[129- Verfahren] Weitere DNA- Abnahmen in Berlin

DNA Abnahme bei zwei Beschuldigten im sogenannten RAZ-Verfahren.
Gestern wurde ein Genosse gegen 20 Uhr festgenommen und zur Blutabnahme zum LKA in Tempelhof gebracht, dort wurde zwangsweise eine DNA-Entnahme durchgeführt. Heute morgen wurde ein weiterer Genosse von den Bullen abgeholt.

Die Repression im Verfahren wegen Ermittlungen gegen die Revolutionäre Aktionszellen (RAZ), die Revolutionären Linke (RL) und die klandestine Zeitung radikal geht weiter.

Im Mai fanden Hausdurchsuchungen in über 20 Objekten statt. Wenige Tage später versuchte der  Verfassungsschutze (VS) durch Anquatschversuche an Informationen zu kommen. Ende August belagerten die Bullen eine Solidaritätsfestival zu Musik und Kultur. Nachdem im September die erste DNA Entnahme unter Zwang in Stuttgart durchgeführt wurde, hat gestern die zweite und heute die dritte DNA Abnahme in diesem Verfahren stattgefunden.

Im Juni wurde bekannt, dass die BAW im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens einen Antrag  gegen alle männlichen Beschuldigten, von denen die DNA noch nicht erfasst wurde, stellte, diese entnehmen zu dürfen. Wenige Monate darauf wurde dieser jetzt durch den BGH bestätigt und angeordnet. Mitte November flatterte den Betroffen eine Vorladung des Bundeskriminalamtes (BKA) zur „freiwilligen“ Abgabe ins Haus. Der Termin war ursprünglich auf den 26.11.2013 datiert.

So war dies auch am 19.09.13 in Stuttgart der Fall. Ein Beschuldigter mit dem gleichen Hintergrund  bekam eine Vorladung samt richterlichen Beschluss. Er ging nicht zu dem angeordneten Termin und verweigerte die somit die (ohnehin nicht) freiwillige Abgabe der DNA durch eine Speichelprobe. Darauf hin holten ihn eine Woche später die Bullen von der Arbeitsstelle, fuhren ihn in ein Krankenhaus und nahmen ihm zwangsweise Blut ab um an die gewünschten Daten für eine DNA Analyse zu gelangen.

Unsere Solidarität gegen ihre Repression!
Kommt heute alle um 20 Uhr zum Hermannplatz
Hier der Aufruf zum Tag X – LINK AUFRUF

Hintergund:
Am 22.Mai 2013 fanden in Stuttgart, Magdeburg und Berlin Hausdurchsuchungen in insgesamt 21 Objekten statt. Seitdem ist uns bekannt das seit Herbst 2009 umfangreiche Ermittlungen gegen, zum jetzigen Zeitpunkt 9 Personen, stattfinden.

Vorgeworfen werden ihnen Straftaten nach § 129 ( lt. STGB „Bildung einer kriminellen Vereinigung“). Konkret gemeint ist damit die Unterstützung und Mitgliedschaft in den Revolutionären Aktionszellen und die Publikation der klandestinen Zeitschrift Radikal.

Die RAZ sollen, laut Durchsuchungsbeschluss, eine Nachfolgeorganisation der „militanten gruppe“ sein und von 2009 bis 2011 verschiedene Aktionen, u.a. einen Brandanschlag gegen das Haus der Wirtschaft und eine Patronenverschickung an Innenminister Friedrich und die „Extremismusforscher“ Jesse und Backes, welche mit verantwortlich sind  für den öffentlichen Diskurs der zur Gleichsetzung von linken und rechten Aktivitäten vorangetrieben wurde, durchgeführt haben.

Im Rahmen der Hausdurchsuchung wurde einer der Beschuldigten, der sich aufgrund einer früheren Verurteilung wegen eines Brandanschlages gegen Fahrzeuge der Bundeswehr im offenen Vollzug befand, in den geschlossenen Vollzug in die JVA Tegel verlegt.

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