Untersuchung zum Mord an Bradley Roland Will und Informationen zur Verteidigung des unschuldig Angeklagten Juan Manuel Martínez Moreno
Während des Aufstandes der APPO im Sommer und Herbst 2006 in Oaxaca starben mindestens 23 Personen und über 60 Personen sind verschwunden.
Verantwortlich für diese Verbrechen sind die Regierung und paramilitärische Gruppen. Bis heute wurde keiner der Mörder oder Hintermänner angeklagt, stattdessen wurde im Oktober 2008 Juan Manuel, selbst Aktivist innerhalb der sozialen Bewegungen Oaxacas, als Mörder von Brad Will präsentiert und angeklagt.
Eine breite Kampagne bestehend aus Familienangehörigen von Brad Will und Juan Manuel sowie von Menschenrechtsorganisationen hat sich zum Ziel gesetzt die Schuldigen vor Gericht zu bringen und die Freiheit von Juan Manuel zu erlangen.
In diesem Dokument werden einige Ungereimtheiten im Mordfall Brad Will und in der Anklage gegen Juan Manuel aufgelistet. Folgend werden einige Ideen zu Solidaritätsaktionen und der aktuelle Stand zum Verfahren in Oaxaca dargestellt.
Folgendes Dokument wurde vom Comité de Liberación 25 de Noviembre und vom Prodh (Centro de Derechos Humanos Miguel Agustín Pro Juárez, A.C.) erstellt und von Thomas Bachmann, Theres Höchli und Heiko Kiser übersetzt. Solidaritätsaufrufe und der aktuelle Stand der Dinge stammen von letzteren Personen.
Das Comité de Liberación 25 de Noviembre entstand nach der schweren Repression der mexikanischen Bundespolizei in Oaxaca am 25.11.2006. Es hat sich zum Ziel gesetzt die politischen Gefangen zu unterstützen, den Opfern der polizeilichen Gewalttaten beizustehen und die Bestrafung der Verantwortlichen zu fordern. Das Prodh besteht seit 1998 und dokumentiert in ganz Mexiko Menschenrechtsverletzungen.
I. Einleitung
Das vorliegende Dokument stellt in gekürzter Weise die Ungereimtheiten in der Anklage gegen Juan Manuel Martinez Moreno auf. Juan Manuel wird auf ungerechtfertigte und illegale Weise des Mordes am US − amerikanischen Journalisten Bradley Roland Will beschuldigt. Mit den aufgezeigten gravierenden Unregelmäßigkeiten, soll aufgezeigt werden, dass Juan Manuel ohne ausreichende Beweise strafrechtlich verfolgt wird.
Juan Manuel Martinez Moreno ist 35 Jahre alt und kam in der Stadt Oaxaca auf die Welt. Er stammt aus einer einfachen Familie. Er besuchte die Primar- und Sekundarschule, die er aber nicht beenden konnte, da er zum Lebensunterhalt der Familie beitragen musste. In seiner Jugend war er in verschiedenen Berufen tätig und als Erwachsener arbeitete er bis zu seiner Verhaftung als Bäcker. Juan Manuel nahm aktiv am Gemeindeleben des Bezirkes Santa Lucia del Camino teil, insbesondere in der Kirche. Seine Anerkennung unter den Nachbarn wurde deutlich als er zum Verantwortlichen der Sportausbildung im Bezirk Santa Lucia del Camino gewählt wurde. Bis zur Mordanklage im Fall Bradley Roland Will wurde Juan Manuel nie strafrechtlich verfolgt.
