Das neue Gefangenen Info ist erschienen

§129b bedeutet „Kollaboration mit reaktionären Regimes“
Urteile, Haftstrafen und Isolationshaft gegen die migrantische Linke
Mit den Urteilen am 16. Dezember 2010 gegen Nurhan Erdem, Cengiz Oban und gegen Ahmet Istanbullu endet somit nach dem Stammheimer §129b-Prozess das zweite „DHKP-C-Verfahren“ und bringt erwartungsgemäß langjährige Haftstrafen mit sich. Nurhan Erdem wird wegen „Rädelsführerschaft in der DHKP-C“ zu 7 Jahren und 9 Monaten, Cengiz Oban zu 5 Jahren und 6 Monaten und Ahmet Istanbullu zu 3 Jahren verurteilt. Ahmet Istanbullu befindet sich allerdings mittlerweile auf freiem Fuß.
Der Prozess gegen Faruk Ereren, der ebenfalls wegen „Mitgliedschaft in der DHKP-C“ angeklagt und weiterhin von der Auslieferung an die Türkei bedroht ist, jährt sich am 15. Januar diesen Jahres zum zweiten Mal. Außerdem steht ein weiterer „DHKP-C-Prozess“ gegen die Gefangenen Sadi Özpolat und Ünal Kaplan Düzyar an.
Der ungebrochene Verfolgungswille
Das Verfahren gegen Nurhan, Cengiz und Ahmet dauerte im Vergleich zu den übrigen DHKP-C Verfahren recht kurz. Der Mammutprozess in Stammheim, der am 17. März 2008 begann gegen Ahmet Düzgün Yüksel, Mustafa Atalay, Hasan Subasi, Devrim Güler und Ilhan Demirtas begann, hatte ganze 28 Monate gedauert und der Prozess gegen Faruk Ereren in Düsseldorf jährte sich am 15. Januar zum zweiten Mal! Zu der enormen Länge der Prozesse kommen natürlich die Haftbedingungen erschwerend hinzu.
Selbst für Laien ist der Charakter der sogenannten „Terrorismus-Prozesse“ unverkennbar; so werden politische AktivistInnen aufgrund ihrer Tätigkeiten für die legal tätige Anatolische Föderation mit Hilfe von Konstrukten zu „Mitgliedern terroristischer Organisationen“ erklärt und reaktionären Regimes wie der Türkei Unterstützung entgegengebracht.
Dasselbe Konstrukt „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ wird z.B. auch gegen baskische oder kurdische BasisaktivistInnen angewandt, die dann als angebliche ETA- oder PKK-Gruppe verfolgt werden. Abgesehen davon, das Mitgliedern aus unbewaffneten Zusammenhängen selbständiges Agieren von der herrschenden Klasse abgesprochen wird, hat das alles Ähnlichkeiten mit dem „vier-Ebenen-Konstrukt“ der BRD vor über 20 Jahren. Denn damals wurden Gefangene, Widerstand und Solidaritätszusammenhänge als Teil der Gesamt-RAF gesehen und teilweise mit bis zu 10 Jahren Knast verurteilt.
Es ist auch bezeichnend, dass z.B. der Einsatz gegen die Isolationshaft in türkischen Gefängnissen mit Isolationshaft in der BRD geahndet wird. Darauf wies Cengiz Oban auch in seiner Schlusserklärung hin und beschrieb, wie sehr die Haft ihn und auch andere belastete. Er erklärte dazu, dass die Freiheit das wichtigste Gut sei, das der Mensch besitzen könne.
