Anzumerken bleibt, dass Thomas inzwischen seine Ausbildung zum Mediengestalter abgebrochen hat. Grund hierfür ist unter anderem der Umstand, dass die Gefangenen im Rahmen ihrer Ausbildung Aufträge für die Justiz erledigen zu haben, wie beispielsweise Formulare für Gerichte und Polizei herstellen. „Ich halte es für skandalös und mich macht es wütend, wenn Gefangene an ihrer eigenen Inhaftierung mitwirken. Ob es nun jene Insassen sind, die die Zellen-Fenstergitter schweißen, die Käfighöfe für „gefährliche Insassen“ herstellen oder die mithelfen Haftbefehle und Papiere für Polizeibehörden zu produzieren. Hierin liegt meines Erachtens auch ein stückweit Erniedrigung: Selbsterniedrigung, aber auch seitens der Justiz gegenüber den Gefangenen.“ (Thomas Meyer Falk – „Ausbildung im Knast?! Keine Alternative!“)
Thomas: Produktive Arbeit kam für mich nicht in Frage, denn hier im Gefängnis geht es um Zwangsarbeit (so nennt es selbst das deutsche Grundgesetz in Artikel 12). Vorbereitung auf ein Leben als fleißige Arbeitsbiene, die zu möglichst niedrigem Tarif ihre Arbeitskraft verkauft.
Demgemäß lehnte ich es auch während meiner Zeit, als ich in Bruchsal in Isohaft saß (1998 – 2007) ab zu arbeiten. Erst wollte man mir eine Nachbarzelle als Einzelarbeitsplatz herrichten, später sollte ich tagsüber in einen Minibetrieb mit 3-5 anderen „gefährlichen“ Gefangenen, um dort Akkordarbeit zu verrichten.
Als Konsequenz für die Arbeitsverweigerung wurden mir Taschengeld und Fernseher vorenthalten; Beides nicht wirklich ein Verlust (wobei ich als Nichtraucher es sicher leichter hatte als jemand, der stark raucht. Tabakwaren, wie alle anderen Nahrungs- und Genussmittel muss man im Knast vom erarbeiteten Lohn oder eben vom Taschengeld zahlen. Aber wo kein Taschengeld und kein Lohn, dort auch keine solche Sachen).
Seit die Isohaft im Mai 2007 aufgehoben wurde, habe ich erst einen EDV-Kurs besucht, 2008 dann einen Lageristen-Lehrgang der DEKRA absolviert und 2010 erneut einen Computerkurs. Die Lehrgänge fanden allesamt in den Schulräumen der Anstalt statt, mussten selbst bezahlt werden (bzw. es fiel ein Eigenanteil an: 210 Euro für den EDV-Kurs und über 500 Euro für den DEKRA-Kurs), dafür wurde man dann während der Dauer der Lehrgänge gefängnisüblich entlohnt, d.h. so als würde man in einem Betrieb arbeiten.
Jetzt ab Herbst 2010 ist eine Ausbildung zum Mediengestalter (Dauer 3 – 3 ½ Jahre) geplant; da ich danach kaum entlassen werde, da ab 2013 Sicherungsverwahrung notiert ist, könnte ich später noch das Abitur machen, um dann im Rahmen eines Fernstudiums (Fernuni Hagen) weiter zu lernen.
Wenn schon im Knast, dann sollte der Mensch etwas für seine Bildung tun. Der Bildungsbereich ist zudem nicht so elementar von finanziellen Kürzungen betroffen, zumindest in Bruchsal, wie der Arbeitsbereich. In letzterem wurde in jüngster Zeit radikal gekürzt. Baden-Württemberg möchte über 2 Millionen Euro bei den Gefangenenlöhnen sparen. Das geht nur auf dem Rücken und auf Kosten der Insassen. Eine Methode ist die Neubewertung von Arbeitsplätzen; man stuft sie schlicht in der Bezahlung runter.
Wo im Vormonat noch 1,40 Euro / Stunde gezahlt wurde, bekommt mensch plötzlich nur noch 1,20 oder 1,15 Euro / Stunde. Oder die früher üblichen Leistungszuschläge von bis zu 30 %. Diese wurden radikal eingeschmolzen, so dass nun maximal 7,5 % gewährt werden dürfen.
Mitgefangene dazu zu bewegen sich für elementare Rechte als ArbeiterInnen einzusetzen ist eine große Herausforderung und selten von Erfolg gekrönt. Selbst reformistische Mittel wie Beschwerden sind den Allermeisten schon viel zu wagemutig.