II. Die Ereignisse vom 27.Oktober 2006
Bradley Roland Will, geboren in Evanston, Illinois in den Vereinigten Staaten, arbeitete als Filmemacher und Fotograf für die unabhängige Nachrichtenagentur Indymedia. Seit Oktober 2006 befand er sich im Bundesstaat Oaxaca, um den Konflikt zu dokumentieren, der zwischen Mai und Juni 2006 in Oaxaca ausgebrochen war. Am 27.Oktober 2006 filmte Bradley Roland Will eine Demonstration, die von Oaxacastadt in den angrenzenden Bezirk Santa Lucia del Camino zu den dortigen Barrikaden, führte. Dort brach die Gewalt zwischen einigen Demonstranten und einer Gruppe bestehend aus öffentlichen Angestellten und Sympathisanten der PRI1 aus. Einige Personen wurden durch Schusswaffen verletzt und Bradley Roland Will getötet2. Später am selben Tag verloren ebenfalls der Lehrer Emilio Alonso Fabian, sowie Esteban Lopez Zurita und Eudasia Olivera Diaz ihr Leben. Insgesamt wurden an diesem Tag mindestens 23 Personen durch Schusswaffen verletzt – unter ihnen auch andere Journalisten. Zunächst wurden des Mordes an Bradley Roland Will Abel Santiago Zarate, Stadthalter des Bezirkes Santa Lucia del Camino und der Bezirkspolizist, Oswaldo Manuel Aguilar Coello, verdächtigt. Aus diesem Grund eröffnete die Bezirksanwaltschaft des Bundesstaates Oaxaca die Untersuchungsakte 1247/C.R./2006. Beide Verdächtigten haben starke Verbindungen zur lokalen PRI3. Am 2. November 2006 wurden Santiago Zarate und Aguilar Coello verhaftet und angeklagt. Trotz der Tatsache, dass der zuständige Bezirksrichter (Juez Mixto de Primera Instancia del distrito de Etla) einen Haftbefehl aussprach und ihre Schuld als höchst wahrscheinlich galt, wurden beide Männer wenige Wochen später, am 28.11.2006, auf freien Fuß gesetzt. Derselbe Richter entschied nach der Anhörung der Verteidigung der Verhafteten, dass die Beweislage eine weitere Inhaftierung nicht rechtfertigen würde.
Danach wurde die Staatsanwaltschaft der Republik (PGR) beauftragt die Ereignisse unter Einbezug der ersten Untersuchung unter der Akte PGR/OAX/OAX/FP/08/2006 zu ermitteln. Anstatt eine genaue Untersuchung zu veranlassen, übernahm die PGR die Hypothese der damaligen leitenden Staatsanwältin Lizbeth Caña Cadeza4 vom 15. November 2006. Demnach soll Bradley Roland Will von Mitgliedern der APPO aus nächster Distanz erschossen worden sein. Später wurde diese Untersuchung der PGR an eine Sonderkommision weitergereicht, die sich mit Straftaten gegen Journalisten befasst und selbst Teil der PGR ist. Sie wurde unter dem neuen Aktenzeichen 11/FEADP/07 weitergeführt.
Da im weiteren Verlauf der Untersuchung offensichtlich nur einseitig ermittelt wurde, erließ die Nationale Menschenrechtskommission (CNDH) am 26. September 2008 die Empfehlung 050/2008. Darin äußerten sie ihre Bedenken, dass die grundlegenden Rechte auf Rechtsmäßigkeit, juristische Sicherheit, Zugang zur Justiz, sowie das Recht auf Information verletzt wurden. Diese Rechte sind in der Verfassung Mexikos, sowie auch des Bundesstaates Oaxaca verankert. Zusammenfassend sagte die Nationale Menschenrechtskommission:
„Auch wenn festgestellt werden kann, dass der Beamte der untersuchenden Bundesbehörden fortwährend an der Aufklärung der Akte 11/FEADP/07 arbeitete, wurde bis heute kein eindeutiges Ergebnis präsentiert. Es war nicht möglich den oder die Täter zu ermitteln, die die Verantwortung für die Verletzungen tragen, welche zum Tod von Bradley Roland Will geführt haben. Auch die Motive und Ursachen der Angriffe wurden nicht ermittelt. Diese Umstände sind von besonderer Bedeutung, weil höchstwahrscheinlich die untersuchenden Behörden und die Sachverständigen der Spurensicherung ihre Funktion nicht wahr genommen haben(…).“
Nichts desto trotz sprach die Staatsanwaltschaft der Republik am 13. Oktober 2008 einen Haftbefehl gegen Juan Manuel Martinez Moreno aus, weil sie ihn als möglichen Schuldigen im Mordfall Bradley Roland Will betrachtet, sowie gegen Edgar und Gualberto Francisco Santiago Navarro, Hugo Colmenares Leyva, Marco Antonio Rojas Lázaro, Octavio Perez Pérez, Miguel Cruz Moreno, Leonardo Ortiz Cruz, Gustavo Vilchis Ramírez wegen angenommener Verdunklung des Tatherganges.