Auch Nurhan Erdem verlas eine Erklärung, in der sie die Aktivitäten der Anatolischen Föderation schilderte, dessen Vorsitzende sie war. Sie sprach über die Entstehung der §§129a und -b, über die Türkei und die dort täglich stattfindende Isolation und die Folter. Sie bezeichnete das Verfahren als undemokratisch und entlarvte die sogenannten Beweise als unzulässig und gefälscht. Abschließend zitierte sie Fidel Castro mit den Worten: „Die Geschichte wird mich freisprechen.“
Viele Menschen waren anwesend, als Nurhan ihre Erklärung verlas. Sie spendeten ihr Beifall. Das Gericht unter dem Vorsitzenden Breidling reagierte darauf mit Ausschluss aus dem Prozess. Beim Verlassen wurden Slogans wie „Isohaft ist Folter, Isohaft ist Mord“ und „Freiheit für alle politischen Gefangenen“ gerufen.
Im Urteil verdeutlicht sich der ungebrochene Verfolgungswille des BRD-Staates gegen linke migrantische Organisationen. Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer noch höhere Strafen gefordert, wonach sie Nurhan sogar 10 Jahre einsperren lassen wollte.
Nachdem mit den Präzedenz-Urteilen in Stuttgart-Stammheim der Weg für die weitere und schärfere Kriminalisierung geebnet wurde, ist mit dem jetzigen Urteil ein weiterer Schritt zur Etablierung des §129b als Instrument zur Bekämpfung von linken Organisationen gegangen worden.
Isolationsfolter ist ein Meister aus der BRD
Die Isolationsfolter gegen die Gefangenen aus den §129b-Prozessen setzt sich ununterbrochen und unvermindert fort. Die Haftbedingungen, die vergleichbar mit jenen gegen die Gefangenen aus der RAF sind, stellen ein wichtiges und ergänzendes Mittel für den Staat dar, die politischen Gefangenen sowohl psychisch als auch physisch anzugreifen. So ist Faruk Ereren weiterhin isoliert, obwohl ihm selbst die Justiz aufgrund seiner schweren Erkrankung Umschluss mit anderen Gefangenen zugebilligt hat. Der Prozess gegen ihn zieht sich in die Länge und die Androhungen, ihn an die Türkei auszuliefern, sind weiterhin aktuell. Bei Ünal Kaplan Düzyar, der im Februar 2010 verhaftet wurde, dauert die deutschsprachige Post über sechs bis acht Wochen. Türkische Korrespondenz dauert in der Regel noch länger. Ünal ist neben den Zensur- auch rigiden Isolationsbedingungen ausgesetzt.
Sadi Özpolat wurde auf Betreiben der Bundesanwaltschaft letztes Jahr in Frankreich verhaftet. Er war zu Beginn des Todesfastens von 2000 bis 2007 in der Türkei der Gefangenensprecher. Letzteres ist bestimmt ein Grund, warum er „als Rädelsführer in einer terroristischen Vereinigung“ angeklagt wird und es ist zu befürchten, dass er noch zu mehr Jahren eingesperrt werden könnte als Nurhan. Weil auch Sadi mit massiver Zensur und Isolationshaft konfrontiert ist, führte er gegen diese Verschärfungen einen Hungerstreik von vier Tagen im November 2010 durch. Er teilte dieses seinem Anwalt am 17. November mit, jedoch erreichte der Brief seinen Anwalt erst am 16. Dezember!
Doch die Isolationsmaßnahmen enden nicht mit dem Knast. Bei Devrim Güler, der bis zum Prozessende in Stammheim über drei Jahre eingesperrt war, hört das auch nach seiner Entlassung nicht auf. Wir zitieren Devrim: „Ich bin seit Donnerstag, den 9. Dezember 2010, zwangsläufig in Heidelberg und werde es wohl noch länger bleiben. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, mich nach Heidelberg zu verbannen und mir eine Residenzpflicht aufzuerlegen. Ich darf Heidelberg ohne die Erlaubnis der Ausländerbehörde nicht verlassen. Diese hat mir ebenso eine einmonatige Duldung erteilt. Wie Du sehen kannst, läuft die Repression auf vollen Touren.“ Devrims Duldung sei letzten Informationen zufolge auf drei Monate verlängert worden, jedoch muss er sich täglich bei der Polizei melden.