Thomas: Körperlich durchsetzen kann die JVA den Arbeitszwang nicht, wie überhaupt körperliche Repression durch psychische Zwangsmittel abgelöst wird, im Vergleich zu früher. Heute kann die JVA durch die Anordnung von so genannten Disziplinarmaßnahmen versuchen die Arbeitspflicht durchzusetzen, z.B. Arrest, Entzug von Radio und TV, Verbot Briefe zu schreiben und zu empfangen. Alles zeitlich immer befristet, nur ist laut Rechtsprechung auch das wiederholte Anordnen von solchen Maßnahmen möglich, wenn jemand auch weiterhin die Arbeitsaufnahme verweigert.
Wer die Arbeit verweigert bekommt auch kein Taschengeld (entspricht in etwa der „Sperrzeit“, wie man sie draußen in Freiheit kennt, wenn man das ALG II gestrichen erhält). Je nach Anstalt kommen auch isolationsähnliche Maßnahmen hinzu: Die Zelle bleibt 23 h / Tag geschlossen, gesonderter Hofgang, keine Möglichkeit mit anderen Gefangenen an Freizeit / Sportgruppen teilzunehmen, etc…
Zudem können auf die Gefangenen Rechnungen zu kommen von circa 400 Euro im Monat für Kosten und Logie, sprich „Haftkosten“! Verschuldete Gefangene kommen dann mit noch mehr Schulden aus dem Knast als sie rein kamen. Zumindest Baden-Württemberg hat insoweit mal was Vernünftiges gemacht und beschränkt die Geltendmachung von solchen Haftkosten auf jene Fälle, in welchen Gefangene Zinseinnahmen oder Mieteinnahmen erzielen, also vermögend sind. Alle anderen Betroffenen werden nicht in Anspruch genommen.
Da die Anstalten nur eine Minimalversorgung bieten, sind Gefangene letztlich gezwungen zu arbeiten, denn sonst können sie sich weder Tabak, Kaffee, noch irgendein Duschgel leisten.
GI: „Draußen“ steht es (noch) den Menschen zu sich dort wo sie arbeiten gewerkschaftlich zu organisieren? Trifft das auf Gefangene auch zu?
Thomas: Inhaftierte sind nach den Vorstellungen dieses Staates im Regelfall keine Arbeitnehmer im Sinne der einschlägigen Bestimmung (sieht man von dem Spezialfall ab, dass jemand im offenen Vollzug sitzt und in Freiheit arbeiten gehen kann). Deshalb hat auch der DGB schon 1997 auf Anfrage mitgeteilt, dass es schwierig sei Mitglied einer Gewerkschaft zu werden, gerade weil man „kein Arbeitnehmer (ist), wenn im Rahmen der Anstaltsgewalt Arbeit“ geleistet werde. Dies korrespondiert mit einer Mitteilung des Ministeriums für Arbeit des Landes Baden-Württemberg vom 23.08.2010, in welchem ausdrücklich eine Diskriminierung behinderter Gefangener bestritten wurde, wenn diesen den „freien BürgerInnen“ (gem. § 125 SGB IX) zustehende Zusatzurlaub für Behinderte verweigert werde.
Soweit mir bekannt hat es noch keine ernstlichen Versuche gegeben eine bundesweite Gewerkschaft für Gefangene zu gründen. Letztlich könnte eine rechtlich wirksame Gründung an dem nach herrschender Meinung fehlenden Arbeitnehmerstatus der Gefangenen scheitern.
Losgelöst von dieser rechtlichen Dimension ist es keiner Gefangenenhilfsorganisation oder auch Einzelpersonen untersagt, sich gegen Zwangsarbeit einzusetzen oder die Arbeitsbedingungen im Gefängnis anzuprangern. Neben durchaus sinnvollen Aktivitäten im Gefängnis (wie Ausbildung, Schule, Studium) gibt es nämlich nach wie vor stupide Akkordarbeit unter teils beklagenswerten Umständen.
Thomas: Die in den Knästen von Inhaftierten abverlangten Arbeiten ähneln sich einerseits, andererseits gibt es auch von Knast zu Knast teils erhebliche Unterschiede.
So ziemlich in jedem Gefängnis gibt es die so genannten „Eigenbetriebe“: d.h. Küche, Wäscherei, welche primär zur Versorgung der Mitgefangenen tätig sind. Dann gibt es die Schänzer / Kalfaktoren / HausarbeiterInnen, sprich jene, die das Essen an die Gefangenen verteilen, die Flure und Beamtenbüros putzen (und die in den Augen der Justiz ganz besonders zuverlässig sein müssen, deshalb unter dem Generalverdacht – der leider allzu oft begründet ist – der Spitzelei stehen).