Am 16. Oktober 2008 wurde Juan Manuel verhaftet. Am 22. Oktober ordnete der zuständige Richter (Juez Cuarto de lo Penal del Distrito Centro de Oaxaca) seine Inhaftierung wegen dringenden vorsätzlichen Mordverdachtes an. Eine Straftat, die in der oaxaquenischen Gesetzgebung mit bis zu 40 Jahren Gefängnis bestraft wird.
In diesem Zusammenhang schreibt der Journalist Miguel Ángel Granados Chapa in einer seiner Kolumnen am 21. Oktober 2008: „Rechtlich weiß man nicht wer Bradley Roland Will ermordet hat. Man kann jedoch davon ausgehen, dass es nicht Juan Manuel Martinez war, der von der Staatsanwaltschaft der Republik als möglicher Mörder angeklagt wird. Der zuständige Richter müsste ihn wegen Unzulänglichkeiten in der Anklage freilassen. Die Staatsanwaltschaft der Republik berief sich einzig und alleine auf die Untersuchung der Staatsanwaltschaft Oaxacas, eine Untersuchung, die von Unzulänglichkeiten und Unregelmäßigkeiten gekennzeichnet war. Dies konstatierte bereits die nationale Menschenrechtskommission (CNDH), die diese Untersuchung in ihrer Gültigkeit in Frage stellte. Auch der Bericht der Sonderkommision, die sich mit Straftaten gegen Journalisten befasst hatte, wurde von ihr kritisiert. Eine zweifelhafte Sonderkommission, die bis jetzt unnütz war und seit diesem Fall sogar gefährlich ist.“
III. Eine parteiische Anklage
Im Folgenden zeigen wir die Unregelmäßigkeiten der Anklage gegen Juan Manuel Martinez Moreno auf. Dabei heben wir die offensichtlichsten Fehler hervor und stützen unsere Analyse dabei sowohl auf die Voruntersuchung 11/FEADP/07, die von der Untersuchungskommission im Zusammenhang mit Straftaten gegen Journalisten gemacht wurde, sowie auf den erlassenen Haftbefehl des zuständigen Richters (Juez Penal Cuarto de lo Penal del Distrito Centro, en Oaxaca). Außerdem erwähnen wir die Empfehlungen der Nationalen Menschenrechtskommission (Dokument 050/2008). Zur Vereinfachung konzentrieren wir uns im Folgenden auf die mangelhaften und widersprüchlichen Zeugenaussagen, sowie die fehlerhaften Spurensicherungen und Gutachten.
a.) Die mangelhaften und widersprüchlichen Zeugenaussagen
Aus den Zeugenaussagen der Personen, die sich an diesem Tag in der Nähe von Bradley Roland Will befanden, gehen keine direkten Anschuldigungen gegen Juan Manuel hervor. Keiner der Zeugen sagte aus, dass Juan Manuel Martinez Moreno den US − amerikanischen Journalisten ermordet hätte.
