Freiheit für Musa Asoglu

Kommt zahlreich zur Demonstration am 15.12.18 um 12.00 Uhr zur Roten Flora (Schulterblatt 71 / Achidi- John- Platz 1) nach Hamburg!

Unser Freund und Genosse Musa Asoglu wurde am 2. Dezember 2016 in Hamburg verhaftet und befand sich über 20 Monate in Totalisolation. Das heißt, er war 23 Stunden am Tag in der Zelle eingesperrt und durfte an keinen Gemeinschaftsaktivitäten im Knast teilnehmen. Dass seine Isolationsfolter Mitte September aufgehoben wurde, ist auch ein Erfolg unserer Öffentlichkeitsarbeit! Vorgeworfen wird ihm die Mitgliedschaft in der DHKP-C, einer marxistisch-leninistischen Organisation, die in der Türkei für Sozialismus, eine Gesellschaft ohne Unterdrückung und Ausbeutung kämpft. Dabei wird ihm mit Hilfe des §129b eine führende Rolle in der DHKP-C unterstellt. Und dies, obwohl ihn ein belgisches Gericht im Jahr 2007 von eben diesem Vorwurf frei gesprochen hat. Seit dem 25. Januar 2018 läuft der Prozess vor dem OLG Hamburg gegen unseren Genosssen und wird Anfang 2019 zu Ende gehen. Für uns Grund genug, am 15.12. in Hamburg zu einer kämpferischen Demonstration aufzurufen, um unsere Solidarität mit Musa auszudrücken!

Musa ist ein türksicher Revolutionär und kam schon als Kind in die Niederlande. In seiner Jugend begann er sich für linke Politik zu interessieren und engagierte sich im antifaschistischen Kampf. Er prangerte in der europäischen Öffentlichkeit die Politik des Verschwindenlassens durch Todesschwadrone an, welche tausende Oppositionelle, GewerkschafterInnen und kurdische PolitikerInnen entführten und hinrichteten. Er kümmerte sich um die Belange der politischen Gefangenen weltweit und organisierte Symposien, Pressekonferenzen und Demonstrationen. Seine Hingabe für die politischen Gefangenen brachte ihm die Aufmerksamkeit der faschistoiden Türkei ein, in der er als Staatsfeind gilt. Das er heute als führendes Mitglied der DHKP-C vor Gericht steht, ist Konstrukt des Verfassungsschutzes. In einer Erklärung beschuldigte Musa den Staatschutzsenat mit diesem Konstrukt der DHKP-C zu arbeiten. »Es gibt keine Organisation mit der Bezeichnung DHKP-C«, sagte er. Er äußerte, dass die DHKP (Revolutionäre Volksbefreiungspartei) und die DHKC (Revolutionäre Volksbefreiungsfront, der militärische Arm) existierten. Doch auch der deutsche und US- amerikanische Imperialismus verfolgen Musa gnadenlos. Die USA haben neben der Türkei (1,2 Millionen Euro) ein Kopfgeld von 3 Millionen Dollar auf ihn ausgesetzt. Sowohl die Türkei, als auch die USA haben seine Auslieferung beantragt.

Kampf dem Faschismus in der Türkei und überall – Kampf dem deutschen Imperialismus!

Obwohl deutsche Massenmedien regelmäßig Kritik an dem Herrschaftsstil von Erdogan äußern, ist die BRD mehr als williger Unterstützer der Verfolgung von widerständigen Bewegungen aus der Türkei, Kurdistan und dem Rest der Welt.

Erfolterte Geständnisse und Propagandamärchen aus der Türkei bilden die Grundlage für die Kriminalisierung von demokratischen Protestformen und legaler Vereinsarbeit. Ein gewähltes Mitglied des „falschen“ Vereins wird zur verurteilten Terroristin einzig und allein deshalb, weil sie der gewählte Vorstand eines legal eingetragenen Vereins ist.

Die BRD und ihr NATO- Partner Türkei haben eine lange gemeinsame politische, wirtschaftliche und militärische Geschichte. Schon seit über 100 Jahren verdienen deutsche Konzerne Milliarden in der Türkei. Entsprechend stark sind die Verflechtungen. So verwundert es auch nicht, dass schon der blutige Mitärputsch 1980 in der Türkei mit Rückendeckung der BRD, wie der NATO insgesamt stattfand und der bis heute anhaltene Krieg gegen die KurdInnen mit deutschen Waffen erfolgt. Das Land ist bis heute Großkäufer hiesiger Rüstungsgüter, allein im vergangenen Jahr im Wert von 34,2 Millionen Euro. Rheinmetall ist an Entwicklung und Bau des türkischen Kampfpanzers “Altay” beteiligt. Darüber hinaus erhält das Regime in der Türkei viele Milliarden Euro und andere Gegenleistungen von der Europäischen Union für die Abschottung Europas vor den Flüchtlingen, direkte Folgen imperialistischer Aggressionen.

Der deutsche Imperialismus hat also ein ganz eigenes Interesse an einer in seinem Sinne stabilen Türkei. Und so verwundert auch der ungeheure Verfolgungswille der deutschen Klassenjustiz gegenüber Revolutionären aus der Türkei und AktivistInnen der kurdischen Befreiungsbewegung nicht. Die BRD nimmt eine führende Rolle in der internationalen Aufstandsbekämpfung ein. Nicht selten kommt es zu Auslieferungen von AktivistInnen aus anderen EU-Ländern, um diese in der BRD zu verurteilen. So existiert seit mehr als 25 Jahren das PKK-Verbot und seit 20 Jahren das DHKP-C Verbot in der BRD. Das hatte bereits viele lange Haftstrafen, unzählige Razzien, etliche Verbote von Demonstrationen und Veranstaltungen und natürlich tausende Abschiebungen ins Folterland Türkei zur Folge. Mit ähnlichen Vorwürfen wird 10 GenossInnen wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in der TKP/ML (Kommunistische Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch) vor dem OLG München der Prozess gemacht. Davon befinden sich 3 Genossen seit über 3 Jahren immer noch im Knast. Seit einigen Jahren hat die Kriminalisierung und Verfolgung des weltweiten Widerstand durch den deutschen Staat einen konkreten Namen: §129b des StGB.