In den Arbeitsbetrieben der Gefängnisse reichen die Arbeiten von stupider Akkordarbeit: es müssen z.B. Metallwerkstücke im Akkord entgratet, Einbanddecken gefalzt, Teppichmusterkataloge mit Teppichstücken beklebt, Spielzeugteile sortiert, Kugelschreiber montiert werden und Ähnliches mehr, bis hin zu qualifizierten handwerklichen Arbeiten. Ob Schreinereien, Buchbindereien, Flechtereien, kaum ein Handwerk, welches nicht in irgendeiner Anstalt vertreten ist. Mitunter können dann auch reguläre Ausbildungen absolviert werden, die mit einem Gesellenbrief abschließen.
Von Sabotageakten liest man selten. So genannte „Schlechtleistung“ (Unterschreitung des Arbeits-Solls) wird in vielen Gefängnissen disziplinarisch geahndet. Wer erwischt wird, wie er einen Penis in ein von der JVA-Druckerei hergestelltes Strafvollzugsgesetzbuch malt (so geschehen im Sommer 2010 in Bruchsal) wird sofort von seinem Arbeitsplatz „abgelöst“ (in Freiheit würde man es fristlose Kündigung nennen).
Thomas: Konkrete Firmennamen sind mir gerade nicht präsent, zumal die Vollzugsanstalten durchaus bemüht sind diese nicht an die große Glocke zu hängen. Aber man findet z.B. Firmen, die Teppichmusterkataloge in den Anstalten herstellen lassen; Firmen, die Kinderspielzeug herstellen und in den Anstalten z.B. für Spielzeugpuppen das Zubehör sortieren, eintüten und verschweißen lassen. Aber auch – das kann ich aus eigener Erfahrung berichten – Behörden und Gerichte, die Formulare in den Knästen produzieren lassen. Nicht nur drucken, sondern von den Mediengestalter-Auszubildenden setzen, Druckplatten herstellen und dann drucken lassen. Selbst die Polizei nutzt diese Gefangenenarbeit; aktuell die Bereitschaftspolizei Göppingen, die ein Formular für PolizeibewerberInnen hat korrigieren lassen.
Wer hier den Profit macht ist nicht leicht zu sagen. Manche sagen spontan: der Knast! Rechnet man die Kosten der Gefangenenlöhne, der Gehälter der Wärter und die Kosten für die Arbeitsmaterialien zusammen und stellt dem die Einnahmen gegenüber, verbleibt je nach Betrieb sicherlich ein Gewinn. Sobald jedoch die Kosten für den gesamten Knast, die Baukosten, wie auch die Gehälter der anderen Beamtinnen und Beamten, wie der Pensionisten einkalkuliert werden, ist auch Knastarbeit für die Vollzugsanstalten nicht wirklich profitabel. Manche Auftraggeber profitieren sicherlich von den nicht immer marktgerechten Preisen der Anstalten; so beklagen mitunter z.B. freie Buchbinder oder Druckereien die Knastkonkurrenz. Wirklichen Profit dürften noch am ehesten Firmen wie Kötter machen, die teilprivatisierte Anstalten bauen und betreiben, oder Firmen wie – um zwei Beispiele zu nennen – Massak Logistik GmbH () und Telio Communications GmbH (), welche Leistungen direkt an Inhaftierte verkaufen (Massak: Lebensmittel und Kleidung; Telio: Telefondienstleistung und TV-Empfang), die hierfür mit ihrem hart erarbeiteten kärglichen Lohn bezahlen.
Versteht man den Begriff „Profit“ recht weit, dann profitiert sicherlich die jeweilige Anstalt, mithin der Justizhaushalt und somit der / die SteuerzahlerIn davon, dass Gefangene keinen wirklichen Lohn erhalten, sondern nur 9 % des Durchschnittsverdienstes der ArbeiterInnen / Angestellten. Das ist jedoch kein tatsächlich vorhandenes Geld, welches in irgendwelche Taschen fließt.
Und was die Ausbeutung angeht – auch ich verwende den Begriff, aber es gibt sicher Gefangene, auf die passt er nicht. Die sind sogar stolz darauf, wenn sie (wie oben angedeutet) für Staatsanwaltschaften und die Polizei Aufträge erledigen dürfen. Keineswegs Menschen mit beschränktem Horizont, sondern aus tiefstem Herzen stolz!