Die Zweifelhaftigkeit der Aussagen der Hauptzeugen der PGR und PGJO, Alfredo Feria Pérez und Karol Iván Ilescas Resendiz, ist besonders augenscheinlich:
Feria Pérez erwähnt in seinen Zeugenaussagen von 2008, die er eineinhalb Jahre nach den Ereignissen machte, nicht einmal den Namen Juan Manuel Martinez. Er nennt ihn weder in der Aussage vom 29. Februar 2008, noch in jener vom 4. Juli 2008. Feria Pérez sagte nur aus, dass er am Ort der Ereignisse war, dass er aber nicht sah wer auf den US − amerikanischen Journalisten schoss. Wörtlich sagte er: „Ich hörte von anderen Leuten, dass es Mitglieder der APPO waren, die auf Brad schossen. Auch sagte man, dass es eine dicke Person mit schwarzen Cherokee und einem hellen Caféfarbenem Golf war(…) er ist der einzige mit solchen Autos, er war es, der auf den Gringo schoss(…).“
Am 4. Juli 2008 machte Feria Pérez weitere Aussagen. Auf die ausdrückliche Frage der bundesstaatlichen Untersuchungsbehörden ob er wisse oder die Person kennen würde, die womöglich auf Bradley Roland Will geschossen habe, antwortete er wörtlich: „Ich kenne die Identität dieser Person nicht, weil ich sie nicht sah.“ Außerdem fügte er hinzu: „(…) wie ich bereits zuvor sagte, ich sah nicht, als auf Bradley Roland Will geschossen wurde(…).“
Folglich ist die Zeugenaussage von Alfredo Feria Pérez nicht zur Aufklärung des Tatherganges dienlich, da er außer Stande ist, den Todesschützen des US − amerikanischen Journalisten zu identifizieren. Seine Aussage basiert nur auf dem Gesagten anderer Personen. In der mexikanischen Rechtssprechung werden solche Aussagen als „Ohrenzeugen“ bezeichnet, d.h. jemand der den Ereignissen nicht direkt beigewohnt hat und dessen Aussage als Zeuge keinen vollständigen belastenden Wert hat.
Ähnliche Unzulänglichkeit weist die Aussage vom zweiten Hauptzeugen der PGR, Karol Ivan Illescas Resendiz, auf. In seiner Aussage vom 28. August 2008, beinahe zwei Jahre nach den Ereignissen, behauptet er am Tatort zum Zeitpunkt der Vorfälle gewesen zu sein und meint, dass jemand ihn bedroht habe und ihm befahl mit dem filmen aufzuhören. Anschließend fügt er hinzu:
„Nachdem er seine Drohung ausgestoßen hatte, hörte ich einen Schrei, worauf ich mich nach rechts umdrehte und ich einen Mann mit schwarzem T-Shirt, einer olivgrünen Hose und einer Art ausländischen Brille auf dem Boden liegen sah. Später hörte ich, dass es sich um Bradley Roland Will gehandelt hat (…). Als sie auf den ausländischen Journalisten schossen, befanden sich ca. drei Leute in seiner Nähe. Eine Person war sehr nahe bei ihm und die anderen zwei kamen zwischen Gehweg und Kombi hervor, um ihm zu helfen. Die ihm nächste Person war ganz schwarz gekleidet und bis zur Nase vermummt, ich kann mich aber nicht erinnern, mit was sie vermummt war(…).“ Auch diese Aussage kann Juan Manuel nicht direkt belasten. Illescas Resendiz sagte nur, dass er einen Schuss gehört habe, nachdem er aufgefordert worden war, mit dem filmen der Auseinandersetzung zwischen APPO und den Bezirkspolizisten von Santa Lucia aufzuhören. Seine Aussagen geben keinen Hinweis auf die Ident ität des Schützen.
Zudem widersprechen sich Karol Iván Illescas Resendiz und Alfredo Feria Pérez auch gegenseitig. Während Karol Iván Illescas Resendiz meint, dass die Ereignisse sich zwischen 13 und 13. 30 Uhr ereignet hätten, sagt Alfredo Feria Pérez es sei ungefähr um 16.45 Uhr gewesen.
Die Unvoreingenommenheit der PGR – Hauptzeugen kann bezweifelt werden: Alfredo Feria Pérez hat Verbindungen zu lokalen PRI-Gruppen des Bezirkes Santa Lucia del Camino und ist ein Neffe des ehemaligen Bezirkspräsidenten. Karol Iván Illescas Resendiz ist Reporter von Televisa5.
Zusammenfassend: Die Schilderungen der angeblichen Zeugen der Ereignisse helfen nicht in klarer und genauer Form die Umstände festzustellen, unter denen Bradley Roland Will ermordet wurde. Das kann nur auf Grund von Angaben aus erster Hand geschehen. Die Zeugen liefern aber nur verwirrende Angaben, die nicht die Basis einer strafrechtlichen Beschuldigung sein können.