Weg mit dem § 129b!

Dieser Paragraph wurde im Zuge des Antiterror-Rausches 2002 eingeführt. Unter der Schirmherrschaft der USA begann der „weltweite Kampf gegen den Terror“ und dient den Imperialisten vor allem dazu, ihre Mittel (legale sowie moralische) auszubauen, um ihre ökonomische und militärische Macht international durchzusetzen.

Der Paragraph 129b behandelt die angebliche „Mitgliedschaft/Unterstützung/Werbung in/für/ einer terroristischen Vereinigung im Ausland“, meist der DHKP-C, der PKK, sowie der TKP/ML. Doch was wird wirklich unter § 129b juristisch belangt?

Bei den Meisten bisheriger Verurteilungen stand im Mittelpunkt: Das Organisieren von Festen und Konzerten, der Verkauf von Zeitungen oder die Betätigung in legalen Vereinen. Es ist also ein §, welcher genützt wird, um unbeliebte Wahrheiten und Meinungen zu verbieten. So organisierte die Anatolische Förderation (AF) beispielsweise nach der Aufdeckung des NSU Konzerte mit der revolutionären Band Grup Yorum unter dem Motto: „Ein Herz und eine Stimme gegen Rassismus!“, um sich zum Einen mit den Opfern zu solidarisieren und zum Anderen darüber aufzuklären, dass der NSU über viele Jahre von den Geheimdiensten aufgebaut und finanziell und logistisch unterstützt wurde. Die Organisatoren dieser Konzerte wurden mit mehrjährigen Haftstrafen konfrontiert. Die Repressionsorgane der BRD vermitteln deutlich: „Nerv hier (in Deutschland) nicht! Solltest du deine demokratischen Rechte in Anspruch nehmen, werden wir dich wegsperren und/ oder abschieben.“ Deshalb sieht sich die Musikgruppe mit immer heftigeren Kriminalisierungen bis hin zum Auftrittsverbot konfrontiert.

Insbesondere linke AktivistInnen aus der Türkei und Kurdistan werden in der BRD verfolgt und kriminalisiert. Dabei spielen „Organisierungsdelikte“ eine große Rolle. Es muss weder eine konkrete Tat oder eine illegale Handlung nachgewiesen werden, sondern die alleinige Zugehörigkeit zu einer Gruppierung, die von geheimen Gremien als „kriminell“ oder „terroristisch“ eingestuft wird, reicht bereits aus. Welcher Widerstand legitim ist, entscheiden weiterhin die, die an Hunger, Elend und Massakern verdienen. Und dies hinter verschlossenen Türen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. In den Verfahren werden all diese politischen Tätigkeiten einer politisch-militärischen Organisation wie der DHKP-C zugeordnet. Alle Aktivitäten einem bewaffneten Zusammenhang zuzuordnen, ist nichts Neues in der Widerstandsbekämpfung. In der BRD wurde in den achtziger Jahren das Engagement für die isolierten Gefangenen aus der RAF als „RAF-Tätigkeit“ durch den § 129 a verfolgt und bestraft.

Zu den dutzenden Haftstrafen gegen kurdische AktivistInnen, sowie Revolutionären und fortschrittliche Demokraten aus der Türkei nach §129b gab es hunderte Durchsuchungen von Vereinsräumen und Privatwohnungen in der BRD, mit dem Ziel, diesen Widerstand zu erfassen und einzuschüchtern. Die Betroffenen verschwinden oft viele Jahre in Isolationshaft. Der ehemalige politische Gefangene Faruk Ereren bezeichnet das umfassende Isolationsprogramm als „weiße Folter mit dem Ziel, uns zu zermürben“. Viele der Gefangenen wehren sich dagegen mit Hungerstreiks und anderen Aktionen und konnten so auch erfolgreich Forderungen durchsetzen. Es ist wichtig, dass wir hier draußen aus den unterschiedlichsten Bewegungen den Druck für und mit den Gefangenen erhöhen.

 Freiheit für Musa Asoglu- Freiheit für alle politischen Gefangenen!

Unser Freund und Genosse sitzt nun schon seit 2 Jahren in Isolationshaft und am Ende seines Prozesses wird wieder einmal ein skandalöses Urteil der deutschen Klassenjustiz stehen. Das können bis zu 10 Jahren Haft bedeuten und auf Grundlage der Ausreiseanträge der USA und der Türkei droht ihm sowohl die Abschiebung als auch weitere Verurteilungen. Das macht uns wütend und das werden wir nicht hinnehmen. Musa steht für dutzende politische Gefangene, vor allem türkischer und kurdischer Herkunft in den Kerkern des imperialistischen Staates BRD. Musa muss raus- alle politischen Gefangenen müssen raus! Sie gehören in unsere Reihen zurück, sie sind ein Teil von uns. Wir wollen vor der Urteilsverkündung nochmals ein kraftvolles Zeichen setzen gegen die Reprssion und für die Freiheit von Musa Asoglu! Wir werden zeigen, dass Musa nicht allein ist.

 

Kommt zahlreich zur Demonstration am 15.12.18 um 12.00 Uhr zur Roten Flora ( Schulterblatt 71 / Achidi- John- Platz 1) nach Hamburg!

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