Thomas: Provokant gesagt ist es mir persönlich erst einmal egal, ob mir ein privatisierter Wärter die Zelle auf und zu schließt oder einer, der sein Gehalt direkt von der Justiz bezieht. Darin liegt jedoch keine Bagatellisierung der Tendenzen der Privatisierung im Bereich Strafvollzug, denn wie man exemplarisch an Verhältnissen in den USA oder Großbritannien sehen kann, bedeutet Privatisierung in aller Regel eine unmittelbare und spürbare Verschlechterung der Lebensbedingungen für die Gefangenen (ironischer Weise auch für die WärterInnen, denn die Löhne, die im privaten Gewerbe bezahlt werden, weichen erheblich nach unten ab im Vergleich zu den Beamtengehältern).
Das Diktat der Ökonomie bestimmt alle Lebensbereiche in unserer Gesellschaft und somit zwangsläufig auch den Sektor Knastwirtschaft; wer sich als Privatunternehmen in diesem Bereich „engagiert“, hat letztendlich eine Lizenz zum Gelddrucken, denn die Justiz sorgt zuverlässig dafür, dass die „Kundschaft“ niemals aus geht und der Staat ist solventer Schuldner, wenn es darum geht die Profiteure zu bezahlen.
Ich denke, der Begriff der „Privatisierung“ sollte weiter gefasst werden als es die Fragestellung vorgibt, denn neben der rechtlichen Privatisierung ganzer Knäste oder Teilbereichen davon findet schon heute eine Art der Privatisierung in Richtung der Gefangenen statt. In dem man ihnen Kosten auferlegt für ganz selbstverständliche Dinge, die noch vor einiger Zeit oder vor wenigen Jahren kostenfrei erhältlich waren. Gab es z.B. in Bruchsal früher morgens ein Kaffeeersatzgetränk, am Wochenende auch mal Kakao und abends Tee, wurde in einer ersten Stufe diese Ausgabe gestrichen und es wurde an alle Kaffeeersatzpulver (Malzkaffee) ausgegeben, bzw. man erhielt Teebeutel. Seit Neuestem bekommen nur noch bedürftige Insassen derartiges ausgehändigt. Stromkosten? Wurden früher nicht angesetzt, heute schon. Mit Radio / Fernseher / Lampe und vielleicht noch einem Wasserkocher und einer Spielkonsole ist man gleich mit fast 8 Euro Stromkosten pro Monat dabei.
Einerseits wird einem die Bewegungsfreiheit entzogen, andererseits soll man dafür dann auch noch bezahlen, es sei denn man setzt sich bei (kaltem) Wasser aus dem Wasserhahn in eine leere Zelle und lebt in absoluter Askese.
Zusammenfassend kann also festgehalten werden: Verlierer der Privatisierungstendenzen sind neben den Gefangenen, deren Familien auch Bedienstete und der Staat höchst selbst. Gewinner (die großen Gewinner!) sind die Privatfirmen, sie scheffeln die Gewinne, bei minimalem Risiko und höchstmöglicher Rendite.
GI: Abschließend bleibt die Frage, was für Möglichkeiten für die Inhaftierten bestehen sich zu organisieren und für ihre (auch ökonomischen) Rechte zu kämpfen? Und wie könnte mensch dies von draußen unterstützen bzw. die Kämpfe von drinnen und draußen verbinden?
Thomas: Die Möglichkeit sich zu organisieren besteht auch für Gefangene, gleich wohl in der Praxis mannigfache Herausforderungen zu bewältigen sind.
Zum einen die Versuche der Anstalten jeglichen Versuch sich zu organisieren zu unterbinden. Schon eine simple Unterschriftensammlung für eine Petition kann zu energischen Reaktionen führen. Hier bedarf es einfach einer gewissen Hartnäckig-, ja, Verbissenheit der Gefangenen und auch die Bereitschaft Nachteile in Kauf zu nehmen. Denn wenn die Justiz sieht, dass offene Repression zum Scheitern verurteilt ist, agiert sie subtiler: „Sie wollen doch bestimmt mal in den offenen Vollzug, oder Ausgang, Urlaub,…?“.
Zum anderen muss man realistischerweise feststellen, dass ein Großteil der Gefangenen mit dem Spatzen in der Hand zufriedener sind, als mit der Aussicht auf die Taube, die weit entfernt auf dem Dach sitzt. Sprich, das monatliche Einkommen, sei es auch noch so karg, ist ihnen lieber, denn auf Tabak und Kaffee wollen sie nicht verzichten, als die Aussicht vielleicht, irgendwann einmal mehr Lohn und bessere Bedingungen zu erhalten. Und noch reicht der Lohn zur Deckung der elementarsten Tabak- / Kaffeebedürfnisse.