Zudem hat keine der über 70 Zeugen, die von der Sonderkommission der Straftaten gegen Journalisten vernommen wurden, Juan Manuel als Verantwortlichen des Mordes beschuldigt. Trotzdem wurden nur die ungenauen Aussagen von Karol Iván Illesca Resendiz und Alfredo Feria Pérez gewertet.
Hingegen wurden die Aussagen einiger Zeugen, die die PRI Gruppen der Tat bezichtigten, unterbewertet. Stattdessen klagte die PGR einige jener Zeugen wegen Verdunklung der Tathergänge an: Edgar und Gualberto Francisco Santiago Navarro, Hugo Colmenares Leyva, Marco Antonio Rojas Lázaro, Octavio Pérez Pérez, Miguel Cruz Moreno, Leonardo Ortiz Cruz und Gustavo Vilchis Ramírez.
Es gab jedoch keine gründliche Untersuchung gegen die Polizisten und öffentlichen Angestellten des Bezirkes Santa Lucia del Camino. Dies, obwohl einige von ihnen, wie z.B. Juan Carlos Soriano und Luis López Velasco zugaben, bewaffnet am Ort der Ereignisse gewesen zu sein und auch einige Schüsse abgegeben zu haben. Héctor Miguel Cantón, der zu diesem Zeitpunkt als Angestellter des Bezirkes arbeitete, bestätigt die Aussagen der zwei Polizisten.
Die auffällige Nachlässigkeit der PGR und der PGJO in den Nachforschungen gegen regierungsnahe Kreise wurde auch von der CNDH bemängelt. In ihrer Empfehlung 050/2008 weist sie darauf hin, dass die verantwortlichen Behörden drei Zeugen weder identifizierten noch ausfindig machten, obwohl diese damals ausgesagt hatten, dass sie sahen, wie die Bezirkspolizisten aus Santa Lucía del Camino Bradley Roland Will tödlich verletzten.
b.) Fehlerhafte Spurensicherung und Gutachten
Angesichts von fehlenden Zeugenaussagen, die die Täter des Mordes an Bradley Roland Will eindeutig identifizieren würden, erlangen die Spurensicherung des Tatortes und die juristischen Gutachten noch mehr an Gewicht. Dennoch sind die erstellten Gutachten im Fall Bradley Roland Will in sich äußerst widersprüchlich: Die von der PGR und der PGJO angebotenen Untersuchungen kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Zudem widersprechen sie dem Gutachten der International Forensic Program from Physician for Human Rights, die von der Familie Bradley Roland Will in Auftrag gegeben wurde, sowie den gleichlautendem Ergebnis der Nationalen Menschenrechtskommission.
Viele der Ungereimtheiten in den von Gerichtsmedizinern erstellten Dokumenten sind eine direkte Folge der verspäteten und mangelhaften Untersuchungsführung durch sowohl lokale als auch übergeordnete bundesstaatliche Untersuchungsbehörden. Viele Investigationslinien, sowohl zu Tatumständen als auch zur Beweissicherung, wurden von Beginn an ausgeschlossen, obwohl sie zur Aufklärung der Vorfälle hätten dienen können.
Von Anfang an versäumte es die Untersuchungsbehörde aus Oaxaca den Tatort für die Spurensuche sofort zu sichern. Nach der Ermordung Bradley Roland Will vergingen ganze vier Tage bis die Untersuchungsbehörde vor Ort erschien. Außerdem wurden die Sicherung, die Klassifizierung und die Aufbewahrung der Tatortspuren nicht mit der notwendigen Sorgfalt ausgeführt. Dadurch verschwanden viele den Tathergang möglicherweise erklärenden Objekte und Hinweise. Die verspätete Spurensicherung führte zu einer Abwertung der gesicherten Objekte und lässt eine Manipulation nicht ausschließen. Demzufolge verlieren die Gutachten, die auf dieser Basis gemacht wurden, beträchtlich an Glaubwürdigkeit und Beweiskraft.