Auch der ehemalige Stammheim-Gefangene Ahmet Düzgün Yüksel ist seit Januar in Residenzpflicht genommen worden. Er muss sich jeden Tag zwischen 11 und 13 Uhr bei der Polizei melden. Und auch ihm droht – ebenso wie Devrim Güler – weiterhin die Auslieferung an die Türkei.
Es heißt, wir würden die Ordnung in ihren Knästen bedrohen
Sadi Özpolats Korrespondenz zum „Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen“ wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) durch den Richter Sander beschlagnahmt. Geschickt wurde Informations- und Hintergrundmaterial zum erfolgreichen Prozess gegen das „Gefangenen Info“ vor dem Landgericht Berlin. Bei den inkriminierten Texten handelt es sich um die Prozesserklärung und den dazugehörigen Bericht vom Prozess, Grußadressen von Gefangenen, von der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke bis hin zur Roten Hilfe Italiens. Für das BGH seien das nur „Propagandamaterialien“ und „Sympathiebekundungen“. Dem „Gefangenen Info“ wird auch zum Vorwurf gemacht, dass es erstmalig 1989 anlässlich des Hungerstreiks der Gefangenen aus der RAF als „Hungerstreik Info“ in Erscheinung getreten ist und es „sei eine Waffe der Solidarität“, um gegen die „zunehmende Repression an politische Gefangene aufmerksam zu machen und somit besser gegen die Unterdrückung agieren zu können.“ Ebenso werden die HerausgeberInnen des „Gefangenen Infos“ – das „Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen“ – angegriffen, weil es sich als „Zusammenschluss“ versteht, um sich gegen die herrschenden Verhältnisse „organisierter“ wehren zu können. Somit werden unsere eindeutigen Absichten als MacherInnen dieser Zeitung Abschnitt für Abschnitt zitiert und es ist für uns weiterhin wichtig, Stellung gegen diese Verhältnisse zu nehmen.
Nun, Objektivität ist eine Angelegenheit, die wir sog. unabhängigen BeobachterInnen überlassen möchten. Wir sind uns unserer Lage als Ausgebeutete und Unterdrückte bewusst und nehmen die Verhältnisse auch dementsprechend zur Kenntnis. Insbesondere wenn es um die seit fast einem Jahrzehnt angeheizte „Terrorhysterie“ und der dazugehörigen Floskeln der imperialistischen Kriegstreiber und Folterer geht, sind wir ganz und gar nicht gewillt, so zu tun, als stünden wir vollkommen unparteiisch und abseits vom Geschehen. Als Betroffene und Leidtragende des kapitalistischen Systems solidarisieren wir uns selbstverständlich mit unseren WeggefährtInnen rund um den Globus, welche – ebenso wie wir – aktiv gegen die bestehenden Missverhältnisse ankämpfen. So auch mit den politischen Gefangenen in der BRD!
