Strafmaß, da dies Abu-Jamal zumindest die Möglichkeit bieten würde, neues Beweismaterial in Bezug auf die Frage einzuführen, wie genau der Polizeibeamte Faulkner starb. So hat zum Beispiel die Anklage immer nachdrücklich auf die Aussage zweier Zeugen, der Prostituierten Cynthia White und des Taxifahrers Robert Chobert, verwiesen, die beide die Erschießung Faulkners als »Hinrichtung« beschrieben, bei der Abu-Jamal direkt über dem bereits am Boden liegenden Polizisten gestanden und wiederholt aus nächster Nähe auf ihn geschossen habe. Das Problem mit dieser Tatversion ist, daß Faulkner nur von einer einzigen Kugel- der, die mitten in seine Stirn eindrang- getroffen wurde, andererseits aber auf den Fotos vom Tatort keinerlei Kugelspuren auf dem Bürgersteig, auf dem Faulkner sterbend aufgefunden wurde, zu sehen sind, und daß auch in den Polizeiberichten über den Tatort nirgends von solchen die Rede ist.

Übersetzung: Michael Schiffmann

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