Erwähnenswert ist außerdem das komplett mangelhafte Ballistik- und Autopsiegutachten durch die Sachverständigen der Staatsanwaltschaft Oaxacas. Das wird sowohl in der Auflistung der Verletzungen von Bradley Roland Will offensichtlich, als auch in der Sicherstellung der Kugeln im Körper des ermordeten Journalisten.
Bei der Identifizierung der Projektile, die sich im Körper des ermordeten Journalisten befanden, kamen die Gerichtsmediziner zunächst zu dem Ergebnis, dass diese, einer automatischen Waffe 9mm zugehörten. Im Laufe der Untersuchung der Staatsanwaltschaft Oaxacas hieß es jedoch, dass die Kugeln einer Waffe Kaliber 38 Spezial entstammten. Dies sind zwei Waffen die sich erheblich unterscheiden. Die Projektile wurden außerdem auf äußerst unkorrekte Weise mit einem Meisel aus dem Körper entfernt und zudem ohne Handschuhe behandelt. Dies führte zu einer Beschädigung der tödlichen Projektile, was deren Beweiskraft erheblich beeinträchtigte. Die PGJO versuchte zu Beginn die Behauptung aufrechtzuerhalten, dass die Schüsse aus unmittelbarem Umfeld von Bradley Roland Will abgegeben wurden, auch wenn die wissenschaftlichen Beweise dies nicht bestätigten. Die Einschusslöcher im Körper des Journalisten wiesen keine Pulverspuren auf. Solche Pulverspuren setzen sich am Körper fest, wenn die Schüsse aus nächster Nähe abgegeben werden. Auch die sogenannten Walkerproben, die gemacht werden, um die Distanz, aus der die Schüsse fielen, festzustellen, blieben negativ. Dies bedeutet, dass die Schüsse nicht aus unmittelbarer Umgebung abgegeben wurden.
Als die Untersuchung von den Bundesbehörden übernommen wurde, gingen die Sachverständigen der Staatsanwaltschaft der Republik ebenfalls ohne der gebotenen technischen Präzision vor. Trotz der zu Beginn der Untersuchung gemachten Fehler der PGJO unterließ die PGR eine erneute gründliche Untersuchung, um die Unregelmäßigkeiten zu beheben, und stützte sich hingegen auf jenes zweifelhafte Beweismaterial. Am 31. Oktober 2007 kamen die Sachverständigen des ballistischen und gerichtsmedizinischen Gutachtens zu dem Schluss, dass die Schüsse aus höchstens einem Meter Distanz abgegeben wurden. Die Kette an Unregelmäßigkeiten setzte sich weiter fort. Am 6. März 2008 wurde mittels einer Schießübung in der Ausbildungsstätte der Polizei in Mexiko City versucht eine Rekonstruktion des Tatherganges herzustellen. Dabei wurde mit fünf Revolvern Marke Smith & Wesson Kaliber 38 Spezial geschossen und man kam zu folgendem Schluss: „(…) Aus einer Entfernung von 32 Metern wurden Schüsse von einem Profischützen abgegeben, der aber die anvisierte Silhouette nur in einem Fall traf (…) daraus kann geschlossen werden, dass bei einer Entfernung von 32 Metern ein Treffer ausgeschlossen werden kann (…) der auf Bradley Roland Will abgegebene erste Schuss hätte womöglich aus der Nähe abgefeuert werden können. Der zweite Schuss könnte aus kurzer Distanz, ca. zwei Meter vom Lastwagen und weißen Kombi entfernt, die am Ort und zur Tatzeit geparkt waren, abgegeben worden sein.“ Diese Feststellung eines angeblichen Profischützen lassen Zweifel an seiner Professionalität aufkommen.