Die BRD unterstützt Mörder und Folterer
Im „Gefangenen Info“ Nr. 354 hatten wir unter dem Titel „Sie lieben Kriegsgeschäfte“ etwas zu den innigen Beziehungen zwischen der BRD und der Türkei geschrieben. Dabei ging es natürlich um Waffengeschäfte. Und zwar hatte die Türkei, welche der größte Waffenabnehmer der BRD ist, wieder enorme Summen (2 Milliarden und 56 Millionen €) für Panzer und U-Boote ausgegeben. Es ist somit keineswegs von der Hand zu weisen, dass die BRD ein vitales Interesse an guten Beziehungen zum NATO-Partner Türkei hat. Ein weiterer BRD-Exportgüter, der neben vielen verschiedenen Ländern auch in die Türkei exportiert wurde, ist das Modell-Stammheim. Als Ende der 90er die Debatte zur Lösung des „Gefängnisproblems in der Türkei“ breitgetreten wurde, legte die EU der Türkei nahe, Folter nunmehr zivilisierter zu praktizieren. Das Resultat, d.h. die türkische Variante von Stuttgart-Stammheim und Köln-Ossendorf oder kurz F-Typ Knäste genannt, verschlangen bereits beim Eröffnungsakt im Dezember 2000 das Leben von 28 Gefangenen. Rund 100 weitere Gefangene starben in den folgenden Jahren in Hungerstreiks und Todesfasten. Sind die Verantwortlichen für diese Verbrechen allein in der Türkei zu suchen? Denn Folter in Gewahrsam und in den Knästen, das Verschwindenlassen, Hinrichtungen auf offener Straße, Vernichtung von Dörfern und die Massaker an der kurdischen Bevölkerung geschehen mit Billigung und solidarischer Unterstützung der EU – allen voran der BRD. Und einen Faktor dieser aktiven Unterstützung stellt der Anti-Terror-Paragraph 129b dar, weil er eben genau dazu geschaffen ist: Personen und Organisationen zu zerschlagen, die im Ausland ansässig sind und den kapitalistischen Interessen im Wege stehen. Ausgehend davon, dass Menschen vom Recht auf Widerstand gegen Staatsterrorismus Gebrauch machen, darf das Engagement gegen die Praktiken des Staatsapparates der Türkei kein Verbrechen darstellen. Doch da juristische Entscheidungen über Recht und Unrecht und die Auslegung von Begrifflichkeiten wie „Terrorismus“ den Herrschenden vorbehalten sind, wird dieses Engagement noch kriminalisierbar bleiben. Wir werden diesen unhaltbaren Zustand nicht widerstandslos hinnehmen!

Dieser Artikel erschien in der neuen Ausgabe des Gefangenen Info.
Es ist zu beziehen über: vertrieb@gefangenen.info
Es kostet 2 Euro pro Ausgabe und im Jahresabo 25,20 Euro
Aus dem Vorwort:
Liebe Leserinnen und Leser,
Der Schwerpunkt des Gefangenen Info hat aufgrund der Urteile in Düsseldorf und der andauernden Isolationshaftbedingungen die Repression gegen die migrantische Linke zum Thema. Wir haben versucht, die aktuellsten und relevantesten Informationen zum Thema §129b-Prozesse in einem Artikel unterzubringen. Aufgrund der massiven Repression gegen vermeintliche Mitglieder der Befreiungsbewegung LTTE aus Sri Lanka, kündigen wir hiermit an, in den kommenden Ausgaben auch diesbezüglich Informationen zusammenzutragen und zu veröffentlichen. Ebenfalls zum Schwerpunkt gehört die Kriminalisierung der kurdischen Jugendlichen, gegen die die Prozesse in Stuttgart bereits begonnen haben.
Und da wir gerade beim Thema Prozesse sind, möchten wir auf den neu aufgerollten Prozess gegen die Mörder von Oury Jalloh hinweisen. Dieser Begann Anfang Januar in Magdeburg und wird wohl ebenfalls noch eine Weile dauern. Wir schließen uns der Forderung „Gerechtigkeit für Oury Jalloh“ an und rufen hiermit zur Teilnahme am Prozess auf.
Passend zur aktuellen Debatte und der EUGH-Entscheidung hinsichtlich der nachträglichen Sicherungsverwahrung von Gefangenen, haben wir zwei authentische Beiträge zum Thema abgedruckt. Zum einen der konkrete Protest Gefangener aus der JVA Schwalmstadt und zum anderen ein Beitrag des Gefangenen Thomas Meyer-Falk. Wir hoffen, das insbesondere jene LeserInnen, die ihre Informationen zur Sicherungsverwahrung ausschließlich aus den bürgerlichen Medien beziehen, somit ein klareres Bild von dieser Maßnahme bekommen.

In diesem Sinne:
Nein zu ihren Anti-Terror-Gesetzen und Schwarzen Listen!
Freiheit für alle politischen und sozialen Gefangenen!
Die Redaktion

www.gefangenen.info

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