Knast-Vorfall: Strafe für Tommy T. erhöht

Leipziger Volkszeitung

Ihm eilt der Ruf voraus, gewalttätig und unberechenbar zu sein. Schon im
Alter von 14 Jahren beging Polizistensohn Tommy T. Überfälle auf
Passanten. Und als mutmaßlich einziges Mitglied der „Militanten Gruppe“
(MG) Leipzig hielt er 2010 die Kripo über Monate hinweg in Atem.
Vorsichtshalber führten deshalb gestern drei statt der üblichen zwei
Justizbeamten den mittlerweile 27-jährigen Häftling zum Prozess im
Leipziger Amtsgericht vor. Er musste sich wegen Zwischenfällen in der
Justizvollzugsanstalt (JVA) Torgau verantworten. Dort soll er Beamte
beleidigt und angegriffen haben. Während der mehrstündigen Verhandlung
gestern erweckte T. jedoch den Eindruck, als ob er kein Wässerchen
trüben könnte. Entspannt zurückgelehnt verfolgte der
Fast-zwei-Meter-Mann im Ringel-Kapuzenshirt das Prozedere. Er äußerte
sich nicht zu den jüngsten Vorwürfen, auch nicht zu seinem Werdegang.
Der mehrfach Vorbestrafte verbüßt momentan eine Haftstrafe von drei
Jahren und elf Monaten.
Wie berichtet, sprach ihn das Landgericht wegen Brandstiftung und
Störung des öffentlichen Friedens schuldig. Demnach zündete der
Leipziger im Januar 2010 einen BMW X5 an und bekannte sich als
MG-Mitglied im Internet dazu, die „Bonzenkarre“ abgefackelt zu haben. Es
kamen noch Delikte wie Diebstahl, Sachbeschädigung und Widerstand gegen
Beamte hinzu. Gestern erhielt der Angeklagte, der sich für einen
politischen Gefangenen hält, noch zwei Monate Haft-Nachschlag wegen
vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung von drei Bediensteten.
Hintergrund war eine Großkontrolle in der Nacht vom 26. zum 27. Juli
2012 in der JVA Torgau. Diese hatte ausgerechnet mit Beginn der
Nachtruhe um 21.30 Uhr eingesetzt. Bis kurz nach Mitternacht durchsuchte
die Sicherheitsgruppe des Justizvollzugs etliche Hafträume, „wobei wir
schon bemüht waren, nicht wie die Axt im Walde vorzugehen“, so gestern
ein Mitglied dieser Spezialeinheit. T. fühlte sich von der Razzia
offenbar massiv gestört und beschimpfte die Justizbediensteten mit
unflätigen Ausdrücken, obwohl er von der Maßnahme gar nicht betroffen
war. Als auf seinen Notruf hin ein Beamter die sogenannte Kostklappe in
der Zellentür geöffnet hatte, verletzte das Metallteil dessen Hand. Die
Klappe war mit Wucht aufgeschlagen worden. Schließlich schoss laut
Zeugen noch eine Faust des Insassen durch die Luke. Sie habe allerdings
ihr Ziel verfehlt.
„Ihr Verhalten ist nicht zu tolerieren. Wenn Sie verärgert waren, hätten
Sie das auf andere Weise zum Ausdruck bringen müssen“, sagte gestern
Amtsrichterin Ines Walther. Verteidigerin Rita Belter plädierte für eine
milde Sanktion, zumal T. als Disziplinarmaßnahme damals bereits einen
einwöchigen Arrest erhalten hatte. Ihr Mandant nahm auch das Urteil
kommentarlos hin.

Sabine Kreuz

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