Am 11. März 2008 wurde erneut eine Rekonstruktion des Tatherganges veranlasst. Diesmal gab ein Schütze der Armee mit fünf Revolvern der Marke Smith&Wesson Kaliber 38 Spezial verschiedene Schüsse ab. Dabei kamen sie zu folgendem Ergebnis: „Dass der Schuss, der Bradley Roland Will traf, aus nächster Nähe abgegeben werden sein könnte und, dass der zweite Schuss zwei Meter, vom Lastwagen und weißen Kombi entfernt, die am Ort geparkt waren als die Ereignisse geschahen, abgegeben worden sein könnte (…) weshalb davon ausgegangen werden kann, dass die Schüsse von Mitgliedern der APPO abgegeben wurden, die sich in der Nähe des US − amerikanischen Journalisten Bradley Roland Will befanden.“ Die äußerst unsicheren Formulierungen (abgegeben werden sein könnte, etc.) lassen Zweifel an einer unvoreingenommenen Untersuchung aufkommen, bzw. verschweigen andere Möglichkeiten.
Das Gutachten, das durch das internationale gerichtsmedizinische Programm der Ärzte für die Menschenrechte erstellt wurde, ausgeführt von internationalen Experten im Bereich Pathologie und Kriminalistik, kommt zu verschiedenen Schlüssen: Beide Schüsse wurden aus der gleichen Waffe, Kaliber 38 Spezial, abgegeben. Außerdem haben die Behörden Mexikos und Oaxacas von Beginn an die Untersuchung mit der Hypothese, dass die Schüsse aus nächster Nähe abgeben wurden, gelenkt. Diese Behauptungen erfolgten ohne wissenschaftliche Grundlage und aufgrund einer mangelhaften Untersuchungsmethode. Am 20. Mai 2008 stellten die internationalen Experten das Ergebnis ihres Gutachtens vor: „Es besteht nach wie vor die Notwendigkeit die persönlichen Waffen der Polizisten einzuziehen. Nur die Dienstwaffen wurden bisher zu einem ballistischen Vergleich eingezogen (…) ebenso steht noch aus alle Personen zu identifizieren, die an den gewaltsamen Ereignissen des Jahres 2006 beteiligt wa ren. Besonders notwendig ist Konfiszierung aller Waffen, insbesondere die Waffen des Kaliber 38, um die notwendigen Vergleiche mit den tödlichen Projektilen anstellen zu können.“
Die Nationale Menschenrechtskommission (CNDH) kommt zu folgendem Ergebnis: Die Schüsse wurden mit hoher Wahrscheinlichkeit aus einer Entfernung zwischen 32 und 50 Metern abgegeben und entstammten derselben Waffe. In den Audioproben gelang es die Detonationen der Schusswaffen und der Leuchtraketen, die von Mitgliedern der APPO benutzt wurden, deutlich zu unterscheiden. Mit diesem Hörbeweis konnte mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit festgestellt werden, dass zwischen der Abgabe des Schusses der Mordwaffe und dem Aufschlagen des Projektils 166 Millisekunden verstrichen. Dies ist die Zeit, die eine Kugel der Mordwaffe an Bradley Roland Will braucht, um eine Entfernung von 42,5 Metern zurückzulegen. Das zeigt, dass der Mörder sich in einer Entfernung befand, in der sich auch die versteckten, bewaffneten PRIsten aufhielten. Die zwei Schussverletzungen erfolgten außerdem innerhalb von Millisekunden und nicht innerhalb von 30 Minuten, wie die Staatsanwaltschaft der Republik behauptete.
Zusammengefasst kann gesagt werden, dass die offiziellen Gutachten Unregelmäßigkeiten und Widersprüche aufweisen. Es ist unmöglich auf deren Basis die Wahrheit der Ereignisse festzustellen.
IV. Ein beispielhafter Fall
Für die Menschenrechtsorganisationen ist der Fall von Juan Manuel paradigmatisch für die im Bundesstaat Oaxaca herrschende Straflosigkeit und Parteilichkeit der Rechtssprechung.
Dies zeigt sich in den über 20 Ermordungen im Kontext des sozialen Konflikts in Oaxaca 2006. Einzig im Fall des Journalisten Bradley Roland Will kam es zu einer Anklage und Verurteilung eines vermeidlichen Schuldigen – Juan Manuel. In keinem der anderen Mordfälle kam es bis heute, nach über zweieinhalb Jahren, zu einem Prozess. Auch wenn es Beweise für die Beteiligung von PRI Gruppen, Polizisten und Einzelpersonen bei diesen Morden gibt, wurde gegen keine dieser Personen eine Untersuchung eingeleitet.
