Pressemitteilung (Burg, 04. März 2014): Kriminalisierung von Antifaschist_innen hält an – Bewährungsstrafe gegen einen Nazigegner aus Burg!
Am Dienstag, dem 04. März 2014, wurde vor dem Amtsgericht Magdeburg ein weiterer Prozess gegen einen Burger Antifaschisten geführt, der während den Protesten gegen einen Großaufmarsch von über 1.000 Nazis am 14. Januar 2012 in Magdeburg festgenommen worden war. Der Betroffene wurde zwei Stunden vor Prozessbeginn von zwei Polizisten in seiner Wohnung in Burg aufgesucht und zum Amtsgericht begleitet. Vorgeworfen wurde dem Angeklagten, dass er versucht habe, Polizisten, die einen Naziaufmarsch schützten und mit brutaler Gewalt gegen den antifaschistischen Protest vorgingen, anzugreifen. Obwohl niemand verletzt worden war und es weder Foto- noch Videoaufzeichnungen gab, wurde der Angeklagte zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das Gericht ging mit diesem Urteil über die geforderte Strafe der Staatsanwaltschaft hinaus und begründete dies damit, dass der Angeklagte in den letzten Jahren immer wieder der Polizei aufgefallen sei und davon auszugehen ist, dass er dies auch in Zukunft wird.
In den letzten Monaten kam es zu ähnlichen Verurteilungen gegen Antifaschist_innen aus Burg, die in Magdeburg festgenommen und später zu Bewährungs- und Haftstrafen verurteilt wurden. Auch hier waren die Aussagen der als Zeugen eingesetzten Polizisten der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) aus Leipzig für die Verurteilungen ausschlaggebend. Es wurde deutlich, dass die Justiz gewillt ist eine höchstmögliche Strafe zu erzielen, um somit den Menschen zu schaden, die sich seit Jahren in Sachsen-Anhalt den Nazis und deren Gewalt in den Weg stellen.
Mia Sommer, Pressesprecherin der Antifaschistischen Aktion Burg [AAB], erklärt dazu folgendes: „Polizei und Justiz haben sich seit Januar 2012 in eine regelrechte Kampagne zur Kriminalisierung von Antifaschist_innen aus Burg gestürzt. Was mit mehreren Festnahmen begann und zu Ermittlungsverfahren führte, geht über in Observationen, Hausdurchsuchungen und andere Repressionsmaßnahmen. Das skandalöse Urteil von heute ist somit nicht das Ende der anhaltenden Kriminalisierung. Bereits in den letzten Tagen wurden weitere Ermittlungsverfahren gegen Antifaschist_innen aus Burg eingeleitet.“
Gegen das Urteil wurden Rechtsmittel eingelegt. Nach wie vor heißt es Solidarität zu organisieren und die Betroffenen finanziell zu unterstützen, denn allein die bereits geführten Verfahren haben Kosten verursacht, die nicht mehr von Einzelpersonen getragen werden können.
Pressemitteilung [AAB] (04. März 2014)
Junge Welt zum Prozess (04. März 2014)
Interview zum Prozess (01. März 2014)