Wichtig ist jene Insassinnen und Insassen, die bereit sind sich aus dem Fenster zu lehnen durch Post, aber auch Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen, neben politischem, auch mit notwendigem juristischen Material zu versorgen, gegebenenfalls auch Anwältinnen / Anwälte einzubinden, denn mitunter reagieren Anstalten mit Kontaktverboten, wenn sie die Sicherheit und Ordnung bedroht sehen. Mit einer Verteidigerin / einem Verteidiger jedoch kann kein Gefängnis den Briefwechsel verbieten. Auch wenn ich aus Gründen, die hier keine Rolle spielen sollen, mit dem Initiator der Interessenvertretung Inhaftierter, Peter Scherzl, keinen Kontakt mehr habe, so zeigt sich doch, dass die I.V.I. Einiges an Organisationsgrad erreichen konnte und wenn Scherzl nicht so hartnäckig wäre, gäbe es die I.V.I. Längst nicht mehr.
„Teile und herrsche“, ein auch im Strafvollzug praktizierter Grundsatz, der ganz gezielt seitens der Anstalten zur Anwendung kommt: dem einen Gefangenen wird etwas zugestanden, was dem Anderen verwehrt wird, der Eine bekommt bestimmte Informationen zugespielt, der Andere nicht. Dann gewährt man mal wieder irgendeine marginale Vergünstigung oder droht damit bestehende Vergünstigungen zu streichen. Bis in deutschen Gefängnissen, so das durchaus bittere Resümee, ein Zustand erreicht sein wird, wo Gefangene mit der Faust auf den Tisch schlagen und rufen: „So nicht!“ und sich organisieren und aktiv wehren, wird wohl noch einige Zeit vergehen.
(red)
Zur Person von Thomas:
Thomas Meyer-Falk sitzt seit 1996 aufgrund eines Banküberfalls in Haft. Das Geld, was er enteignen wollte, sollte legalen und illegalen linke politischen Projekten zu Gute kommen.
Weitere Informationen zu Thomas auf: www.freedom-for-thomas.de
Dieser Artikel den ist im neuen Gefangenen Info 358 erschienen
Aus dem Vorwort:
weil eine Zeitung wie das Gefangenen Info wegen ihres spezifischen Zuschnitts größtenteils schwer verdauliche Beiträge aus der Welt der Repression gegen revolutionäre und fortschrittliche Kräfte publiziert, möchten wir das Vorwort mit einer guten Nachricht beginnen: Der Berufungsprozess gegen unsere Zeitung endete mit einem Freispruch. Die Staatsanwaltschaft ist nicht mehr in Revision gegangen, so dass das Urteil nun rechtskräftig ist. Auf Seite 7 haben wir einen Bericht der ProzessbeobachterInnen und einige Auszüge aus Soliadressen abgedruckt. Wir bedanken uns nochmals recht herzlich für die Solidarität, die uns aus den Knästen und unserem Umfeld draußen zuteil wurde.
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Einen weiteren Schwerpunkt stellt unsere gelaufene Kampagne zum 18. Oktober 1977 „Nulla è finito! Nicht ist vorbei!“ dar. Bereits in der letzten Ausgabe hatten wir dieses angekündigt. In dieser Nummer dokumentieren wir mit einem Beitrag die Aktivitäten und die solidarischen Reaktionen aus dem In- und Ausland.
Zu den laufenden §129b-Prozessen in Düsseldorf möchten wir noch mitteilen, dass das Verfahren gegen Cengiz, Nurhan und Ahmet laut Informationen noch im Dezember diesen Jahres enden wird. Die angeklagten GenossInnen haben mitgeteilt, dass sie vor dem Ende des Verfahrens noch Schlussworte verlesen möchten. Achtet diesbezüglich auf Ankündigungen.
Der internationale Teil dieser Ausgabe besteht hauptsächlich aus Gastbeiträgen. Wir möchten uns bei den Genossinnen und Genossen bedanken, die uns diese Beiträge zugesandt haben. An dieser Stelle möchten wir nochmals dazu aufrufen, sich an den anstehenden Mobilisierungen und Aktionen für die Gefangenen zu beteiligen. Ausdrücklich möchten auf die Mumia-Demo in Berlin am 11. Dezember verweisen und die Dringlichkeit in diesem Fall unterstreichen.
Wie in jeder zweiten Ausgabe ist auch in dieser wieder eine aktualisierte Liste der politischen Gefangenen aus dem deutschsprachigen Raum abgedruckt. Schreibt ihnen, informiert sie über die Entwicklungen draußen und bezieht sie in eure Kämpfe ein!
In diesem Sinne:
Drinnen und draußen – ein Kampf!
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