V. Aktueller Stand
Seit dem 16.Oktober 2008 befindet sich Juan Manuel in Untersuchungshaft in Oaxaca Stadt. Seine Verhaftung erfolgte zwei Tage vor dem Ablaufen eines Ultimatums, dass nordamerikanische Abgeordnete, die eine Aufklärung des Falles Brad Will forderten, Mexiko gestellt hatten (La Jornada, 18.12.2008).
Juan Manuel wurde am 25. November 2008 und erneut am 15. April 2009 von Fabían Laredo, einem Bundeskriminalpolizisten (Agencia Federal de Investigación), im Gefängnis aufgesucht und unter Druck gesetzt. Dieser forderte Juan Manuel bedrohend auf, seine Schuld einzugestehen und den Verbleib der Tatwaffe bekannt zu machen. Offenbar besteht ein höheres politisches Interesse den Fall Brad Will zu einem Abschluss zu bringen. Seit dem Tag der Verhaftung von Juan Manuel hat ein Bündnis von Menschenrechtsorganisationen eine Kampagne für seine Freiheit begonnen. Aktuell wird mit einem Protest vor dem Strafgericht in Oaxacastadt am 29. April 2009 erneut die Freilassung von Juan Manuel gefordert.
Weitere Information:
http://www.centroprodh.org.mx
http://comite25denoviembre.org/
VI. Wie sich solidarisieren?
Für Leute in Oaxaca/Mexiko:
Juan Manuel kann im Augenblick nur Besuche von Familienangehörigen empfangen. Jedoch können über das Comité 25 de Noviembre Lebensmittel, Bücher, Telefonkarten und z.B. Malunterlagen an ihn überbracht werden.
Kontaktadresse: Comité 25 de Noviembre,
Für alle Leute:
– Aufmunternde und unterstützende Briefe sind im jetzigen schwierigen Augenblick eine große Hilfe für Juan Manuel. Persönliche E – Mails/ Briefe an Juan Manuel über
Comité de Liberación 25 de Noviembre (Ansprechsperson: Alba Cruz Ramos)
Calzada de la República 209 (Ecke Abasolo)
Col. Centro
Oaxaca, México
Tel. 0052 951 5155603
E – Mail: victoria UNTERSTRICH 25noviembre AT yahoo PUNKT com PUNKT mx
− Druck auf mexikanische Ämter und Vertretungen (Briefe, E – Mails, Mahnwachen, Demos, Flugblätter oder visuelle Hinweise etc.)
− Verbreitung der Information (Leserbriefe an Zeitungen, Zeitschriften, an Reiseveranstalter und Reiseführer, Bekanntmachung auch in kommerziellen Radiosendungen, Menschenrechtsdelegationen, Parlamente, Abgeordnete, Blogs, etc.)
− Tourismusboykott, z.B. in Form von kritischen Nachfragen in Reisebüros, Tourismusmessen über die Menschenrechtssituation in Oaxaca/Mexiko. Demonstratives Kundtun, dass eine Reise in ein Land, in dem offensichtlich Unschuldige politisch motiviert eingesperrt werden, nicht zu verantworten sei.
− Protest in Form von Briefen, Fax, Mails an Präsident Calderon, Nationale Menschenrechtskommission, Gouverneur, UNO Vertretung Mexiko, mexikanische Botschaften in Österreich, Schweiz, Deutschland:
Adressen:
Felipe Calderon Hinojosa
Presidente Constitucional de México
Fax: 0052 55 52772376
Felipe.calderon@presidencia.gob.mx
Jose Luis Soberanes
Presidente de la comission nacional de Derechos Humanos
Fax: 0052 55 56817199
correo@cndh.gob.mx
Ulises Ruiz Ortiz
Gobernador del Estado de Oaxaca
Fax: 0052 951 5020530
gobernador@oaxaca.gob.mx
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QUELLE: comité 25 de noviembre